Montag, 15. April 2019

Olaparib: EU-Kommission erweitert Zulassung für Mammakarzinom

Die EU-Kommission hat im April 2019 die Zulassung von Olaparib (Lynparza) erweitert, es kann nun auch als Monotherapie zur Behandlung von Frauen mit Brustkrebs eingesetzt werden, die BRCA-12-Mutationen in der Keimbahn aufweisen und einem HER2-negativen lokal fortgeschrittenen oder metastasiertem Mammakarzinom erkrankt sind. Die Frauen sollten zuvor mit einem Anthracyclin und einen Taxan (neo)adjuvant oder in der metastasierten Situation behandelt worden sein, außer sie waren für diese Therapie nicht geeignet. Bei Patientinnen mit Hormonrezeptor-positivem Mammakarzinom sollte der Tumor während oder nach endokriner Therapie fortgeschritten sein, außer sie waren für diese Therapie nicht geeignet.

Die Zulassung basiert auf Daten der randomisierten, offenen Phase-III-Studie OlympiAD, in der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Olaparib-Filmtabletten im Vergleich zu einer von drei ausgewählten Chemotherapieregimen (Capecitabin, Eribulin oder Vinorelbin) untersucht worden sind.

Quelle:
Info der EMA

Montag, 8. April 2019

Dacomitinib von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat im April 2019  Dacomitinib (Vizimpro, Pfizer) in Monotherapie für die orale First-Line-Therapie von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem NSCLC mit aktivierenden EGFR-Mutationen zugelassen.


Dacomitinib ist ein panhumaner Inhibitor des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors (epidermal growth factor receptor, EGFR) HER (EGFR/ HER1, HER2 und HER4) mit Aktivität gegen mutierten EGFR mit Deletionen in Exon 19 oder der L858R-Substitution in Exon 21. Dacomitinib bindet selektiv und irreversibel an die Bindungsstellen seiner HER-Familie und sorgt so für eine länger andauernde Hemmung.
Wirksamkeit und Sicherheit von Dacomitinib wurden in einer Phase-3-Studie (ARCHER 1050) an Patienten mit lokal fortgeschrittenem, nicht für eine kurative Operation oder Strahlentherapie geeignetem oder metastasiertem NSCLC mit aktivierenden EGFR-Mutationen untersucht, um die Überlegenheit von Dacomitinib gegenüber Gefitinib nachzuweisen.

Quelle
EPAR der EMA

Chinolone und Fluorchinolone: Rote-Hand-Brief wegen eventuell irreversiblen Nebenwirkungen

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat das Risiko von die Lebensqualität beeinträchtigenden, lang anhaltenden und möglicherweise irreversiblen Nebenwirkungen von Chinolon- und Fluorchinolon-haltigen Antibiotika bewertet. Diese Nebenwirkungen betreffen den Bewegungsapparat (z. B. Tendinitis, Sehnenruptur, Myalgie, Arthralgie) sowie das periphere und zentrale Nervensystem (z. B. periphere Neuropathie, Schlaflosigkeit, Depression). In Deutschland zugelassen sind nur die Fluorchinolone Ciprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin und Ofloxacin. Es werden folgende Empfehlungen gegeben:

  • Fluorchinolone sollten nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Bewertung im Einzelfall angewendet werden.
  • Fluorchinolone sollen nicht angewendet werden
    -   zur Behandlung von nichtbakteriellen (z. B. nichtbakterielle [chronische] Prostatitis) und selbstlimitierenden Infektionen (z. B. Pharyngitis, Tonsillitis, akute Bronchitis);
    -  bei leichten bis mittelschweren Infektionen (z. B. unkomplizierte Zystitis, Exazerbation einer chronischen Bronchitis und chronisch obstruktiven Lungenerkrankung, akute bakterielle Rhinosinusitis, akute Otitis media), außer wenn andere Antibiotika ungeeignet sind;
    -  zur Prävention von Reisediarrhoe oder rezidivierenden Infektionen der unteren Harnwege;
    -  bei Patienten, die zuvor schwerwiegende Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einem Chinolon- oder Fluorchinolon-Antibiotikum hatten.
  • Bei älteren Menschen, eingeschränkter Nierenfunktion, nach Organtransplantation und bei gleichzeitiger Behandlung mit Kortikosteroiden ist Vorsicht geboten, da das Risiko einer Fluorchinolon-induzierten Tendinitis und Sehnenruptur erhöht sein kann. Die gleichzeitige Anwendung von Kortikosteroiden und Fluorchinolonen sollte vermieden werden.
  • Bei Anzeichen einer schwerwiegenden Nebenwirkung sollte die Behandlung beendet und ein Arzt konsultiert werden.

Die Produktinformationen werden aktualisiert.

Rote-Hand-Brief zu systemisch und inhalativ angewendeten Chinolon- und Fluorchinolon-Antibiotika vom 08.04.2019

Quelle
AkDÄ Drug Safety Mail vom 8. April 2019

Donnerstag, 4. April 2019

Fremanezumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 1.April 2019 Fremanezumab (Ajovy, Teva) zur parenteralen Prophylaxe der Migräne bei Erwachsenen zugelassen, die an mindestens 4 Migränetagen pro Monat leiden.

Fremanezumab ist wie z. B. Galcanezumab ein monoklonaler Antikörper, der zur Prävention der Migräne eingesetzt werden kann. Fremanezumab bindet selektiv an Calcitonin Gene-Related-Peptide (CGRP) und hindert beide CGRP-Isoformen an der Bindung an den CGRP-Rezeptor. Wenngleich der genaue Wirkungsmechanismus, mit dem Fremanezumab Migräneanfälle verhindert, unbekannt ist, geht man davon aus, dass die Prävention der Migräne durch die bewirkte Modulierung des Trigeminussystems entsteht.
CGRP wirkt als proinflammatorisches Neuropeptid stark gefäßerweiternd und ist damit zentral an der Schmerzauslösung sowie der neurogenen Entzündung beteiligt. Da Patienten während akuter Migräneattacken erhöhte CGRP-Spiegel aufweisen, dürfte  CGRP eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung des Migräne-Schmerzes zukommen. Die intravenöse Infusion von CGRP löst bei Patienten migräneähnliche Kopfschmerzen aus.
Die Wirksamkeit von Fremanezumab wurde in zwei randomisierten, 12-wöchigen, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-III-Studien an erwachsenen Patienten mit episodischer (Studie 1) und chronischer Migräne (Studie 2) untersucht.

Quelle
EPAR der EMA

Montag, 1. April 2019

Omega-3-Fettsäuren: EMA bestätigt Empfehlung vom Dezember 2018

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom März 2019seine Empfehlung vom  Dezember 2018 bestätigt, Omega-3-Fettsäuren nicht mehr zur Sekundärprävention nach Herz-Kreislauferkrankungen einzusetzen.

Omega-3-Fettsäuren waren seit dem Jahr 2000 in einer Dosierung von 1g/Tag in verschiedenen EU-Ländern in Kombination mit anderen Substanzen zur Prävention einer Herzerkrankung zugelassen. Die in den letzten Monaten und Jahren publizierten Studienergebnisse legen jedoch nahe, dass sie keinen Nutzen in dieser Indikation haben. Daher empfiehlt der CHMP, diese Zulassung zurück zu nehmen. Dies muss noch von der EU-Kommission bestätigt werden.
Zur Senkung erhöhter Triglyceridwerte können Omega-3-Fettsäuren weiter eingesetzt werden.

Quelle:

Mitteilung der EMA vom 29. März 2019

Lenalidomid, Plerixafor, Pomalidomid, Revlimid: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom März 2019 empfohlen, die Zulassung von Lenalidomid, Plerixafor und Pomalidomid zu erweitern.

  • Lenalidomid (Revlimid, Celgene) soll künftig in Kombination mit Dexamethason oder Bortezomib und Dexamethason oder Melphalan und Prednison in der Erstlinientherapie des multiplen Myeloms eingesetzt werden können.
  • Plerixafor (Mozobil, Genzyme) soll künftig in Kombination mit G-CSF zur Mobilisation hämatopoetischer Stammzellen bei Kindern mit Lymphom oder soliden malignen Tumoren präemptiv oder nach nicht ausreichender Sammlung von Stammzellen eingesetzt werden können. 
  • Pomalidomid (Imnovid, Celgene) soll künftig zusätzlich auch mit Bortezomib kombiniert beim multiplen Myelom eingesetzt werden können. 

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 28. März 2019

Betibeglogen autotemcel als Gentherapie bei Beta-Thalassämie zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom März 2019 empfohlen, Betibeglogen autotemcel als Gentherapie als Orphan Drug für die Behandlung der Beta-Thalassämie zuzulassen. Zynteglo™ (bluebird bio [Netherlands] B.V.) enthält autologe CD34+ Zellen, die das βA-T87Q-Globin-Gen enthalten. Mit dem sollen Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren behandelt werden können, die aufgrund ihrer Beta-Thalassämie an Anämie leiden, regelmäßig Bluttransfusionen benötigen und für die kein passender Stammzellspender zur Verfügung steht.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 28. März 2019