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Dienstag, 20. Oktober 2020

Atezolizumab, Baricitinib, Ceftazidim/Avibactam, Delamanid, Ipilimumab, Ivacaftor, Ivacaftor/Tezacaftor, Niraparib, Nitisinon, Nivolumab, Olaparib, Perampanel, Velphoro: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom September 2020 empfohlen, die Zulassung von Atezolizumab, Baricitinib, Ceftazidim/Avibactam, Delamanid, Ipilimumab, Ivacaftorm, Ivacaftor/Tezacaftor, Niraparib, Nitisinon, Nivolumab, Olaparib, Perampanel und Velphoro zu erweitern.

  • Atezolizumab (Tecentriq, Roche) soll künftig in Kombination mit Bevacizumab für die Erstlinien-Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenen oder nicht resezierbarem hepatozellulären Karzinom (HCC) eingesetzt werden können.
  • Baricitinib (Olumiant, Lilly) soll künftig bei Patienten mit mäßig schwerer bis schwerer atopischer Dermatitis eingesetzt werden können, die Kandidaten für eine systemische Therapie sind.
  • Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta, Pfizer) soll künftig bei Kindern ab einem Alter von 3 Monaten eingesetzt werden können.
  • Delamanid (Deltyba, Otsuka) soll künftig auch bei Jugendlichen und Kindern ab einem Körpergewicht von 30 kg eingesetzt werden können.
  • Ipilimumab (Yervoy, BMS) soll künftig in Kombination mit Nivolumab und 2 Zyklen platinbasierter Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierten NSCLC ohne EGFR-Mutation oder ALK-Translokation eingesetzt werden können.   
  • Ivacaftor (Kalydeco, Vertex) soll künftig bei Kindern ab einem Alter von 4 Monaten eingesetzt werden können
  • Ivacaftor/Tezacaftor (Symkevi, Vertex) soll künftig bei Kindern ab 6 Jahren eingesetzt werden können 
  • Niraparib (Zejula, GSK) soll künftig als Erhaltungstherapie bei fortgeschrittenem Ovarialkarzinom bei Patienten eingesetzt werden können, die auf eine platinhaltige Erstlinientherapie partiell oder komplett angesprochen haben. 
  • Nitisinon (Orfadin, Swedish Orphan Biovitrum) soll künftig bei Erwachsenen mit Alkaptonurie eingesetzt werden können 
  • Nivolumab (Opdivo, BMS) soll künftig in Kombination mit Ipilimumab und 2 Zyklen platinbasierter Chemotherapie zur Erstlinienbehandlung des metastasierten NSCLC ohne EGFR-Mutation oder ALK-Translokation eingesetzt werden können.  
  • Olaparib (Lynparza, AstraZeneca) soll künftig in Kombination mit Bevacizumab zur Erhaltungstherapie bei Erwachsenen mit fortgeschrittenem Ovarialkarzinom und BRCA-Mutation nach Cisplatin-basierter Chemotherapie plus Bevacizumab eingesetzt werden können. Außerdem soll es künftig als Monotherapie bei Patienten mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom und BRCA-Mutation eingesetzt werden können, deren Tumor unter vorheriger Therapie mit einem neuen Antihormon fortgeschritten ist.
  • Perampanel (Fycompa, Eisai) soll künftig für die zusätzliche Therapie von partiellen Anfällen mit oder ohne sekundär generalisierten Anfällen ab einem Alter von 4 Jahren sowie bei generalisierten tonisch-klonischen Krämpfen bei Patienten ab einem Alter von 7 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie eingesetzt werden können. 
  • Velphoro (Fresenius). Die Mischung aus polynukleärem Eisen-III-hydroxid, Sucrose und Stärke soll künftig zur Kontrolle der Serumphoshatspiegel bei Kindern ab 2 Jahren mit chronischer Nierenerkrankung in den Stadien 4-5 oder auf Dialyse eingesetzt werden können. 

Quelle:

Mitteilung der EMA vom 17. September 2020


Freitag, 16. November 2018

Blinatumomab, Ipilimumab, Lumacaftor/Ivacaftor, Nivolumab, Ribociclib, Rituximab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom November 2018 empfohlen, die Zulassung von Blinatumomab, Lumacaftor/Ivacaftor, Ribociclib, und Rituximab zu erweitern.


  • Blinatumomab (Blincyto, Amgen) soll künftig als Monotherapie für die Therapie von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosom negativer, CD19-positiver B-Präkursor-ALL in der erster oder zweiter kompletter Remission mit minimaler Resterkrankung ≥ 0,1 % eingesetzt werden können.
  • Ipilimumab (Yervoy, BMS) soll in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinientherapie von Erwachsenen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit intermediärem oder hohem Risiko eingesetzt werden können
  • Lumacaftor/Ivacaftor (Orkambi, Vertex) soll in der neuen Darreichungsform Granulat für Kinder ab 2 Jahren, die homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind, eingesetzt werden können.
  • Nivolumab (Opdivo, BMS) soll in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinientherapie von Erwachsenen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit intermediärem oder hohem Risiko eingesetzt werden können
  • Ribociclib (Kisqali, Novartis) soll künftig wie folgt eingesetzt werden können: Ribociclib wird in Kombination mit einem Aromatasehemmer zur Behandlung von postmenopausalen Frauen mit einem Hormonrezeptor(HR)-positiven, humanen epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2(HER2)-negativen, lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Mammakarzinom in Kombination mit einem Aromatasehemmer oder Fulvestrant als initiale endokrin-basierte Therapie angewendet oder bei Frauen, die zuvor eine endokrine Therapie erhalten haben. Bei prä- oder perimenopausalen Frauen soll die endokrine Therapie mit einem LHRH-Agonisten kombiniert werden.
  • Rituximab (Mabthera, Roche) soll in Kombination mit Glucocorticoiden für die Induktion der Remission Behandlung von erwachsenen Patienten mit schwerer aktiver GPA und MPA eingesetzt werden können.



Quelle:
Mitteilung der EMA vom 15. November 2018

Freitag, 11. Mai 2018

Certolizumab pegol, Dasatinib, Denosumab, Insulin degludec/Liraglutid, Ipilimumab, Osimertinib, Pertuzumab, Tofacitinib: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2018 empfohlen, die Indikation für folgende Substanzen zu erweitern:
Certolizumab pegol, Dasatinib, Denosumab, Insulin degludec/Liraglutid, Ipilimumab, Osimertinib, Pertuzumab, Tofacitinib.


  • Certolizumab pegol (Cimzia, UCB): der TNF-Blocker soll künftig auch bei Erwachsenen mit moderater bis schwerer Plaque-Psoriasis eingesetzt werden können, die Kandidaten für eine sytemische Therapie sind.
  • Dasatinib (Sprycel, BMS): der CHMP empfiehlt die Zulassung einer neuer Formulierung, nämlich eines Pulvers zur Herstellung einer oralen Suspension bei Kindern. Außerdem soll der Tyrosinkinase-Inhibitor künftig bei Kindern mit neu diagnostizierter Ph+ CML in der chronischen Phase oder bei Ph+ CML mit Resistenz oder Intoleranz auf eine vorhergegangene Behandlung einschließlich Imatinib eingesetzt werden können.
  • Denosumab (Prolia, Amgen) soll künftig bei Erwachsenen mit erhöhtem Frakturrisiko zur Behandlung des Knochenverlust eingesetzt werden können, der mit einer lang anhaltenden Glucocorticoidtherapie assoziiert ist.
  • Insulin degludec/Liraglutid (Xultophy, Novo Nordisk): Die derzeitige Indikation soll künftig wie folgt lauten: zur Behandlung von Erwachsenen mit nicht ausreichend kontrolliertem Diabetes mellitus Typ 2 zu Verbesserung der Blutzuckerkontrolle zusätzlich zu Diät und körperlicher Bewegung. und zusätzlich zu anderen oralen antidiabetischen Substanzen.
  • Ipilimumab (Yervoy, BMS) soll künftig wie folgt eingesetzt werden können:
    - Als Monotherapie beim fortgeschrittenen Melanom ab einem Alter von 12 Jahren
    - In Kombination mit Nivolumag bei fortgeschrittenem Melanom bei Erwachsenen
  • Osimertinib (Tagrisso, AstraZeneca) soll künftig auch zur Erstlinientherapie bei Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC mit aktivierenden EGFR-Mutationen eingesetzt werden können.
  • Pertuzumab (Perjeta, Roche) soll künftig in Kombination mit Trastuzumab und Chemotherapie als adjuvante Therapie bei Erwachsenen mit frühem HER2-positiven Mammakarzinom und hohem Rezidivrisiko eingesetzt werden können.
  • Tofacitinib (Xeljanz, Pfizer) soll künftig in Kombination mit Methotrexat für die Behandlung der aktiven Psoriasisarthritis eingesetzt werden können bei Erwachsenen, die nicht ausreichend auf eine Behandlung mit DMARD ansprechen oder diese nicht vertragen.



Quelle:
Mitteilung der EMA vom 26. April 2018

Samstag, 16. Dezember 2017

Emtricitabin/Tenofovir disoproxil, Ipilimumab, Ixekizumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Dezember 2017 empfohlen, die Zulassung von Emtricitabin/Tenofovir disoproxil, Ipilimumab und Ixekizumab zu erweitern.


  • Emtricitabin/Tenofovir disoproxil (Truvada, Gilead) soll künftig wie folgt eingesetzt werden können:  Behandlung der HIV-1-Infektion in einer antiretroviralen Kombination bei Erwachsenen sowie bei bei Jugendlichen mit NRTI-Resistenz oder Toxizitäten, die die Anwendung von First-Line-Agenzien ausschließen. Präexpositionsprophylaxe (PrEP) in Kombination mit Safer Sex
  • Ipilimumab (Yervoy, BMS) soll künftig für die Behandlung von fortgeschrittenem Melanom bei Erwachsenen und Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren eingesetzt werden können.
  • Ixekizumab (Taltz, Lilly) soll künftig allein oder in Kombination mit Methotrexat bei Erwachsenen mit aktiver Psoriasisarthritis eingesetzt werden können, die nicht ausreichend auf eine Behandlung mit DMARDs angesprochen oder diese nicht vertragen haben.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 15. Dezember 2017

Dienstag, 10. Januar 2017

Checkpoint-Inhibitoren: PEI publiziert Verdachtsfälle unerwünschter Reaktionen

Das Paul-Ehrlich-Insitut hat die gemeldeten Verdachtsfälle von unerwünschten Reaktionen nach Gabe von Checkpoint-Inhibitoren in einer Publikation zusammengestellt.

Derzeit sind drei Checkpoint-Inhibitoren innerhalb der EU zugelassen: Der erste Vertreter dieser neuen Immuntherapie war der CTLA-4-Hemmer Ipilimumab (Yervoy®) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen.
Seit Sommer 2015 ist Nivolumab (Opdivo®) als Monotherapie oder in Kombination mit Ipilimumab bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms, zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) nach vorheriger Chemotherapie, zur Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms nach Vortherapie und zur Behandlung des rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms (cHL) nach autologer Stammzelltransplantation (ASCT)
und Behandlung mit Brentuximab Vedotin indiziert. Die Kombination einer Nivolumab(anti-PD-1)- und Ipilimumab(anti-CTLA-4)-vermittelten Hemmung führt zu einer verbesserten Anti-Tumor-Aktivität beim metastasierten Melanom.
Ebenfalls seit Sommer 2015 kann der PD-1-Hemmer Pembrolizumab (Keytruda®) eingesetzt werden.Pembrolizumab ist als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms und zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1-exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen indiziert.

Insgesamt wurden 956 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen durch Checkpoint-Inhibitoren aus dem deutschen Spontanmeldesystem analysiert. Die gemeldeten Reaktionen spiegeln weitgehend das bekannte Nebenwirkungsprofil dieser Wirkstoffe wider. Darüber hinaus wird aber auch über Einzelfälle kardiotoxischer Reaktionen wie Myokarditis und Kardiomyopathie berichtet. Zehn Fallberichte zu Panzytopenie und Agranulozytose, die bislang nicht als bekannte Nebenwirkungen gelten, werden vom PEI als neues potenzielles Risikosignal beurteilt. Vier Fälle bezogen sich auf Nivolumab (zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 55 und 70 Jahren), zwei Fälle auf Ipilimumab (ein Mann, 59 Jahre, eine Frau, 61 Jahre) und vier auf Pembrolizumab (vier Männer im Alter von 47 bis 74 Jahren).

 Das Paul-Ehrlich-Institut bittet die Fachkreise, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden, damit weitere wichtige Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil der Checkpoint-Inhibitoren als neuer Substanzklasse gewonnen werden können.

Sonntag, 4. Oktober 2015

Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab beim Melanom von der FDA zugelassen

Die Food and Drug Administration (FDA) hat am 30. September 2015 die Kombination von Nivolumab (Opdivo, BMS) und Ipilimumab (Vervoy) für die Behandlung von Patienten mit nicht resezierbaremn oder metastasierten BRAFV600-Wildtyp-Melanom zugelassen.

Die Zulassung basierte auf den Ergebnissen einer randomisierten Studie, in der 142 Patienten Nivolumab plus Ipilimumab und 95 Patienten Ipilimumab allein erhielten. Die Ansprechrate betrug mit der Kombinaton 60 %, mit der Monotherapie 11 %.

Quelle:
Mitteilung der FDA vom 30. 9. 2015

Montag, 23. September 2013

Ipilimumab: Zulassungserweiterung auf nicht vorbehandelte Patienten empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom September 2013 empfohlen, die Zulassung von Ipilimumab (Yervoy, BMS) zu erweitern. Es soll nun auch für die Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem Melanom ohne Vorbehandlung eingesetzt werden können.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 19. September 2013

Montag, 18. Juli 2011

EU: Ipilimumab für Patienten mit mit fortgeschrittenem Melanom zugelassen

Die EU-Kommission hat Ipilimumab (Yervoy) für die Behandlung von Patienten mit vorbehandeltem fortgeschrittenem Melanom zugelassen.

Ipilumumab (Yervoy, Bristol Myers Squibb) kann nun zur Behandlung des fortgeschrittenen (irresektablen oder metastasierten) Melanoms bei vorbehandelten Erwachsenen eingesetzt werden.
Ipilimumab ist ein humaner IgG-Antikörper, der an den Rezeptor CTLA-4 (zytotoxisches T-Lymphozyten-assoziiertes Antigen 4) bindet. Der Rezeptor wird an Oberflächen von T-Lymphozyten exprimiert und hemmt normalerweise die Aktivierung der T-Zellen. Ipilimumab hebt diese Blockade auf und verstärkt dadurch die gegen die Krebszellen gerichtete Immunantwort.
Auf Grund der schweren Nebenwirkungen muss bei Zulassung von Ipilimumab ein Pharmakovigilanzplan implementiert werden. Die Substanz darf nur von Ärzten mit Erfahrung in der Krebstherapie verordnet werden.

Quelle:
Pharmatimes vom 14. Juli 2011

Sonntag, 22. Mai 2011

EMA: Ipilimumab zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA hat in seiner Sitzung vom 16. bis 19. Mai 2011 empfohlen, Ipilimumab für die Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem Melanom zuzulassen.

Ipilimumab (Yervoy, Bristol-Myers) soll zur Behandlung des fortgeschrittenen (irresektablen oder metastasierten) Melanoms bei Erwachsenen eingesetzt werden, die vorbehandelt sind.
Ipilimumab ist ein humaner IgG-Antikörper, der an den Rezeptor CTLA-4 (zytotoxisches T-Lymphozyten-assoziiertes Antigen 4) bindet. Der Rezeptor wird an Oberflächen von T-Lymphozyten exprimiert und hemmt normalerweise die Aktivierung der T-Zellen. Ipilimumab hebt diese Blockade auf und verstärkt dadurch die gegen die Krebszellen gerichtete Immunantwort.
Ipilimumab verländerte das Gesamtüberleben bei Patienten mit fortgeschrittenem Melanom, die vorbehandelt waren. Zu den häufigsten Nebenwirkungen von Ipilimumab zählen Fatigue, Durchfall, Hautausschlag, verminderter Appetit und Bauchschmerzen.
Auf Grund der schweren Nebenwirkungen muss bei Zulassung von Ipilimumab ein Pharmakovigilanzplan implementiert werden. Die Substanz darf nur von Ärzten mit Erfahrung in der Krebstherapie verordnet werden.

Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 20. Mai 2011

Dienstag, 29. März 2011

FDA: Zulassung von Ipilimumab für metastasiertes Melanom

Die Food and Drug Administration (FDA) hat den monoklonalen Antikörper Ipilimumab (Yervoy, BMS) für die Behandlung von Patienten mit metastasiertem Melanom zugelassen.

Ipilimumab ist ein humaner IgG-Antikörper, der an den Rezeptor CTLA-4 (zytotoxisches T-Lymphozyten-assoziiertes Antigen 4) bindet. Der Rezeptor wird an Oberflächen von T-Lymphozyten exprimiert und hemmt normalerweise die Aktivierung der T-Zellen. Ipilimumab hebt diese Blockade auf und verstärkt dadurch die gegen die Krebszellen gerichtete Immunantwort.
Zu den Nebenwirkungen von Ipilimumab zählen Fatigue, Durchfall, Hautausschlag, endokrine Störungen sowie Kolitiden. Schwere oder tödliche Autoimmunreaktionen wurden bei 12,9 % der mit Ipilimumab behandelten Patienten gesehen.
Auf Grund der ungewöhnlichen und schweren Nebenwirkungen wurde Ipilimumab nur unter strengen Auflagen zugelassen.

Quelle:
Pressemitteilung der FDA vom 25. März 2011