Mittwoch, 24. Januar 2018

Rurioctocog alfa pegol von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 10. Januar 2018 Rurioctocog alfa pegol (Adynovi, Baxalta) als Injektion zur Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A ab einem Alter von 12 Jahren zugelassen.

Rurioctocog alfa pegol  ist ein pegylierter rekombinanter Faktor VIII mit verlängerter Halbwertszeit.
Der Faktor VIII/von-Willebrand-Faktor-Komplex besteht aus zwei Molekülen (Faktor VIII und vonWillebrand-Faktor) mit unterschiedlichen physiologischen Funktionen. Nach der Infusion bindet der Faktor VIII im Kreislauf des Hämophiliepatienten an den von-Willebrand-Faktor. Aktivierter Faktor VIII beschleunigt zusammen mit aktiviertem Faktor IX die Umwandlung von Faktor X in aktivierten Faktor X. Aktivierter Faktor X wandelt Prothrombin in Thrombin um. Thrombin wiederum wandelt Fibrinogen zu Fibrin um, wodurch eine Gerinnselbildung erfolgen kann.

Quelle
EPAR der EMA

Montag, 22. Januar 2018

Saccharomyces boulardii: Rote-Hand-Brief wegen neuer Kontraindikationen

Die Zulassungsinhaber von Arzneimitteln mit Saccharomyces boulardii (Saccharomyces cerevisiae HANSEN CBS 5926) informieren in einem Rote-Hand-Brief über neue Kontraindikationen:


  • Unter Behandlung mit Saccharomyces boulardii sind in seltenen Fällen Fungämien aufgetreten. Bei schwerkranken Patienten kam es zu Todesfällen.
  • Saccharomyces-boulardii-enthaltende Arzneimittel sind nun kontraindiziert bei schwerkranken oder immunsupprimierten Patienten. Bei Patienten mit zentralem Venenkatheter waren sie bereits kontraindiziert.
  • Es besteht das Risiko, dass Menschen in unmittelbarer Nähe von Patienten, die mit Saccharomyces boulardii behandelt werden, mit den Mikroorganismen kontaminiert werden. Besondere Aufmerksamkeit ist anzuwenden bei der Handhabung dieser Arzneimittel in Gegenwart von schwerkranken oder immunsupprimierten Personen sowie Patienten mit zentralem Venenkatheter oder peripherem Katheter.
  • Um eine Kontamination über Hände oder Raumluft zu vermeiden, dürfen die Beutel und Kapseln nicht in Krankenzimmern geöffnet werden. Medizinisches Personal sollte während der Handhabung Handschuhe tragen, diese anschließend entsorgen und sich gründlich die Hände waschen.

Fach- und Gebrauchsinformation werden aktualisiert.

Quelle
AkdÄ Drug Safety Mail vom 22. Januar 2018

Montag, 15. Januar 2018

Letermovir von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 8. Januar 2018 Letermovir (Prevymis, MSD) als Filmtabletten (240 mg und 480 mg) sowie als Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (240 mg und 480 mg) zur Prophylaxe einer Cytomegalievirus (CMV)-Reaktivierung und -Erkrankung bei erwachsenen CMV-seropositiven Empfängern einer allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSCT) zugelassen.


Letermovir ist ein CMV-DNA-Terminaseinhibitor und gehört zu einer neuen Klasse nicht-nukleosidischer CMV-Inhibitoren (3,4-Dihydrochinazoline). Es blockiert die Virusreplikation über die gezielte Hemmung des viralen Terminase-Komplexes. Kreuzresistenzen zu bereits vorhandenen Medikamenten sind nicht zu erwarten. Es ist gegen Viren, die gegenüber CMV-DNA-Polymerase-Inhibitoren resistent sind, voll wirksam. Letermovir ist nicht gegen andere Viren aktiv.

In einer Phase-III-Studie reduzierte Letermovir das Risiko für klinisch bedeutsame CMV-Infektionen im Vergleich zu Placebo signifikant. 495 erwachsene CMV-seropositive Patienten, bei denen an Tag 1 der Studienmedikation keine virale DNA im Blut nachweisbar war, erhielten nach Randomisierung im Verhältnis 2:1 bis Woche 14 (Tag 100) nach der allogenen HSCT einmal täglich Letermovir oder Placebo als Tablette oder intravenös. Letermovir wurde in einer Dosierung von 480 mg/Tag gegeben, bei einer Immunsuppression mit Ciclosporin erhielten die Patienten 240 mg/Tag Letermovir. Primärer Endpunkt war der Anteil der Patienten mit einer klinisch bedeutsamen CMV-Infektion bis zu Woche 24 nach der Transplantation. In einem Non-Completer=Failure (NC=F)-Ansatz wurde jeder Studienteilnehmer als Versager gewertet, der die Studie vor Woche 24 nach Transplantation abbrach oder bei dem in Woche 24 nach Transplantation kein Ergebnis vorlag. Unter Letermovir traten solche CMV-Infektionen mit 38 % (122/325) signifikant seltener auf als im Placebo-Arm mit 61 % (103/170).

Freitag, 12. Januar 2018

Gadolinium-haltige Kontrastmittel: Rote-Hand-Brief wegen risikominimierenden Maßnahmen

Aufgrund von Ablagerungen von Gadolinium (Gd) im Gehirn unter der intravenösen Anwendung von Gd-haltigen Kontrastmitteln führte die EMA eine Bewertung durch. In Abstimmung mit der EMA und dem BfArM informieren die betroffenen Zulassungsinhaber nun mittels Rote-Hand-Brief über risikominimierende Maßnahmen:
  • Die EMA hat bestätigt, dass sich nach Anwendung von Gd-haltigen Kontrastmitteln geringe Mengen Gd im Gehirn ablagern.
  • Mit linearen Gd-haltigen Kontrastmitteln wurden mehr Ablagerungen im Gehirn beobachtet als mit makrozyklischen.
  • Bisher gibt es keine Hinweise für eine Schädigung der Patienten durch die Gd-Ablagerung im Gehirn.
  • Da die langfristigen Risiken einer Gd-Ablagerung im Gehirn unbekannt sind, empfahl die EMA das Ruhen der Zulassungen für intravenöse lineare Gd-haltige Kontrastmittel: Magnevist (Gadopentetsäure, i.v.), Omniscan (Gadodiamid), Optimark (Gadoversetamid) sowie generische Produkte.
  • Verfügbar bleiben - jedoch nur zur Magnetresonanztomographie (MRT)-Bildgebung der Leber – die linearen Wirkstoffe Gadoxetsäure (Primovist) und Gadobensäure (Multihance).
  • Das lineare Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadopentetsäure (Magnevist) wird verfügbar bleiben, aber nur noch zur intra-artikulären Anwendung.
  • makrozyklische Gd-haltige Kontrastmittel bleiben weiterhin verfügbar
Nähere Informationen zu den Empfehlungen und Hintergründe zu den Sicherheitsbedenken sind dem Rote-Hand-Brief zu entnehmen.
Gd-haltige Kontrastmittel sollten nur dann angewendet werden, wenn essentielle diagnostische Informationen mit einer MRT ohne Kontrastverstärkung nicht gewonnen werden können. Es sollte immer die niedrigste Dosis gemäß Fachinformation verwendet werden, die eine ausreichende Kontrastverstärkung liefert.
In Deutschland ist das Ruhen der Zulassungen bis zum 28. Februar 2018 umzusetzen. Die Produktinformationen der Produkte, deren Zulassungsstatus aufrechterhalten bleibt, werden aktualisiert.

Quelle

Hydroxyethylstärke-Lösungen: PRAC empfiehlt Widerruf der Zulassung

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)  hat in seiner Sitzung vom Januar 2018 empfohlen, die Zulassung für HES-Lösungen zur Infusion in der EU zu widerrufen.

Die Empfehlung basiert auf zwei Studien zur Anwendung von HES-Lösungen sowie weiteren Daten, die die im Jahr 2013 Entscheidungen zur Einschränkung der Anwendung von HES-Lösungen bestätigten: Bei schwer kranken Patienten oder Sepsis-Patienten kann durch HES-Lösungen die Nierenfunktion verschlechtert und die Sterblichkeit erhöht werden.
Die Empfehlung des PRAC geht nun an die Coordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human (CMDh).

Quelle
Pressemitteilung der EMA vom 12. Januar 2018

Ocrelizumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat im Januar 2018 Ocrelizumab (Ocrevus, Roche) für die parenterale Behandlung von erwachsenen Patienten mit schubförmiger MS zugelassen, die anhand klinischer bildgebender Befunde nachgewiesen wurde. Außerdem kann es bei früher primär progressiver MS (PPMS) unter Berücksichtigung der Krankheitsdauer, des Grads der Behinderung und bildgebender Befunde eingesetzt werden.

Ocrelizumab ist ein CD20-Antikörper. Die Zulassung basiert auf drei Phase-III-Studien. Die Daten von zwei identischen Phase-III-Studien bei schubförmiger MS (OPERA I und OPERA II) zeigten, dass Ocrelizumab während der zweijährigen kontrollierten Behandlungsphase wirksamer als hoch dosiertes Interferon beta-1a war und die Anzahl der Schübe pro Jahr um fast die Hälfte verringerte und das Fortschreiten der Erkrankung wesentlich verlangsamte. Ausserdem erhöhte Ocrelizumab signifikant die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient keine Anzeichen einer Krankheitsaktivität (Hirnläsionen, Schübe und fortschreitende Behinderung) aufwies.
In einer separaten Phase-III-Studie bei PPMS (ORATORIO) war Ocrelizumab das erste und einzige Medikament, das über eine mediane Nachbeobachtungsdauer von drei Jahren im Vergleich zum Placebo das Fortschreiten der Behinderung deutlich verringerte und die Anzeichen der Krankheitsaktivität im Gehirn (MRT-Läsionen) reduzierte.
Die häufigsten Nebenwirkungen mit Ocrelizumab in allen Phase-III-Studien waren Infusionsreaktionen und Infektionen der oberen Atemwege, die überwiegend leicht bis mittelschwer verliefen.

Quelle
Pressemitteilung von Roche vom 11. Januar 2018

Donnerstag, 11. Januar 2018

Benralizumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat im Januar 2018 Benralizumab (Fasenra, AstraZeneca) als parenteral applizierbare Zusatztherapie bei erwachsenen Patienten mit schwerem eosinophilen Asthma zugelassen, das trotz hoher Dosen inhalierbarer Glucocorticoide und lang wirkenden Beta-Agonisten nicht ausreichen kontrolliert ist.
Benralizumab blockiert den Interleukin-5-Rezeptor, der an der Oberfläche von Eosinophilen in Blut und Lunge exprimiert wird. Dies führt zur Apoptose der Eosinophilen und Basophilen und verringert die eosinophile Entzündung. Bei den Patienten führt dies im Vergleich zu Placebo zu einer Reduktion der jährlichen Exazerbationsrate. Häufigste Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen und Pharyngitis.