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Mittwoch, 19. Oktober 2022

Relatlimab/Nivolumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 15. September 2022 Relatlimab in Kombination mit Nivolumab (Opdualag, BMS)  für die Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms mit Tumorzell-PD-L1-Expression < 1 % bei Erwachsenen und Jugendlichen im Alter ab 12 Jahren zugelassen. 

Relatlimab ist ein humaner monoklonaler IgG4-Antikörper, der an den LAG-3-Rezeptor bindet, seine Interaktion mit Liganden, einschließlich MHC II, blockiert und die über den LAG-3-Signalweg vermittelte Hemmung der Immunantwort reduziert. Die Antagonisierung dieses Signalwegs fördert die T-Zellproliferation und Zytokinausschüttung.

Die Kombination von Nivolumab (Anti-PD-1) und Relatlimab (Anti-LAG-3) führt zu einer erhöhten T-Zell-Aktivierung im Vergleich zur Aktivität eines der beiden Antikörper allein. In genidentischen Mausmodellen verstärkt die LAG-3-Blockade die Anti-Tumoraktivität einer PD-1-Blockade und hemmt damit das Tumorwachstum und fördert die Tumorregression. 

Wirksamkeit und Verträglichkeit von Relatlimab plus Nivolumab wurden beim Melanom in  der Relativity-047-Studie untersucht. Der LAG3-Hemmer wird derzeit bei weiteren Tumoren geprüft.

Quelle

Info der EMA


Dienstag, 20. Oktober 2020

Atezolizumab, Baricitinib, Ceftazidim/Avibactam, Delamanid, Ipilimumab, Ivacaftor, Ivacaftor/Tezacaftor, Niraparib, Nitisinon, Nivolumab, Olaparib, Perampanel, Velphoro: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom September 2020 empfohlen, die Zulassung von Atezolizumab, Baricitinib, Ceftazidim/Avibactam, Delamanid, Ipilimumab, Ivacaftorm, Ivacaftor/Tezacaftor, Niraparib, Nitisinon, Nivolumab, Olaparib, Perampanel und Velphoro zu erweitern.

  • Atezolizumab (Tecentriq, Roche) soll künftig in Kombination mit Bevacizumab für die Erstlinien-Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenen oder nicht resezierbarem hepatozellulären Karzinom (HCC) eingesetzt werden können.
  • Baricitinib (Olumiant, Lilly) soll künftig bei Patienten mit mäßig schwerer bis schwerer atopischer Dermatitis eingesetzt werden können, die Kandidaten für eine systemische Therapie sind.
  • Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta, Pfizer) soll künftig bei Kindern ab einem Alter von 3 Monaten eingesetzt werden können.
  • Delamanid (Deltyba, Otsuka) soll künftig auch bei Jugendlichen und Kindern ab einem Körpergewicht von 30 kg eingesetzt werden können.
  • Ipilimumab (Yervoy, BMS) soll künftig in Kombination mit Nivolumab und 2 Zyklen platinbasierter Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierten NSCLC ohne EGFR-Mutation oder ALK-Translokation eingesetzt werden können.   
  • Ivacaftor (Kalydeco, Vertex) soll künftig bei Kindern ab einem Alter von 4 Monaten eingesetzt werden können
  • Ivacaftor/Tezacaftor (Symkevi, Vertex) soll künftig bei Kindern ab 6 Jahren eingesetzt werden können 
  • Niraparib (Zejula, GSK) soll künftig als Erhaltungstherapie bei fortgeschrittenem Ovarialkarzinom bei Patienten eingesetzt werden können, die auf eine platinhaltige Erstlinientherapie partiell oder komplett angesprochen haben. 
  • Nitisinon (Orfadin, Swedish Orphan Biovitrum) soll künftig bei Erwachsenen mit Alkaptonurie eingesetzt werden können 
  • Nivolumab (Opdivo, BMS) soll künftig in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierten NSCLC ohne EGFR-Mutation oder ALK-Translokation eingesetzt werden können.  
  • Olaparib (Lynparza, AstraZeneca) soll künftig in Kombination mit Bevacizumab zur Erhaltungstherapie bei Erwachsenen mit fortgeschrittenem Ovarialkarzinom und BRCA-Mutation nach Cisplatin-basierter Chemotherapie plus Bevacizumab eingesetzt werden können. Außerdem soll es künftig als Monotherapie bei Patienten mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom und BRCA-Mutation eingesetzt werden können, deren Tumor unter vorheriger Therapie mit einem neuen Antihormon fortgeschritten ist.
  • Perampanel (Fycompa, Eisai) soll künftig für die zusätzliche Therapie von partiellen Anfällen mit oder ohne sekundär generalisierten Anfällen ab einem Alter von 4 Jahren sowie bei generalisierten tonisch-klonischen Krämpfen bei Patienten ab einem Alter von 7 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie eingesetzt werden können. 
  • Velphoro (Fresenius). Die Mischung aus polynukleärem Eisen-III-hydroxid, Sucrose und Stärke soll künftig zur Kontrolle der Serumphoshatspiegel bei Kindern ab 2 Jahren mit chronischer Nierenerkrankung in den Stadien 4-5 oder auf Dialyse eingesetzt werden können. 

Quelle:

Mitteilung der EMA vom 17. September 2020


Freitag, 16. November 2018

Blinatumomab, Ipilimumab, Lumacaftor/Ivacaftor, Nivolumab, Ribociclib, Rituximab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom November 2018 empfohlen, die Zulassung von Blinatumomab, Lumacaftor/Ivacaftor, Ribociclib, und Rituximab zu erweitern.


  • Blinatumomab (Blincyto, Amgen) soll künftig als Monotherapie für die Therapie von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosom negativer, CD19-positiver B-Präkursor-ALL in der erster oder zweiter kompletter Remission mit minimaler Resterkrankung ≥ 0,1 % eingesetzt werden können.
  • Ipilimumab (Yervoy, BMS) soll in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinientherapie von Erwachsenen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit intermediärem oder hohem Risiko eingesetzt werden können
  • Lumacaftor/Ivacaftor (Orkambi, Vertex) soll in der neuen Darreichungsform Granulat für Kinder ab 2 Jahren, die homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind, eingesetzt werden können.
  • Nivolumab (Opdivo, BMS) soll in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinientherapie von Erwachsenen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit intermediärem oder hohem Risiko eingesetzt werden können
  • Ribociclib (Kisqali, Novartis) soll künftig wie folgt eingesetzt werden können: Ribociclib wird in Kombination mit einem Aromatasehemmer zur Behandlung von postmenopausalen Frauen mit einem Hormonrezeptor(HR)-positiven, humanen epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2(HER2)-negativen, lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Mammakarzinom in Kombination mit einem Aromatasehemmer oder Fulvestrant als initiale endokrin-basierte Therapie angewendet oder bei Frauen, die zuvor eine endokrine Therapie erhalten haben. Bei prä- oder perimenopausalen Frauen soll die endokrine Therapie mit einem LHRH-Agonisten kombiniert werden.
  • Rituximab (Mabthera, Roche) soll in Kombination mit Glucocorticoiden für die Induktion der Remission Behandlung von erwachsenen Patienten mit schwerer aktiver GPA und MPA eingesetzt werden können.



Quelle:
Mitteilung der EMA vom 15. November 2018

Donnerstag, 5. Juli 2018

Dexmedetomitin, Lenvatinib, Nivolumab, Sirolimus, Rufinamid, Tocilizumab, Tolvaptan: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung



Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juni 2018 empfohlen, die Zulasssung für Dexmedetomitin, Lenvatinib, Nivolumab, Sirolimus, Rufinamid, Tocilizumab, Tolvaptan zu erweitern.


  • Dexmedetomitin (Dexdor, Orion) soll künftig zur Sedierung von nicht intubierten Erwachsenen vor und/oder während diagnostischen oder chirurgischen Maßnahmen eingesetzt werden können.
  • Lenvatinib (Lenvima, Eisai) soll künftig in Monotherapie zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem oder nicht resezierbaren hepatozellulären Karzinom in der Erstlinienbehandlung eingesetzt werden können. Beim Schilddrüsenkarzinom soll es ebenfalls als Monotherapie eingesetzt werden können.
  • Nivolumab (Opdivo, BMS) soll künftig als Monotherapie für die adjuvante Behandlung von Erwachsenen mit Melanom mit Lymphknotenbeteiligung oder metastasierter Erkrankung nach kompletter Resektion eingesetzt werden können.
  • Sirolimus (Rapamune, Pfizer) soll künftig für die Behandlung von Patienten mit sporadischer Lymphangioleiomyomatose mit mäßig schwerer Lungenerkrankung oder abnehmender Lungenfunktion eingesetzt werden können.
  • Rufinamid (Inovelon, Eisai) kann künftig bei Kindern ab einem Jahr eingesetzt werden
  • Tocilizumab (RoActemra, Roche) soll künftig bei durch CAR-T-Zell-Therapie induziertem Zytokin-Freisetzungssyndrom ab einem Alter von 2 Jahren eingesetzt werden können.
  • Tolvaptan (Jinarc, Otsuka) kann künftig bei Erwachsenen mit einer chronischen Nierenerkrankung bis zurm Stadium 4 eingesetzt werden.


Quelle:
Mitteilung der EMA

Montag, 24. April 2017

Bevacizumab, Maraviroc, Nivolumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2017 empfohlen, die Zulassung von Bevacizumab, Maraviroc und Nivolumab zu erweitern.


  • Bevacizumab (Avastin, Roche) soll bei der Behandlung des Ovarialkarzinoms künftig auch in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel eingesetzt werden können.
  • Maraviroc (Celsentri, ViiV) soll künftig ab einem Alter von 2 Jahren und einem KG von mindestens 10 kg eingesetzt werden können.
  • Nivolumab (Opdivo, BMS) soll künftig auch zur Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem nicht resezierbaren oder metastasierten urothelialem Karzinom nach Versagen einer platinhaltigen Therapie eingesetzt werden können.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 21.April 2017

Dienstag, 10. Januar 2017

Checkpoint-Inhibitoren: PEI publiziert Verdachtsfälle unerwünschter Reaktionen

Das Paul-Ehrlich-Insitut hat die gemeldeten Verdachtsfälle von unerwünschten Reaktionen nach Gabe von Checkpoint-Inhibitoren in einer Publikation zusammengestellt.

Derzeit sind drei Checkpoint-Inhibitoren innerhalb der EU zugelassen: Der erste Vertreter dieser neuen Immuntherapie war der CTLA-4-Hemmer Ipilimumab (Yervoy®) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen.
Seit Sommer 2015 ist Nivolumab (Opdivo®) als Monotherapie oder in Kombination mit Ipilimumab bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms, zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) nach vorheriger Chemotherapie, zur Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms nach Vortherapie und zur Behandlung des rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms (cHL) nach autologer Stammzelltransplantation (ASCT)
und Behandlung mit Brentuximab Vedotin indiziert. Die Kombination einer Nivolumab(anti-PD-1)- und Ipilimumab(anti-CTLA-4)-vermittelten Hemmung führt zu einer verbesserten Anti-Tumor-Aktivität beim metastasierten Melanom.
Ebenfalls seit Sommer 2015 kann der PD-1-Hemmer Pembrolizumab (Keytruda®) eingesetzt werden.Pembrolizumab ist als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms und zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1-exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen indiziert.

Insgesamt wurden 956 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen durch Checkpoint-Inhibitoren aus dem deutschen Spontanmeldesystem analysiert. Die gemeldeten Reaktionen spiegeln weitgehend das bekannte Nebenwirkungsprofil dieser Wirkstoffe wider. Darüber hinaus wird aber auch über Einzelfälle kardiotoxischer Reaktionen wie Myokarditis und Kardiomyopathie berichtet. Zehn Fallberichte zu Panzytopenie und Agranulozytose, die bislang nicht als bekannte Nebenwirkungen gelten, werden vom PEI als neues potenzielles Risikosignal beurteilt. Vier Fälle bezogen sich auf Nivolumab (zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 55 und 70 Jahren), zwei Fälle auf Ipilimumab (ein Mann, 59 Jahre, eine Frau, 61 Jahre) und vier auf Pembrolizumab (vier Männer im Alter von 47 bis 74 Jahren).

 Das Paul-Ehrlich-Institut bittet die Fachkreise, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden, damit weitere wichtige Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil der Checkpoint-Inhibitoren als neuer Substanzklasse gewonnen werden können.

Freitag, 14. Oktober 2016

Arsentrioxid, Eslicarbazepinacetat, Nivolumab, Ranibizumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Oktober 2016 empfohlen, die Zulassung von Arsentrioxid, Eslicarbazepinacetat, Nivolumab und Ranibizumab zu erweitern.


  • Arsentrioxid (Trisenox, Teva) soll künftig bei neu diagnostizierter Promyelozyten-Leukämie (APL) mit niedrigem bis intermediären Risiko in Kombination mit all-trans-Retinsäure eingesetzt werden können. Zudem soll es bei rezidivierter/refraktärer APL eingesetzt werden, wenn in die Vorbehandlung ein Retinoid und Chemotherapie eingeschlossen war. 
  • Eslicarbazepinacetat (Zebinix, Bial-Portela & C) soll künftig auch bei Kindern ab einem Alter von von 6 Jahren und Jugendlichen mit partiellen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung eingesetzt werden können.
  • Nivolumab (Opdivo, BMS) soll künftig auch bei Erwachsenen mit rezidiviertem/refraktärem klassischem Hodgkin-Lymphom nach autologer Stammzelltransplantation und Behandlung mit Brentuximab Vedotin eingesetzt werden können.
  • Ranibizumab (Lucentis, Novartis) soll künftig auch bei Sehstörungen aufgrund einer choriodalen Neovaskularisation eingesetzt werden können.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 13. Oktober 2016

Montag, 4. April 2016

Nivolumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom März 2016 empfohlen, die Zulassung von Nivolumab (Opdivo, BMS) beim Melanom zu erweitern. Es kann nun auch in Kombination mit Ipilimumab bei Patienten mit fortgeschrittenem Melanom eingesetzt werden. Im Vergleich zur Monotherapie ist ein Anstieg des progressionsfreien Überlebens in Kombination mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger PD-L1-Expression etabliert.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 1. April 2016

Dienstag, 1. März 2016

Adalimumab, Afatinib, Conestat alfa, Idelalisib, Nivolumab, TachoSil: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Februar 2016 empfohlen, die Zulassung von Adalimumab, Afatinib, Conestat alfa, Idelalisib, Nivolumab und TachoSil zu erweitern.


  • Adalimumab (Humira, Abbvie) soll nun bei Patienten mit mäßig schwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis eingesetzt werden können, die Kandidaten für eine systemische Therapie sind.
  • Afatinib (Giotrif, Boehringer Ingelheim) soll nun auch für die Behandlung von lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC mit Plattenepithelhistologie eingesetzt werden können, das bei oder nach Platin-basierter Chemotherapie fortschreitet.
  • Conestat alfa (Ruconest, Pharming) soll nun auch bei Jugendlichen mit HAE eingetzt werden können.
  • Idelalisib (Zydelig, Gilead) soll nun auch in Kombination mit Ofatumumab eingesetzt werden können
  • Nivolumab (Opdivo, BMS) soll nun auch abei Patienten mit fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom nach vorangegangener Therapie eingesetzt werden können. Die Anwendung bei Lungenkrebs soll nicht mehr auf das Plattenepithelkarzinom begrenzt sein. 
  • TachoSil soll auch zum supportiven Verschluss der Dura mater eingesetzt werden können, um ein postoperatives zerebrospinales Leck nach einem neurochirurgischen Eingriff zu vermeiden.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 25. Februar 2016

Samstag, 17. Oktober 2015

Nivolumab: FDA erweitert Einsatzgebiet auf Nicht-Plattenepithel-NSCLC

Die Food and Drug Administration (FDA) hat die Zulassung von Nivolumab (Opdivo, BMS) erweitert. Es kann nun auch zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem, metastasiertem nichtkleinzelligen Nicht-Plattenepithelkarzinom der Lunge nach Progression eine Platin-basierten Chemotherapie eingesetzt werden.
Nivolumab ist ein monoklonaler Antikörper, der das PD1-Protein hemmt. PD1 (Programmed Death) ist ein Rezeptor, der auf aktivierten T-Zellen exprimiert wird. Er wird auch als „Key immunocheckpoint“ bezeichnet, weil ihm eine Schlüsselstellung bei Immunreaktionen zukommt. Der PD1-Rezeptor wird durch die PD1-Liganden PD-L1 und PD-L2 aktiviert, die von Tumor- und von Stromazellen gebildet werden. Binden die Liganden an den Rezeptor, wird im Sinne einer Immunsuppression die antitumorale Immunantwort verringert. Bei Blockade des PD1-Rezeptors wird die T-Zell-Aktivität im Bereich des Tumors verstärkt und damit die Immunreaktion gegen die Tumorzellen aktiviert.
Die Wirksamkeit von Nivolumab wurde in einer internationalen offenen randomisierten Studie mit 582 Patienten im Vergleich zu Docetaxel untersucht. Die Patienten der Nivolumab-Gruppe lebten 2,8 Monate länger als die Patienten der Docetaxel-Gruppe.
Häufigste Nebenwirkungen von Nivolumab waren Fatigue, Kurzatmigkeit, muskuloskeletale Schmerzen, verminderter Appetit, Husten, Übelkeit und Verstopfung.
Bei Patienten mit erhöhter PD-L1-Expression war die Wirksamkeit von Pembrolizumab besonders gut.
Nivolumab ist bislang von der FDA für die Behandlung des nicht resezierbaren oder metastasierten Melanoms, die auf andere Substanzen nicht mehr anspricht, sowie für die Behandlung des Plattenepithel-NSCLC zugelassen.

Quelle:
Mitteilung der FDA vom 9. Oktober 2015

Sonntag, 4. Oktober 2015

Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab beim Melanom von der FDA zugelassen

Die Food and Drug Administration (FDA) hat am 30. September 2015 die Kombination von Nivolumab (Opdivo, BMS) und Ipilimumab (Vervoy) für die Behandlung von Patienten mit nicht resezierbaremn oder metastasierten BRAFV600-Wildtyp-Melanom zugelassen.

Die Zulassung basierte auf den Ergebnissen einer randomisierten Studie, in der 142 Patienten Nivolumab plus Ipilimumab und 95 Patienten Ipilimumab allein erhielten. Die Ansprechrate betrug mit der Kombinaton 60 %, mit der Monotherapie 11 %.

Quelle:
Mitteilung der FDA vom 30. 9. 2015

Samstag, 1. August 2015

Nivolumab von der EU-Kommission bei NSCLC zugelassen

Die EU-Kommission hat am 23. Juli 2015 Nivolumab (Nivolumab BMS 10 mg/ml Konzentrat) nun auch für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenen oder metastasiertem nichtkleinzelligen Plattenepithelkarzinom der Lunge nach vorhergehender Chemotherapie zugelassen.
Bereits am 24. Juni 2015 war der PD1-Antikörper als Opdivo (BMS) zur Monotherapie bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms zugelassen worden.
Die Wirksamkeit von Nivolumab wurde in einer randomisierten Studie mit 272 Patienten untersucht. 135 wurden mit Nivolumab, 137 mit Docetaxel behandelt. Die Patienten der Nivolumab-Gruppe lebten 3,2 Monate länger als die Patienten der Docetaxel-Gruppe.
Häufigste Nebenwirkungen von Nivolumab waren Fatigue, Kurzatmigkeit, muskuloskeletale Schmerzen, verminderter Appetit, Husten, Übelkeit und Verstopfung.

Immer mehr Firmen bringen die gleichen Substanzen unter verschiedenen Handelsnamen in den Markt, wie dies auch in diesem Fall geschehen ist. Sowohl Opdivo als auch Nivolumab BMS werden in einer Konzentration von 10 mg/ml Nivolumab zur Verfügung gestellt und zwar als 4-ml- und als 10-ml-Durchstechflasche. Zur Übersichtlichkeit trägt diese Vorgehensweise nicht unbedingt bei.

Quelle:
Epar zu Nivolumab BMS

Mittwoch, 1. Juli 2015

Nivolumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 24. Juni 2015 Nivolumab (Opdivo, BMS) als Monotherapie bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms zugelassen.

Nivolumab ist ein humaner Immunoglobulin-G4-(IgG4) monoklonaler Antikörper (HuMAb), der an
den "Programmed Death"-1-(PD-1)-Rezeptor bindet und die Interaktion des Rezeptors mit den Liganden PD-L1 und PD-L2 blockiert. Der PD-1-Rezeptor ist ein negativer Regulator der T-Zellaktivität, der erwiesenermaßen an der Kontrolle der T-Zellreaktionen beteiligt ist. Die Bindung von PD-1 an die Liganden PD-L1 und PD-L2, die von Antigen-präsentierenden Zellen exprimiert werden und von Tumoren oder anderen Zellen aus dem Mikromilieu des Tumors exprimiert werden können, führt zur Hemmung der T-Zellproliferation und Zytokinausschüttung. Nivolumab potenziert die T-Zellreaktionen, einschließlich der Tumorabwehrreaktion, durch Blockade der Bindung von PD-1 an die PD-L1- und PD-L2-Liganden. In genidentischen Mausmodellen führte eine Blockade der PD-1-Aktivität zu einer Verringerung des Tumorwachstums
Durch die Behandlung mit Nivolumab kann im Vergleich zu einer Dacarbazin-Therapie das Gesamtüberleben verlängert werden (HR = 0,42; 99.79% p < 0,0001) bei Patienten mit fortgeschrittenem Melanom, die bislang nicht behandelt wurden. Bei vorbehandelten Patienten kam es zu einer Verbesserung der Gesamtansprechrate von 10,6 % bei Therapie nach Wahl des Untersuchers auf 31.7 % bei Behandlung mit Nivolumab.
Häufigste Nebenwirkungen sind Fatigue, Pruritus, Nausea, Diarrhö und Hautausschlag. Zudem kann es es zu Immun-asssoziierten Nebenwirkungen kommen, wie endokrinen Störungen, Diarrhöa/Kolitis, Hepatitis, Pneumonitis, Nephritis und Hautausschlag

Quelle:
EPAR zu Opdivo

Montag, 25. Mai 2015

Nivolumab von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Mai 2015 empfohlen, Nivolumab (Nivolumab BMS) nun auch für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenen oder metastasiertem nichtkleinzelligen Plattenepithelkarzinom der Lunge nach vorhergehender Chemotherapie zuzulassen. Bereits im April 2015 hatte der CHMP die Zulassung von Nivolumab als Opdivo für die Behandlung des fortgeschrittenen Melanoms empfohlen.
Die FDA hat Nivolumab im Dezember 2014 für die Melanomtherapie und im März 2015 für die Behandlung des Lungenkarzinoms zugelassen.
Die Indikationserweiterung soll - wie in letzter Zeit häufiger geschehen - als eigenständige Neuzulassung unter anderem Handelsnamen der Substanz erfolgen. Dies dürfte nicht unbedingt zur Übersichtlichkeit und Transparenz des Arzneimittelmarktes beitragen.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 21. Mai 2015

Samstag, 25. April 2015

Nivolumab von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2015 empfohlen, Nivolumab (Opdivo, Bristol Myers Squibb) für die Behandlung von Erwachsenen mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom zuzulassen.

Nivolumab ist ein monoklonaler Antikörper, der das PD1-Protein hemmt. PD1 (Programmed Death) ist ein Rezeptor, der auf aktivierten T-Zellen exprimiert wird. Er wird auch als „Key immunocheckpoint“ bezeichnet, weil ihm eine Schlüsselstellung bei Immunreaktionen zukommt. Der PD1-Rezeptor wird durch die PD1-Liganden PD-L1 und PD-L2 aktiviert, die von Tumor- und von Stromazellen gebildet werden. Binden die Liganden an den Rezeptor, wird im Sinne einer Immunsuppression die antitumorale Immunantwort verringert. Bei Blockade des PD1-Rezeptors wird die T-Zell-Aktivität im Bereich des Tumors verstärkt und damit die Immunreaktion gegen die Tumorzellen aktiviert.
Nivolumab war der weltweit erste zugelassene PD1-Hemmer. Er wurde im Juli 2014 in Japan und im Dezember 2014 in den USA für die Behandlung von Patienten mit nicht resezierbarem Melanom zugelassen. Die FDA erweiterte die Zulassung im März auf die Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem NSCLC.
Durch die Behandlung mit Nivolumab kann im Vergleich zu einer Dacarbazin-Therapie das Gesamtüberleben verlängert werden (HR = 0,42; 99.79% p < 0,0001) bei Patienten mit fortgeschrittenem Melanom, die bislang nicht behandelt wurden. Bei vorbehandelten Patienten kam es zu einer Verbesserung der Gesamtansprechrate von 10,6 % bei Therapie nach Wahl des Untersuchers auf 31.7 % bei Behandlung mit Nivolumab.
Häufigste Nebenwirkungen sind Fatigue, Pruritus, Nausea, Diarrhö und Hautausschlag. Zudem kann es es zu Immun-asssoziierten Nebenwirkungen kommen, wie endokrinen Störungen, Diarrhöa/Kolitis, Hepatitis, Pneumonitis, Nephritis und Hautausschlag

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. April 2015


Samstag, 7. März 2015

Nivolumab: FDA erweitert Einsatzgebiet auf Lungenkarzinom

Die Food and Drug Administration (FDA) hat die Zulassung von Nivolumab (Opdivo, BMS) erweitert. Es kann nun auch zur Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem, metastasiertem nichtkleinzelligen Plattenepithelkarzinom der Lunge nach Progression eine Platin-basierten Chemotherapie eingesetzt werden.
Nivolumab ist ein monoklonaler Antikörper, der das PD1-Protein hemmt. PD1 (Programmed Death) ist ein Rezeptor, der auf aktivierten T-Zellen exprimiert wird. Er wird auch als „Key immunocheckpoint“ bezeichnet, weil ihm eine Schlüsselstellung bei Immunreaktionen zukommt. Der PD1-Rezeptor wird durch die PD1-Liganden PD-L1 und PD-L2 aktiviert, die von Tumor- und von Stromazellen gebildet werden. Binden die Liganden an den Rezeptor, wird im Sinne einer Immunsuppression die antitumorale Immunantwort verringert. Bei Blockade des PD1-Rezeptors wird die T-Zell-Aktivität im Bereich des Tumors verstärkt und damit die Immunreaktion gegen die Tumorzellen aktiviert.
Die Wirksamkeit von Nivolumab wurde in einer randomisierten Studie mit 272 Patienten untersucht. 135 wurden mit Nivolumab, 137 mit Docetaxel behandelt. Die Patienten der Nivolumab-Gruppe lebten 3,2 Monate länger als die Patienten der Docetaxel-Gruppe.
Häufigste Nebenwirkungen von Nivolumab waren Fatigue, Kurzatmigkeit, muskuloskeletale Schmerzen, verminderter Appetit, Husten, Übelkeit und Verstopfung.

Nivolumab ist bislang von der FDA für die Behandlung des nicht resezierbaren oder metastasierten Melanoms, die auf andere Substanzen nicht mehr anspricht, zugelassen.

Quelle:
Mitteilung der FDA vom 4. März 2015

Dienstag, 30. Dezember 2014

Nivolumab von der FDA beschleunigt zugelassen

Die Food and Drug Administration (FDA) hat Nivolumab (Opdivo, BMS) beschleunigt als Durchbruch-Therapie für die Behandlung von Patienten mit nicht resektablem oder metastasiertem, refraktären Melanom zugelassen. Es soll bei Patienten eingesetzt werden, die zuvor mit Ipilimumab oder einem BRAF-Hemmer behandelt wurden, wenn deren Tumor BRAF-V600 exprimiert.
Nivolumab ist ein monoklonaler Antikörper, der das PD1-Protein hemmt. PD1 (Programmed Death) ist ein Rezeptor, der auf aktivierten T-Zellen exprimiert wird. Er wird auch als „Key immunocheckpoint“ bezeichnet, weil ihm eine Schlüsselstellung bei Immunreaktionen zukommt. Der PD1-Rezeptor wird durch die PD1-Liganden PD-L1 und PD-L2 aktiviert, die von Tumor- und von Stromazellen gebildet werden. Binden die Liganden an den Rezeptor, wird im Sinne einer Immunsuppression die antitumorale Immunantwort verringert. Bei Blockade des PD1-Rezeptors wird die T-Zell-Aktivität im Bereich des Tumors verstärkt und damit die Immunreaktion gegen die Tumorzellen aktiviert.
Nivolumab war der weltweit erste zugelassene PD1-Hemmer. Er wurde im Juli 2014 in Japan für die Behandlung von Patienten mit nicht resezierbarem Melanom zugelassen. Pembrolizumab hat die FDA Anfang September 2014 für Melanompatienten beschleunigt zugelassen.

Quelle
Pressemitteilung der FDA vom 22. Dezember 2014