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Freitag, 26. Juli 2019

Atezolizumab, Ceftolozan/Tazobactam, Eculizumab, Elotuzumab, Pembrolizumab, Ranibizumab, Trifluridin/Tipiracil, Ustekinumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juli 2019 empfohlen, die Zulassung von Atezolizumab, Ceftolozan/Tazobactam, Eculizumab, Elotuzumab, Pembrolizumab, Ranibizumab, Trifluridin/Tipiracil und Ustekinumab zu erweitern.

  • Atezolizumab (Tecentriq, Roche) soll künftig bei zwei weiteren Indikationen eingesetzt werden können:
    - in Kombination mit nab-Paclitaxel und Carboplatin zur Erstlinientherapie Erwachsener mit metastasiertem NSCLCL mit Nicht-Plattenepithelhistologie ohne EGFR- oder ALK-Mutation.
    - in Kombination mit Carboplatin und Etoposid für die Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit kleinzelligem Lungenkarzinom im extensiven Stadium
  • Ceftolozan/Tazobactam (Zerbaxa, MSD) soll künftig zur Behandlung der nosokomial erworbenen Pneumonie inklusive der Beatmungs-assoziierten Pneumonie eingesetzt werden können.
  • Eculizumab (Soliris, Alexion) soll künftig bei Anti-Aquaporin-4-positiven Patienten mit Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen eingesetzt werden können, bei denen die Erkrankung mit Rezidiven verläuft
  • Elotuzumab (Empliciti, BMS) soll künftig in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason bei Erwachsenen mit rezidiviertem oder refraktärem multiplen Myelom eingesetzt werden können, die mindestens zwei vorherige Therapien inklusive Lenalidomid und einem Proteasominhibitor erhalten haben und deren Erkrankung nach der letzten Therapie fortgeschritten ist.
  • Pembrolizumab (Keytruda, MSD) soll künftig in Kombination mit Axitinib für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms eingesetzt werden können.
  • Ranibizumab (Lucentis, Novartis) soll künftig bei zur Behandlung der Frühgeborenen-Retinopathie eingesetzt werden können. 
  • Trifluridin/Tipiracil (Lonsurf, Servier) soll künftig als Monotherapie beim metastasiertem Kolorektalkarzinom und als Monotherapie beim metastasierten Magenkarzinom einschließlich des Adenokarzinoms der gastroösophagealen Junktion bei Erwachsenen eingesetzt werden, die zuvor mindestens zwei systemische Therapien erhalten haben.
  • Ustekinumab (Stelara, Janssen) soll künftig zur Behandlung von Erwachsenen mit mäßig schwerer bis schwerer Colitis ulcerosa eingesetzt werden können, die nicht ausreichend oder nicht mehr auf konventionelle Therapien und Biologika ansprechen, diese nicht vertragen oder Kontraindikationen aufweisen. 

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 25. Juli 2019

Montag, 24. Juni 2019

Pembrolizumab: FDA erweitert Zulassung auf SCLC

Die Food and Drug Administration (FDA) hat die Zulassung von Pembrolizumab (Keytruda, MSD) erweitert. Es kann nun auch zur Behandlung von Patienten mit metastasiertem kleinzelligem Lungenkarzinom (SCLC) eingesetzt, deren Erkrankung während oder nach einer Platin-basierten Chemotherapie und mindestens einer weiteren Vortherapie fortgeschritten ist.

Die Wirksamkeit von Pembrolizumab beim SCLC war bei 83 Patienten mit Progression während oder nach mindestens zwei Vortherapien in Kohorte G der Keynote-158- und in Kohorte C1 der Keynote-028-Studie untersucht worden. Mit Pembrolizumab wurde eine Ansprechrate von 19 % erreicht, 2 % der Patienten sprachen kompett an. Bei 94 % der Patienten hielt das Ansprechen mindesstens 6 Monate, bei 63 % 12 Monate und bei 56 % 18 Monate an.

Quelle
Mitteilung der FDA vom 17. Juni 2019

Montag, 18. März 2019

Pembrolizumab: EU-Kommission erweitert Zulassung

Die EU-Kommission hat die Zulassung für Pembrolizumab (Keytruda, MSD) erweitert, es kann künftig in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel oder nab-Paclitaxel zur Erstlinientherapie des metastasierten Plattenepithel-NSCLC eingesetzt werden.

Informationen der EMA

Mittwoch, 6. Februar 2019

Abatacept, Alirocumab, Atezolizumab, Dapagliflozin, Emicizumab, Glecaprevir/Pibrentasvir, Pembrolizumab, Rituximab, EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2019 empfohlen, die Zulassung von Abatacept, Alicorumab, Atezolizumab, Dapagliflozin, Emicizumab, Glecaprevir/Pibrentasvir, Pembrolizumab und Rituximab zu erweitern.

  • Abatacept (Orencia, BMS) soll künftig in Monotherapie eingesetzt werden, wenn eine Intoleranz gegenüber Methotrexat vorliegt oder es nicht angezeigt ist. Außerdem wurde die Zulassung für Kinder mit pJIA geändert - es soll künftig bie inadäquatem Ansprechen auf einer vorhergende DMARD-Therapie eingesetzt werden können
  • Alirocumab (Praluent, Sanofi) soll künftig bei bestehender kardiovaskulärer Erkrankung eingesetzt werden können, und zwar ohne oder mit einem maximal dosierten Statin ohne oder mit zusätzlichen Lipidsenkern, je nach Verträglichkeit und Kontraindikationen
  • Atezolizumab (Tecentriq, Roche) soll künftig in Kombination mit Bevacizumab, Paclitaxel und Carboplatin als Erstlinientherapie bei Erwachsenen mit Nicht-Plattenpithel-NSCLC eingesetzt werden können. Bei Patienten mit EGFR-Mutationen oder ALK-positivem NSCLC soll die Kombination nur nach Versagen einer entsprechenden gezielten Therapie angewendet werden.
  • Dapagliflozin (Forxiga, AstraZeneca) soll künftig zusätzlich zu Insulin bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 eingesetzt werden können, wenn der BMI über 27 kg/qm liegt und trotz optimaler Insulintherapie keine ausreichende glykämische Kontrolle erreicht wird.
  • Emicizumab (Hemlibra, Roche) soll künftig auch bei schwerer Hämophilie A ohne Faktor-VIII-Inhibitoren eingesetzt werden können.
  • Glecaprevir/Pibrentasvir (Maviret, Abbvie) kann künftig auch bei Heranwachsenden ab einem Alter von 12 Jahren zur Behandlung der chronischen Hepatitis C eingesetzt werden
  • Pembrolizumab (Keytruda, MSD) soll künftig in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel oder nab-Paclitaxel zur Erstlinientherapie des metastasierten Plattenepithel-NSCLC eingesetzt werden können
  • Rituximab (Mabthera, Roche) soll künftig für die Behandlung von moderatem bis schwerem Pemphigus vulgaris eingesetzt werden können.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 31. Januar 2019

Freitag, 26. Oktober 2018

Eptacog alfa, Ivacaftor, Pembrolizumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Oktober 2018 empfohlen, die Zulassung von Eptacog alfa, Ivacaftor und  Pembrolizumab zu erweitern.


  • Eptacog alfa (NovoSeven, Novo) kann bisher schon bei Patienten mit Glanzmanns Thrombasthenie eingesetzt werden, wenn sie Antikörper gegen GPIIb/IIIa und/oder HLA aufweisen. Der Passus zu den Antikörpern soll entfallen und E. soll auch dann eingesetzt werden können, wenn keine Thrombozytentransfusionen verfügbar sind.
  • Ivacaftor (Kalydeco, Vertex) soll künftig bei Kindern ab 12 Monaten und mit mindestens 7 kg KG eingesetzt werden können. Zudem soll es bei Patienten eingesetzt werden können, die folgende Klasse-III-Mutationen im CFTR-Gen aufweisen: G551D, G1244E, G1349D, G178R, G551S, S1251N, S1255P, S549N oder S549R.
  • Pembrolizumab (Keytruda, MSD) soll künftig als Montoherapie die adjuvante Therapie des Melanoms bei Erwachsenen mit LK-Beteiligung nach kompletter Resektion eingesetzt werden können.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 18. Oktober 2018

Donnerstag, 7. Juni 2018

Pembrolizumab und Atezolizumab: EMA schränkt Anwendung bei Blasenkrebs ein

Pembrolizumab und Atezolizumab sollen nach aktuellen Empfehlungen der EMA in der ERstlinientherapie des Urothelialkarzinoms nur bei Patienten mit hoher PD-L1-Expression eingesetzt werden.

Frühe Daten aus zwei klinischen Studien zeigen ein kürzeres Überleben mit den beiden PD1-Inhibitoren, wenn sie in der Erstlinientherapie von Urothelialkarzinomen bei Patienten mit niedriger PD-L1-Expression eingesetzt werden.

Quelle
Pressemitteilung der EMA vom 1. Juni 2018

Montag, 6. November 2017

Pembrolizumab: EU-Kommission erweitert Einsatzgebiet auf Urothelkarzinom

Die EU-Kommission hat die Zulassung von Pembrolizumab (Keytruda, MSD Sharp & Dohme) erweitert. Es kann nun bei Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem  Urothelkarzinom eingesetzt werden, die mit einer platinhaltigen Chemotherapie vorbehandelt worden sind oder für die eine Citsplatin-haltige Chemotherapie nicht infrage kommt.

Die Zulassung für Erwachsene, die bereits eine Platin-basierte Therapie erhalten hatten, basiert auf den Daten der randomisierten Phase-III-Studie KEYNOTE-045A. Patienten unter Pembrolizumab zeigten hier ein verbessertes Gesamtüberleben im Vergleich zur prüferbestimmten Chemotherapie (HR: 0,73 [95 %-KI: 0,59-0,91], p = 0,002).
Die Zulassung als Erstlinientherapie bei Erwachsenen, die nicht für eine Cisplatin-basierte Therapie geeignet sind, stützt sich auf Phase-II-Daten der KEYNOTE-052-StudieB, die unter Pembrolizumab eine Gesamtansprechrate  von 29 % erreichte (95 %-KI: 25-34).

Montag, 24. Juli 2017

Adalimumab, Exenatid, Lacosamid, Obinutuzumab, Pasireotid, Pembrolizumab, Sofosbuvir, Tocilizumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juli 2017 empfohlen, die Zulassung von  Adalimumab, Exenatid, Lacosamid, Obinutuzumab, Pasireotid, Pembrolizumab, Sofosbuvir und Tocilizumab zu erweitern.


  • Adalimumab (Humira, Abbvie): Der TNF-Blocker soll künftig zur Behandlung der pädiatorischen nicht infektiösen anterioren Uveitis bei Patienten ab einem Alter von 2 Jahren eingesetzt werden können, die auf eine konventionellen Therapie nicht ausreichend angesprochen oder diese nicht verragen haben oder wenn diese nicht angezeigt ist.
  • Exenatid (Bydureon, AstraZeneca): die Indikation für den GLP1-Agonisten soll künftig lauten: Zur Behandlung von Personen ab 18 Jahren mit Diabetes mellitus Typ 2 zur Verbesserung der glykämischen Kontrolle in Kombination mit anderen Blutzuckerspiegel-senkenden Medikamenten, wenn die derzeitige Therapie, zusammen mit Diät und körperlicher Aktivität, keine adäquate glykämische Kontrolle erreicht.
  • Lacosamid (Vimpat, UCB) soll künftig auch bei Kindern ab einem Alter von 4 Jahren zur Behandlung der Epilepsie eingesetzt werden können.
  • Obinutuzumab (Gazyvaro, Roche) soll künftig in Kombination mit Chemotherapie gefolgt von einer Obinituzumab-Erhaltungstherapie bei Patienten mit nicht vorbehandeltem follikulärem Lymphom eingesetzt werden können, 
  • Pasireotid (Signifor, Novartis) soll künftig bei Erwachsenen mit Cushing-Syndrom eingesetzt werden können, bei denen eine Operation keine Option ist und bei denen eine Operation nicht erfolgreich war
  • Pembrolizumab (Keytruda, MSD) soll künftig bei Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem  Urothelkarzinom eingesetzt werden können, die mit einer platinhaltigen Chemotherapie vorbehandelt worden sind oder für die eine Citsplatin-haltige Chemotherapie nicht infrage kommt.
  • Sofosbuvir (Sovaldi, Gilead) soll künftig bei chronischer Hepatitis C bei Heranwachsenden mit einem Alter zwischen 12 und 18 Jahren eingesetzt werden können.
  • Tocilizumab (Roactemra, Roche): Der IL-6-Blocker soll künftig bei Erwachsenen mit Riesenzellarteriitis eingesetzt werden können.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 20. Juli 2017

Dienstag, 16. Mai 2017

Pembrolizumab: EU-Kommission erweitert Zulassung auf Therapie des Hodgkin-Lymphoms

Die EU-Kommission hat im Mai 2017 die Zulassung von Pembrolizumab (Keytruda, MSD) erneut erweitert, der PD1-Hemmer kann nun auch als Monotherapie eingesetzt werden beim rezidivierten oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen nach Versagen einer autologen Stammzelltransplantation und einer Brentuximab-Vedotin-Behandlung oder nach Versagen von Brentuximab-Vedotin, wenn eine autologe Stammzelltransplantation nicht in Frage kommt.

Die Zulassung beruht auf den Daten von 241 Patienten der Studien KEYNOTE‑087 und KEYNOTE‑013.
In der KEYNOTE-087-Studie erhielten 210 Patienten Pembrolizumab als 200-mg-Dosierung alle drei Wochen bis zur unzumutbaren Toxizität oder Krankheitsprogression. 81 % der Patienten waren unter mindestens einer vorangegangenen Therapie refraktär, darunter 35 % unter Erstlinientherapie. 61 % der Patienten hatten bereits einer auto-SZT unterzogen, bei 38 % kam eine Stammzelltransplantation nicht in Frage. 17 % der Patienten hatten kein BV erhalten und bei 36 % war eine Strahlentherapie durchgeführt worden. Die Wirksamkeitsanalyse zeigte eine ORR von 69 % (95 %-KI: 62,3-75,2) mit einer CR von 22 % und einem PR von 47 %. Die mediane Nachbeobachtungsdauer betrug 10,1 Monate. Bei den 145 Patienten, die auf die Therapie angesprochen haben, lag die mediane Ansprechdauer bei 11,1 Monaten – 76 % dieser Patienten erreichten eine Ansprechdauer von mindestens 6 Monaten.
In der KEYNOTE-013-Studie bekamen 31 Patienten Pembrolizumab in einer Dosierung von 10 mg/kg alle zwei Wochen bis zur unzumutbaren Toxizität oder Krankheitsprogression. 87 % der Patienten waren unter mindestens einer Vorbehandlung refraktär, darunter 39 % unter Erstlinientherapie. 74 % der 31 Patienten hatten bereits eine auto-SZT erhalten, bei 26 % kam eine Stammzelltransplantation nicht in Frage und bei 42 % war eine Strahlentherapie durchgeführt worden. Die Wirksamkeitsanalyse ergab eine ORR von 58 % (95 %‑KI: 39,1-75,5) mit einer CR von 19 % und einer PR von 39 %. Die mediane Nachbeobachtungsdauer lag bei 28,7 Monaten. Unter den 18 Patienten, die auf die Therapie angesprochen haben, wurde die mediane Ansprechdauer nicht erreicht (Spanne: 0,0+ bis 26,1+ Monate), wobei 80 bzw. 70 % dieser Patienten eine Ansprechdauer von mindestens 6 bzw. mindestens 12 Monaten aufwiesen.


Dienstag, 14. Februar 2017

Pembrolizumab: EU-Kommission erweitert Indikation zur First-Line-Therapie des NSCLC

Die EU-Kommission hat Anfang Februar die Zulassung von Pembrolizumab (Keytruda, MSD) erweitert: Es ist nun auch als Monotherapie für die Erstlinienbehandlung von Patienten mit metastasiertem NSCLC indiziert, deren Tumoren PD-L1 mit einem TPS von mindestens 50 % exprimieren und die keine EGFR- oder ALK-positiven Tumoren haben. Zudem ist es als Monotherapie indiziert für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC, deren Tumoren PD-L1 mit einem Tumor-Proportion-Score (TPS) ≥ 1 % exprimieren und die mit mindestens einer Chemotherapie vorbehandelt worden sind. Patienten mit EGFR- oder ALK-positiven Tumoren sollten auch eine gezielte Therapie erhalten haben.

Die Zulassungserweiterung beruht vorwiegend auf den Daten der Phase-III-Studie KEYNOTE 024.

Quelle:
EPAR der EMA 

Dienstag, 10. Januar 2017

Checkpoint-Inhibitoren: PEI publiziert Verdachtsfälle unerwünschter Reaktionen

Das Paul-Ehrlich-Insitut hat die gemeldeten Verdachtsfälle von unerwünschten Reaktionen nach Gabe von Checkpoint-Inhibitoren in einer Publikation zusammengestellt.

Derzeit sind drei Checkpoint-Inhibitoren innerhalb der EU zugelassen: Der erste Vertreter dieser neuen Immuntherapie war der CTLA-4-Hemmer Ipilimumab (Yervoy®) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen.
Seit Sommer 2015 ist Nivolumab (Opdivo®) als Monotherapie oder in Kombination mit Ipilimumab bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms, zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) nach vorheriger Chemotherapie, zur Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms nach Vortherapie und zur Behandlung des rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms (cHL) nach autologer Stammzelltransplantation (ASCT)
und Behandlung mit Brentuximab Vedotin indiziert. Die Kombination einer Nivolumab(anti-PD-1)- und Ipilimumab(anti-CTLA-4)-vermittelten Hemmung führt zu einer verbesserten Anti-Tumor-Aktivität beim metastasierten Melanom.
Ebenfalls seit Sommer 2015 kann der PD-1-Hemmer Pembrolizumab (Keytruda®) eingesetzt werden.Pembrolizumab ist als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms und zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1-exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen indiziert.

Insgesamt wurden 956 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen durch Checkpoint-Inhibitoren aus dem deutschen Spontanmeldesystem analysiert. Die gemeldeten Reaktionen spiegeln weitgehend das bekannte Nebenwirkungsprofil dieser Wirkstoffe wider. Darüber hinaus wird aber auch über Einzelfälle kardiotoxischer Reaktionen wie Myokarditis und Kardiomyopathie berichtet. Zehn Fallberichte zu Panzytopenie und Agranulozytose, die bislang nicht als bekannte Nebenwirkungen gelten, werden vom PEI als neues potenzielles Risikosignal beurteilt. Vier Fälle bezogen sich auf Nivolumab (zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 55 und 70 Jahren), zwei Fälle auf Ipilimumab (ein Mann, 59 Jahre, eine Frau, 61 Jahre) und vier auf Pembrolizumab (vier Männer im Alter von 47 bis 74 Jahren).

 Das Paul-Ehrlich-Institut bittet die Fachkreise, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden, damit weitere wichtige Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil der Checkpoint-Inhibitoren als neuer Substanzklasse gewonnen werden können.

Mittwoch, 21. Dezember 2016

5-Aminolävulinsäure, C1-Esterase-Inhibitor, Canakinumab, Dolutegravir, Empagliflozin, Everolimus, Linagliptin, Linagliptin/Metformin, Pembrolizumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Dezember 2016 empfohlen, die Zulassung von 5-Aminolävulinsäure, C1-Esterase-Inhibitor, Canakinumab, Dolutegravir, Empagliflozin, Everolimus, Linagliptin, Linagliptin/Metformin, Pembrolizumab zu erweitern.

  • 5-Aminolävulinsäure (Ameluz, Biofrontera) soll künftig für die Behandlung von oberflächlichen und/oder nodulären Basalzellkarzinomen eingesetzt werden können, die aus kosmetischen oder Morbiditätsgründen nicht operiert werden können.
  • C1-Esterase-Inhibitor (Cinryze, Shire) soll künftig zur Therapie und präprozeduralen Prophylaxe eines akuten Angioödems ab einem Alter von 2 Jahren eingesetzt werden können, zur allgemeinen Prophylaxe ab einem Alter von 6 Jahren.
  • Canakinumab (Ilaris, Novartis) soll für die Behandlung der drei periodischen Fiebersyndrome TRAPS (Tumornekrosefaktor-Rezeptor-assoziiertes periodisches Syndroms), HIDS/MKD (Hyperimmunoglobulin-D-Syndrom/Mevalonatkinase-Defizienz) und FMF (familiäres Mittelmeerfieber) eingesetzt werden können.
  • Dolutegravir (Tivicay, ViiV) soll künftig in Kombinationstherapie zur HIV-Behandlung bei Kindern ab 6 Jahren eingesetzt werden können
  • Empagliflozin (Jardiance, Boehringer Ingelheim) soll für die Behandlung von Erwachsenen mit nicht ausreichend kontrolliertem Diabetes mellitus Typ 2 zusätzlich zur Diät und körperlicher Aktivität eingesetzt werden können, in Monotherapie, wenn Metformin wegen Unverträglichkeit nicht geeignet ist oder in Kombination mit anderen Antidiabetika 
  • Everolimus (Votubia, Novartis) soll künftig zur Behandlung von refraktären Anfällen assoziiert mit tuberöser Sklerose (TSC), als zusätzliche Therapie bei Patienten ab 2 Jahren mit refraktären fokalen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung assoziiiert mit TSC sowie bei subependymalem Riesenzell-Astrozytom (SEGA) bei TSC eingesetzt werden können.
  • Linagliptin (Trajenta, Boehringer Ingelheim) kann in Monotherapie eingesetzt werden, wenn Metformin wegen Intoleranz oder Kontrainidikationen nicht angewendet werden kann, sowie in Kombination mit anderen Antidiabetika, einschließlich Insulin, wenn mit diesen keine ausreichende glykämische Kontrolle erreicht werden kann. 
  • Linagliptin/Metformin (Jentadueto, Boehringer Ingelheim) kann bei Patienten eingesetzt, deren Blutzuckerspiegel mit einer maximalen Metformin-Dosis nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Es kann in Kombination mit anderen Antidiabetika, einschließlich Insulin,eingesetzt werden, wenn mit diesen und mit Metformin keine ausreichende glykämische Kontrolle erreicht werden kann. Außerdem ist es bei Patienten angezeigt, die bisher gleichzeitig mit Linagliptin und Metformin als getrennte Tabletten behandelt werden.
  • Pembrolizumab (Keytruda, MSD) ist als Monotherapie für die Erstlinienbehandlung von Patienten mit metastasiertem NSCLC indiziert, deren Tumoren PD-L1 mit einem TPS von mindestens 50 % exprimieren und die keine EGFR- oder ALK-positiven Tumoren haben. Zudem ist es als Monotherapie indiziert für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC, deren Tumoren PD-L1 mit einem Tumor-Proportion-Score (TPS) ≥ 1 % exprimieren und die mit mindestens einer Chemotherapie vorbehandelt worden sind. Patienten mit EGFR- oder ALK-positiven Tumoren sollten auch eine gezielte Therapie erhalten haben.


Quelle:
Mitteilungen der EMA vom 15. Dezember 2016

Dienstag, 9. August 2016

Pembrolizumab von der FDA beschleunigt für HNSCC zugelassen

Die Food and Drug Administration (FDA) hat die Zulassung von Pembrolizumab beschleunigt erweitert: es kann nun auch für die Behandlung von Patienten mit metastasiertem  Plattenepithelkarzinom von Kopf und Hals (HNSCC) eingesetzt werden.

Quelle:
Mitteilung der FDA vom 5. August 2016

Samstag, 9. Juli 2016

Canakinumab, HPV-Vakzine, Insulin degludec/Insulin aspart, Nepafenac, Pembrolizumab, Tocilizumab, Voraxapar: Erweiterung der Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juni 2016 empfohlen, die Zulassung von Canakinumab, HPV-Vakzine, Insulin degludec/Insulin aspart, Nepafenac, Pembrolizumab, Tocilizumab und Voraxapar zu erweitern.


  • Canakinumab (Ilaris, Novartis) soll künftig auch bei Erwachsenen mit Still-Krankheit eingesetzt werden können.
  • HPV-Vakzine (Cervarix, GSK) soll künftig auch zur Prävention prämaligner analer Läsionen eingesetzt werden können.
  • Insulin degludec/Insulin aspart (Ryzodeg, Novo Nordisk) soll künftig auch bei Jugendlichen und Kindern ab 2 Jahren eingesetzt werden können.
  • Nepafenac (Nevanac, Alcon) soll künftig auch zur Verringerung des Risikos eine postoperativen Makulaödems bei Kataraktoperation an Diabetikern eingesetzt werden können
  • Pembrolizumab (Keytruda, MSD) soll künftig bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC eingesetzt werden können, deren Tumor PD-L1 exprimiert und die mindestens eine Vortherapie erhalten haben. Patienten mit EGFR- oder ALK-positiven Tumoren sollten mindestens eine dafür zugelassene Therapie erhalten haben bevor sie mit Pembrolizumab behandelt werden.
  • Tocilizumab (Roactemra, Roche) soll künftig auch für die Behandlung der schweren, aktiven und progressiven rheumatoiden Arthritis  bei den Erwachsenen eingesetzt werden können, die nicht mit Methotrexat vorbehandelt wurden
  • Voraxapar (Zontivity, MSD) soll künftig auch zusammen mit Acetylsalicylsäure oder Clopdidogrel bei Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit zur Reduktion atherothrombotischer Ereignisse eingesetzt werden können.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. Juni 2016

Sonntag, 4. Oktober 2015

Pembrolizumab: beschleunigte Zulassung der FDA bei NSCLC

Die Food and Drug Administration (FDA) hat Pembrolizumab (Keytruda, MSD) beschleunigt für die Behandlung von vorbehandelten Patienten mit fortgeschrittenem nichtkleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) zugelassen, deren Tumor vermehrt PD-L1 exprimiert. Zusammen mit Keytruda wurde mit PD-L1 IHC 22C3 pharmDx test der erste Test auf PD-L1 zugelassen.

Pembrolizumab war im September 2014 von der FDA und im Juli 2015 von der EU-Kommission für die Behandlung des fortgeschrittenen Melanoms zugelassen worden.
Die Zulassungserweiterung für die Behandlung von Patienten mit NSCLC basiert auf einer Subgruppe von 61 Patienten, die in einer großen, multizentrischen, offenen, mehrteiligen Studie behandelt worden waren. In die Subgruppe waren Patienten mit NSCLC eingeschlossen, das nach einer platinhaltigen Chemotherapie oder einer gezielten Therapie fortgeschritten war. Die Tumoren waren PD-L1-positiv. Die Ansprechrate betrug 41 %, der Effekt hielt 2,1 bis 9,1 Monate an.

Quelle:
Pressemitteilung der FDA vom 2. Oktober 2015

Mittwoch, 22. Juli 2015

Pembrolizumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat Pembrolizumab (Keytruda, MSD) als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) malignen Melanoms bei Erwachsenen zugelassen.

Pembrolizumab ist ein humanisierter monoklonaler Antikörper, der die Interaktion zwischen PD-1 und dessen Liganden PD-L1 und PD-L2 blockiert. Durch die Bindung an den PD-1-Rezeptor und die Blockierung der Interaktion mit den Rezeptor-Liganden kann Pembrolizumab die körpereigene anti-Tumor-Immunantwort reaktivieren.
Die Zulassung basiert auf Daten aus drei klinischen Studien: KEYNOTE-001, KEYNOTE-002 und KEYNOTE-006. In diesen klinischen Studien wurden die Wirksamkeit und die Verträglichkeit von Pembrolizumab bei Patienten mit fortgeschrittenem malignem Melanom geprüft – und zwar über alle Therapielinien, prognostischen Faktoren, Tumorcharakteristika und BRAF-Mutationsstatus hinweg; hierbei hat sich die Dosis von 2 mg/kg alle 3 Wochen bewährt.

Quelle:
EPAR der EMA

Samstag, 23. Mai 2015

Pembrolizumab von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Mai 2015 empfohlen, Pembrolizumab (Keytruda, MSD), für die Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem, nicht-resezierbarem oder bereits metastasiertem malignem Melanom sowohl als erste Therapieoption als auch nach Vorbehandlung mit einem anderen Wirkstoff zuzulassen.
Pembrolizumab ist ein humanisierter Antikörper, der gegen PD-1 (Programmed Death) gerichtet ist. Er blockiert die Interaktion von PD-1 auf T-Zellen mit seinen Liganden PD-L1 und PD-L2. Hierdurch kann das körpereigene Abwehrsystem gegen Tumoren reaktiviert werden. Pembrolizumab wird derzeit bei mehr als 30 Krebsformen untersucht.
Die Zulassungsempfehlung basierte auf den den Daten von mehr als 1.500 Patienten mit fortgeschrittenem Melanom, die in der großen Phase-1b-Studie KEYNOTE-001, der randomisierten Phase-II-Studie KEYNOTE-002 und der Phase-III-Studie KEYNOTE-006 behandelt worden waren. Interimsergebnisse aus KEYNOTE-006 zigten, dass Pembrolizumab das Gesamtüberleben, das progressionsfreie Überleben und die Gesamtansprechrate im Vergleich zu Ipilimumab signifikant verbesserte. Deshalb war die Studie im März 2015 vorzeitig gestoppt worden.
Die Behörde empfiehlt die Zulassung in einer Dosierung von 2 mg/kg Körpergewicht alle drei Wochen, dies ist auch die derzeit zugelassene Dosierung in den USA für die Therapie des Melanoms.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 21. Mai 2015



Montag, 8. September 2014

Pembrolizumab von der FDA beschleunigt zugelassen

Die Food and Drug Administration (FDA) hat den PD1-Blocker Pembrolizumab (Keytruda, MSD Sharp & Dohme) beschleunigt als Breakthrough-Therapie für die Behandlung von Patienten mit nicht resektablem oder metastasiertem  Melanom und Progression nach Behandlung mit Ipilimumab oder einen BRAF-Hemmer zugelassen.
Pembrolizumab ist ein humanisierter Antikörper, der gegen PD-1 (Programmed Death) gerichtet ist. Er blockiert die Interaktion von PD-1 auf T-Zellen mit seinen Liganden PD-L1 und PD-L2. Hierdurch kann das körpereigene Abwehrsystem gegen Tumoren reaktiviert werden. Pembrolizumab wird derzeit bei mehr als 30 Krebsformen untersucht.
Die Zulassung basierte auf den Ergebnissen einer multizentrischen, offenen, randomisierten Kohorte in Studie P001. 173 Patienten mit nicht resektablem oder metastasiertem  Melanom mit einer Krankheitsprogression innerhalb von 24 Wochen nach der letzten Dosis von Ipilimumab oder eines BRAF-Hemmers bei BRAF-V-600-Mutation erhielten randomisiert Pembrolizumab intravenös 2 mg/kg (n = 89) oder 10 mg/kg (n = 84) alle drei Wochen bis zur Progression der Erkrankung oder bis zur inakzeptablen Toxizität. Die objektive Ansprechrate betrug 24 % im 2-mg-Arm (1 CR, 20 PR). Ähnliche Raten wurden mit 10 mg/kg erzielt.
Als Auflage der FDA muss MSD Sharp & Dohme eine multizentrische, randomisierte Studie durchführen, in der die Überlegenheit von Pembrolizumab im Vergleich zur Standardtherapie nachgewiesen wird. Derzeit laufen zwei multizentrische randomisierte Studien bei Patienten mit nicht resektablem oder metastasiertem  Melanom. In Studie P002 werden Ipilimumab-refraktäre Patienten und in Studie P006 Ipilimumab-naive Patienten behandelt. Primäre Endpunkte sind jeweils PFS und OS.

Quelle:
Mitteilung der FDA vom 4. September 2014