Dienstag, 26. November 2019

Netarsudil von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 19. November 2019 Netarsudil (Rhokiinsa, Aerie Pharmaceuticals) als Augentropfen für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit primärem Offenwinkelglaukom oder okulärer Hypertension zur Reduzierung eines erhöhten Augeninnendrucks zugelassen.


Netasurdil ist eine Rho-Kinaseinhibitor, der den intraokularen Druck dadurch reduziert, dass der Abfluss von Kammerwasser über das trabekuläre Netzwerk verstärkt wird. Vermutlich senkt es auch den episkleralen Venendruck. Nach topischer Gabe ins Auge wird Netarsudil zum aktiven Metaboliten AR-13503 biotransformiert.
Netasurdil hat in den zulassungsrelevanten Studien (ROCKET 1 und ROCKET 2) den Augeninnendruck um bis zu 5 mm Hg gesenkt. Die Wirkung war bei einem Ausgangs­innen­druck von unter 25 mm Hg mit der von Timolol-Augentropfen vergleichbar.

Quelle
EPAR der EMA

Freitag, 15. November 2019

Tofacitinib: CHMP bestätigt PRAC-Empfehlungen wegen Blutgerinnungsstörungen

Eine Überprüfung von  Tofacitinib (Xeljanz®) durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) bei der EMA hatte ergeben, dass die Anwendung das Risiko von Blutgerinnseln in der Lunge und in tiefen Venen bei Patienten mit bereits vorhandenem hohen Risiko weiter verstärken könnte. Die hierzu vorgeschlagenen Empfehlungen des PRAC wurden nun vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) bestätigt.

Tofacitinib soll unabhängig von Dosis und Indikation bei Patienten mit hohem Blutgerinnungsrisiko mit Vorsicht angewendet werden. Darüber hinaus sollte die Erhaltungsdosis von 10 mg zweimal täglich nicht bei Risikopatienten mit Colitis ulcerosa verwendet werden, es sei denn, es fehlt eine geeignete alternative Behandlung. Patienten über 65 Jahre sollten nur dann mit Tofacitinib behandelt werden, wenn es keine andere geeignete Behandlung gibt.
Zu den Patienten mit hohem Risiko für die Bildung von Blutgerinnseln gehören Patienten mit Herzinsuffizienz, Myokardinfarkt, Krebs, angeborenen Blutgerinnungsstörungen oder einer Vorgeschichte von Blutgerinnseln sowie Patienten, die kombinierte hormonelle Verhütungsmittel einnehmen, eine Hormonersatztherapie erhalten, sich einer größeren Operation unterziehen oder immobilisiert sind.

Quelle
Mitteilung der EMA vom 14. November 2019

Alemtuzumab: CHMP bestätigt PRAC-Empfehlungen

Nach Berichten über schwerwiegende Nebenwirkungen hat der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) die Einschränkung der Anwendung von Alemtuzumab empfohlen, was nun vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) bestätigt wurde :
  • Alemtuzumab soll nur noch angewendet werden bei Erwachsenen mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose (MS) trotz angemessener Behandlung mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie sowie bei Patienten mit rasch fortschreitender schubförmig verlaufender MS.
  • Alemtuzumab soll nicht mehr angewendet werden bei Patienten mit bestimmten
  • Herz-, Kreislauf- oder Blutungsstörungen sowie bei Patienten mit anderen Autoimmunerkrankungen als MS.
  • Die Behandlung sollte in einem Krankenhaus mit raschem Zugang zu intensivmedizinischer Behandlung und mit Spezialisten im Umgang mit schwerwiegenden Nebenwirkungen erfolgen.
Diese Empfehlungen ersetzen die vorläufigen Maßnahmen vom April 2019 und basieren auf der Bewertung von Berichten über seltene, aber schwerwiegende und zum Teil tödliche Nebenwirkungen. Diese umfassen immunvermittelte Krankheiten mit einer möglicherweise monatelangen Latenz sowie schwere Herz- und Kreislauferkrankungen und Schlaganfall, die während oder innerhalb weniger Tage nach der Infusion von Alemtuzumab auftreten können.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 15.11.2019

Lenalidomid und Trastuzumab Emtansin: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom November 2019 empfohlen, die Zulassung von Lenalidomid und Trastuzumab Emtansin zu erweitern.


  • Lenalidomid (Revlimid, Celgene) soll künftig in Kombination mit Rituximab für die Beandlung von Erwachsenen mit vorbehandeltem follikulärem Lymphom (Grad 1-3a) eingesetzt werden können.
  • Trastuzumab Emtansin (Kadcyla, Roche) soll künftig für die adjuvante Monotherapie von Frauen mit HER2-positivem frühem Mammakarzinom und residueller invasiver Erkrankung nach präoperativer Taxan-basierter und gegen HER2 gerichteter Therapie.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 14. November 2019

Fostamatinib von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom November 2019 empfohlen, Fostamatinib (Tavlesse, Rigel) für die orale Behandlung von Erwachsenen mit chronischer Immunthrombozytopenie (ITP) zuzulassen, die auf andere Behandlungen refraktär sind.


Fostamatinib ist ein Tyrosinkinase-Inhibitor, der in der Milz wirkt und die Signaltransduktion von B-Zell- und Fc-aktivierenden Rezeptoren hemmt. Es verringert die Antikörper-vermittelte Zerstörung von Thrombozyten.
Wirksamkeit und Verträglichkeit von Fostamatinib wurden in zwei multizentrischen randomisierten doppelblinden Studien (FIT1 und FIT2) bei 150 Patienten mit persistierender und chronischer IPT im Vergleich zu Plazebo nachgewiesen.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 14. November 2019

Solriamfetol von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom November 2019 empfohlen, Solriamfetol (Sunosi, Jazz Pharm) für die orale Behandlung von Erwachsenen mit Narkolepsie zuzulassen, um die Wachheit zu verbessern und die exzessive Tagesschläfrigkeit zu verringern. Zudem soll es bei Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe (OSA) eingesetzt werden können, bei denen die exzessive Tagesschläfrigkeit nicht durch die primäre OSA-Therapie wie CPAP erfolgreich behandelt werden konnte.


Das Analeptikum Solriamfetol hemmt die Wiederaufnahme von Dopamin und Noradrenalin aus dem synaptischen Spalt.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 14. November 2019

Polatuzumab Vedotin von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom November 2019 empfohlen, Polatuzumab Vedotin (Polivy, Roche) in Kombination mit Bendamustin und Rituximab bedingt für die parenterale Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem/refraktärer diffusem großen B-Zell-Lymphom zuzulassen, wenn sie keine Kandidaten für eine Stammzelltransplantation sind.

Polatuzumab Vedotin ist ein Antikörper-Konjugat, in dem der gegen CD79b gerichtete Antikörper Polatuzumuab mit dem Antimitotikum Monomethylauristatin E (MMAE) konjugiert ist. Nach Bindung an den CD79b-Rezeptor wird MMAE an die B-Zellen abgegeben und kann dort seine toxische Wirkung entfalten.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 14. November 2019

Siponimod von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom November 2019 empfohlen, Siponimod (Mayzent, Novartis) für die orale Behandlung von erwachsenen Patienten mit sekundär progressiver multipler Sklerose (SPMS) zuzulassen.

Siponimod ist wie Fingolimod ein Sphingosin-1-phosphat-Rezeptormodulator, es bindet selektiv an zwei der fünf S1P-Rezeptoren, nämlich S1P1 und S1P5. Siponimod wirkt als funktioneller Antagonist an S1P1-Rezeptoren auf Lymphozyten und verhindert so deren Auswanderung aus den Lymphknoten. Dadurch wird die Rezirkulation von T-Zellen in das zentrale Nervensystem verringert und die zentrale Entzündung begrenzt.
Siponimod kann auch die Blut-Hirn-Schranke überwinden und an den S1P5-Rezeptor auf Oligodendrozyten und Astrozyten binden. Fingolimod bindet dagegen auch an S1P3-Rezeptoren am Herzen und hat deshalb vermutlich kardiologische unerwünschte Wirkungen. Diese sollen bei Siponimod aufgrund der spezifischen Wirkung nicht auftreten.
Wirksamkeit und Verträglichkeit von Siponimod bei der SPMS wurden in der randomisierten, doppelblinden, plazebokontrollierten Phase-III-Studie EXPAND nachgewiesen, die 2018 im Lancet publiziert worden ist.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 14. November 2019

Osilodrostat von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom November 2019 empfohlen, Osilodrostat (Isturisa, Novartis) für die orale Behandlung von erwachsenen Patienten endogenem Cushing-Syndrom zuzulassen.


Osilodrostat hemmt das Enzym 11-Beta-Hydroxylase, das für den letzten Schritt bei der Cortisol-Biosynthese zuständig ist. Es kann erhöhte Cortisol-Spiegel kontrollieren oder normalisieren.
Damit wirkt Osilodrostat ähnlich, wie der Steroid-11-Beta-Hydroxylasehemmer Metyrapon (Metopiron®, HRA Pharma), der vor allem zu diagnostischen Zwecken eingesetzt wird. Osilodrostat hat jedoch mit etwa 4 bis 5 Stunden eine längere Halbwertszeit, was eine zweimal tägliche Gabe ermöglicht. Zudem hemmt es die 11-Beta-Hydroxylase stärker.
Im Juli 2019 hat Recordati von Novartis die weltweiten Rechte an Osilodrostat und an dem Somatostatinanalogon Pasireotid (Signifor) gekauft, das ebenfalls zur Behandlung des Cushing-Syndroms eingesetzt wird.

Quellen:
Mitteilung der EMA vom 14. November 2019
Pressemitteilung Recordati vom Juli 2019

Donnerstag, 14. November 2019

Ebola-Impfstoff von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 11. November 2019 Impfstoff gegen Ebola, die Ebola Zaire Vakzine rVSVΔG-ZEBOV-GP, live (Ervebo, MSD) zugelassen.

Der Ebola Zaire-Impfstoff (rVSVΔG-ZEBOV-GP, lebend)  ist indiziert für die aktive Immunisierung von Personen ab 18 Jahren zum Schutz vor der Ebola-Viruskrankheit (EVD [Ebola Virus Disease]), die durch das Zaire-Ebola-Virus verursacht wird.
Es handelt sich um eine gentechnisch hergestellte, attenuierte Lebendvakzine, die bei etwa 16.000 Personen in verschiedenen klinischen Studien in Afrika, Europa und den USA getestet worden ist. Dabei erwies sie sich als sicher und ausreichend immunogen, um einen Schutz gegen das Zaira Ebola Virus zu vermitteln.
Die Dauer des Impfschutzes ist nicht bekannt, daher sollen andere Ebola-Kontrollmaßnahmen nicht unterbrochen werden.

Quellen
EPAR der EMA

Montag, 4. November 2019

Alemtuzumab: PRAC empfiehlt Maßnahmen zur Minimierung schwerwiegender Nebenwirkungen

Nach Berichten über schwerwiegende Nebenwirkungen hat der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) die Einschränkung der Anwendung von Alemtuzumab empfohlen:

  • Alemtuzumab soll nur noch angewendet werden bei Erwachsenen mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose (MS) trotz angemessener Behandlung mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie sowie bei Patienten mit rasch fortschreitender schubförmig verlaufender MS.
  • Alemtuzumab soll nicht mehr angewendet werden bei Patienten mit bestimmten
  • Herz-, Kreislauf- oder Blutungsstörungen sowie bei Patienten mit anderen Autoimmunerkrankungen als MS.
  • Die Behandlung sollte in einem Krankenhaus mit raschem Zugang zu intensivmedizinischer Behandlung und mit Spezialisten im Umgang mit schwerwiegenden Nebenwirkungen erfolgen.

Die neuen Empfehlungen des PRAC ersetzen die vorläufigen Maßnahmen vom April 2019 und basieren auf der Bewertung von Berichten über seltene, aber schwerwiegende und zum Teil tödliche Nebenwirkungen. Diese umfassen immunvermittelte Krankheiten mit einer möglicherweise monatelangen Latenz sowie schwere Herz- und Kreislauferkrankungen und Schlaganfall, die während oder innerhalb weniger Tage nach der Infusion von Alemtuzumab auftreten können.
Die Empfehlungen des PRAC werden nun dem Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA weitergeleitet, der die endgültige Position der EMA verabschieden wird.

Quellen:
PRAC-Empfehlungen vom 31.10.2019
AkdÄ Drug Safety Mail vom 4.11.2019