Mittwoch, 28. Dezember 2016

DIMDI veröffentlicht amtliche ATC-Klassifikation mit DDD für 2017

Die Anatomisch-therapeutisch chemische Klassi kation mit Tagesdosen (ATC-Klassifikatin mit DDD) in der amtlichen Fassung für Deutschland für das Jahr 2017 kann bei DIMDI heruntergeladen werden: http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/atcddd/version2017/

Grundlage für die amtliche Fassung ist die internationale ATC/DDD-Klassifikation der WHO. Diese wird ebenfalls einmal jährlich aktualisiert. Um dem deutschen Arzneimittelmarkt gerecht zu werden, wird sie jährlich an die Besonderheiten der Versorgungssituation in Deutschland angepasst. Dazu dient ein transparentes, regelgebundenes Verfahren. Das DIMDI gibt die ATC-Klassifikation im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit heraus.

Die Klassifikation erlaubt es, Tagestherapiekosten von Arzneimitteln anzugeben und zu vergleichen. Das ermöglichen die DDD-Angaben, die einzelnen Wirkstoffen zugeordnet werden. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 73 Abs. 8 Satz 5 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die DDD-Angaben beruhen auf der angenommenen mittleren täglichen Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Wirkstoffes bei Erwachsenen. Sie entsprechen daher nicht zwangsläufig der im Einzelfall angewendeten Dosierung eines Arzneimittels. Gleiches gilt für die auf dieser Basis errechneten Tagestherapiekosten.
Die aktuelle amtliche deutsche ATC/DDD-Klassifikation mit DDD und ihre Vorversionen sind online beim DIMDI als PDF-Datei zugänglich. Eine maschinenlesbare Fassung im Excel-Format gibt es auf den Webseiten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Quelle:
Pressemitteilung des DIMDI vom 28. Dezember 2016

Dienstag, 27. Dezember 2016

Wie eine negative Studie plötzlich positiv wird

"Hilfe nach Zeckenbiss: Neues Antibiotika-Gel gegen Borreliose", so der Titel einer Pressemeldung des Centrums für Reisemedizin (CRM). Weiter heißt es: "Eine internationale Studie hat nun gezeigt, dass ein Antibiotika-Gel auf Basis von Azithromycin, einem Antibiotikum mit antibakteriellen Eigenschaften, die Entwicklung einer Lyme-Borreliose verhindern kann.".
Die Studie wurde in Lancet Infectious Diseases online am 19. Dezember publiziert. Guckt man sich die Originalarbeit an, sieht die Sache jedoch ganz anders aus. Die österreichisch-deutsche Studie musste wegen Wirkungslosigkeit des Antibiotika-Gels vorzeitig abgebrochen werden!
"The trial was stopped early because an improvement in the primary endpoint in the group receiving azithromycin was not reached. At 8 weeks, 11 (2%) of 505 in the azithromycin group and 11 (2%) of 490 in the placebo group had treatment failure (odds ratio 0·97, 95% CI 0·42–2·26, p=0·47)." (Zitat aus dem Studien-Abstract)
Nur in einer Post-hoc-Subgruppenanalyse konnte ein Effekt von Azithromycin-Gel gesehen werden. Aber das ist nicht beweisend, wie die Autoren selbst schreiben:
" Although the results of this analysis suggested some preventive efficacy with topical azithromycin, it was not sufficiently powered to prove superiority over placebo in preventing Lyme borreliosis, and residual bias cannot be excluded. Therefore, our data are deemed to be exploratory and need to be confirmed in sufficiently powered future studies with restricted clinical primary outcome measures.
Topical treatment with 10% azithromycin did not lead to prevention of erythema migrans,  seroconversion, or both, 8 weeks after a tick bite when compared with placebo"

In der CRM-Pressemitteilung liest sich das so: "Bei den Patienten, die mit dem Gel behandelt wurden, entwickelte keiner eine Lyme-Borreliose. In der Kontrollgruppe traten hingegen sieben Borreliose-Fälle auf", fasst Professor Jelinek die Ergebnisse zusammen. "Das Antibiotika-Gel scheint die Borreliose-Bakterien abzutöten."
Nur der Satz "Für einen möglichen klinischen Einsatz des Gels müsse aber noch eine Belegstudie folgen", weist den sehr aufmerksamen Leser der Pressemitteilung darauf hin, dass diese Aussagen möglicherweise mit Vorsicht zu genießen sind.

Meine Meinung hierzu: Die Pressemeldung des CRM führt den Leser dreist in die Irre. Unklar ist, warum sich das CRM für so eine Falschmeldung hergibt.

Quelle:
Schwameis, M., Kündig, TM. , Huber, G., et al. Topical azithromycin treatment for the prevention of Lyme disease: Results from randomised, placebo-controlled clinical trials. Lancet Infect Dis. 2016. online first, doi: http://dx.doi.org/10.1016/S1473-3099(16)30529-1
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Mittwoch, 21. Dezember 2016

Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 4/2016 erschienen

Das "Bulletin zur Arzneimittelsicherheit – Informationen aus BfArM und PEI" informiert aus beiden Bundesoberbehörden über aktuelle Aspekte der Risikobewertung von Arzneimitteln.
Themen der Ausgabe vom Dezember 2016 sind u. a.:

  •     Weißdorn – neue Bewertung durch den Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel
  •     Der wissenschaftliche Kenntnisstand zu Ginkgoblättern (Ginkgo biloba L., folium) und Zubereitungen
  •     Verdachtsfälle unerwünschter Reaktionen nach Checkpoint-Inhibitoren aus Deutschland
  •     Kein Zusammenhang zwischen HPV-Impfung und dem Auftreten von multipler Sklerose
  •     Liefer- und Versorgungsengpässe bei Humanarzneimitteln
  •     Lieferengpässe bei Impfstoffen – Meldungen, Gründe und Auswirkungen
  •     Sicherheit für First-in-Man-Studien – In-vitro- und In-vivo-Forschung zur immunologischen Wirkung von TGN1412 und anderen monoklonalen Superagonisten

Das aktuelle Bulletin und alle bisherigen Ausgaben finden Sie unter folgendem Link: www.pei.de/bulletin-sicherheit

Quelle:
AkDÄ News 40/2016

Bezlotoxumab von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in in einem schriftlichen Verfahren am 22. November 2016 empfohlen, Bezlotoxumab (Zinplava, MSD) als Infusion für die Prävention einer erneuten Clostridium-difficile-Infektion zuzulassen.

Bezlotoxumab ist ein monoklonaler Antikörper, der mit hoher Affinität an das C.-difficile-Toxin B bindet und es neutralisiert.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 22. November 2016

Obeticholsäure von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 15. Dezember 2016 Obeticholsäure (Ocaliva, Intercept Pharma) als Orphan Drug in Form von Filmtabletten für die orale Behandlung der primären biliären Cholangitis in Kombination mit Ursodeoxycholsäure bei Erwachsenen mit inadäquater Reaktion auf Ursodeoxycholsäure oder als Monotherapie bei Intoleranz von Ursodeoxycholsäure zugelassen.


Obeticholsäure, ein Derivat der körpereigenen Chenodeoxycholsäure, ist ein selektiver Agonist am Farnesoid-X-Rezeptor (FXR), der im Zellkern als Transkriptionsfaktor die Aktivität der Cholesterol-7-alpha-Hydroxylase hemmt, die ein Schlüsselenzym bei Synthese, Konjugation und Transport der Gallensäuren ist. Bei Aktivierung von FXR werden Gallensäuren vermehrt abgebaut und weniger synthetisiert. Hierdurch werden die Hepatozyten vor den Gallensäuren geschützt. Darüber hinaus wirkt FXR auf weitere Stoffwechselwege mit direkten antientzündlichen und antifibrotischen Wirkungen. Wirksamkeit und Verträglichkeit von Obeticholsäure wurden in der Phase-III-Studie Poise nachgewiesen.

Quelle:
EPAR der EMA

5-Aminolävulinsäure, C1-Esterase-Inhibitor, Canakinumab, Dolutegravir, Empagliflozin, Everolimus, Linagliptin, Linagliptin/Metformin, Pembrolizumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Dezember 2016 empfohlen, die Zulassung von 5-Aminolävulinsäure, C1-Esterase-Inhibitor, Canakinumab, Dolutegravir, Empagliflozin, Everolimus, Linagliptin, Linagliptin/Metformin, Pembrolizumab zu erweitern.

  • 5-Aminolävulinsäure (Ameluz, Biofrontera) soll künftig für die Behandlung von oberflächlichen und/oder nodulären Basalzellkarzinomen eingesetzt werden können, die aus kosmetischen oder Morbiditätsgründen nicht operiert werden können.
  • C1-Esterase-Inhibitor (Cinryze, Shire) soll künftig zur Therapie und präprozeduralen Prophylaxe eines akuten Angioödems ab einem Alter von 2 Jahren eingesetzt werden können, zur allgemeinen Prophylaxe ab einem Alter von 6 Jahren.
  • Canakinumab (Ilaris, Novartis) soll für die Behandlung der drei periodischen Fiebersyndrome TRAPS (Tumornekrosefaktor-Rezeptor-assoziiertes periodisches Syndroms), HIDS/MKD (Hyperimmunoglobulin-D-Syndrom/Mevalonatkinase-Defizienz) und FMF (familiäres Mittelmeerfieber) eingesetzt werden können.
  • Dolutegravir (Tivicay, ViiV) soll künftig in Kombinationstherapie zur HIV-Behandlung bei Kindern ab 6 Jahren eingesetzt werden können
  • Empagliflozin (Jardiance, Boehringer Ingelheim) soll für die Behandlung von Erwachsenen mit nicht ausreichend kontrolliertem Diabetes mellitus Typ 2 zusätzlich zur Diät und körperlicher Aktivität eingesetzt werden können, in Monotherapie, wenn Metformin wegen Unverträglichkeit nicht geeignet ist oder in Kombination mit anderen Antidiabetika 
  • Everolimus (Votubia, Novartis) soll künftig zur Behandlung von refraktären Anfällen assoziiert mit tuberöser Sklerose (TSC), als zusätzliche Therapie bei Patienten ab 2 Jahren mit refraktären fokalen Anfällen mit und ohne sekundäre Generalisierung assoziiiert mit TSC sowie bei subependymalem Riesenzell-Astrozytom (SEGA) bei TSC eingesetzt werden können.
  • Linagliptin (Trajenta, Boehringer Ingelheim) kann in Monotherapie eingesetzt werden, wenn Metformin wegen Intoleranz oder Kontrainidikationen nicht angewendet werden kann, sowie in Kombination mit anderen Antidiabetika, einschließlich Insulin, wenn mit diesen keine ausreichende glykämische Kontrolle erreicht werden kann. 
  • Linagliptin/Metformin (Jentadueto, Boehringer Ingelheim) kann bei Patienten eingesetzt, deren Blutzuckerspiegel mit einer maximalen Metformin-Dosis nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Es kann in Kombination mit anderen Antidiabetika, einschließlich Insulin,eingesetzt werden, wenn mit diesen und mit Metformin keine ausreichende glykämische Kontrolle erreicht werden kann. Außerdem ist es bei Patienten angezeigt, die bisher gleichzeitig mit Linagliptin und Metformin als getrennte Tabletten behandelt werden.
  • Pembrolizumab (Keytruda, MSD) ist als Monotherapie für die Erstlinienbehandlung von Patienten mit metastasiertem NSCLC indiziert, deren Tumoren PD-L1 mit einem TPS von mindestens 50 % exprimieren und die keine EGFR- oder ALK-positiven Tumoren haben. Zudem ist es als Monotherapie indiziert für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC, deren Tumoren PD-L1 mit einem Tumor-Proportion-Score (TPS) ≥ 1 % exprimieren und die mit mindestens einer Chemotherapie vorbehandelt worden sind. Patienten mit EGFR- oder ALK-positiven Tumoren sollten auch eine gezielte Therapie erhalten haben.


Quelle:
Mitteilungen der EMA vom 15. Dezember 2016

Alectinib von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Dezember 2016 empfohlen, Alectinib (Alecensa, Roche) als oral einzunehmende Kapseln für die Monotherapie von erwachsenen Patienten mit ALK-positivem NSCLC zuzulassen, die mit Crizotinib vorbehandelt sind.


Alectinib ist wie Crizotinib ein oral applizierbarer ALK-Hemmer. Er wirkt jedoch  auch bei Crizotinib-vorbehandelten Patienten, bei denen Ansprechraten von 50,8 und 52,2 % in zwei Phase-2-Studien erzielt wurden. Das Ansprechen hielt im Median 15,2 und 14,9 Monate an, das PFS lag bei 8,9 und 8,2 Monaten.
Mögliche schwere Nebenwirkungen sind Leberprobleme, Lungenprobleme, verlangsamte Herzfrequenz, Muskelschmerzen, Druckschmerz und Schwäche. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören Müdigkeit, Verstopfung sowie Ödeme an den Händen, Füssen, Knöcheln und Augenlider.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 15. Dezember 2016

Baricitinib von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Dezember 2016 empfohlen, Baricitinib (Olumiant, Lilly) als Filmtabletten für die Behandlung von Patienten mit mäßig schwerer bis schwerer rheumatoider Arthritis zuzulassen, die auf mindestens ein Krankheits-modifizierendes Medikament (DMARD) nicht ausreichend angesprochen oder dieses nicht vertragen haben. Baricitinib kann als Monotherapie oder in Kombination mit Methotrexat eingesetzt werden.

Baricitinib ist der erste für die Therapie der rheumatoiden Arthritis verfügbare Januskinasehemmer in der EU, es hemmt selektiv und reversibel JAK1 und JAK2. JAKs spielen eine wichtige Rolle bei immunologischen und entzündlichen Prozessen.
Die Zulassungsempfehlung basiert u.a. auf den Ergebnissen von vier randomisierten kontrollierten Studien mit 3.100 erwachsenen Patienten, in denen Baricitinib geben Methotrexat, Adalimumab oder Placebo verglichen wurde. Der JAK-Hemmer erwies sich im Vergleich zu Methotrexat und Adalimumab als wirksamer in der Verringerung der Krankheitsaktivität bei mäßig schwerer bis schwerer rheumatoider Arthritis. Die Wirkung hielt bis zu 52 Wochen an.
Baricitinib war bei vorbehandelten und bei therapienaiven Patienten wirksam. Häufigste Nebenwirkungen in den klinischen Studien waren Erhöhung der Fettstoffwechselparameter, Infektionen der oberen Atemwege und Übelkeit.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 15. Dezember 2016
Pressemitteilung der EMA vom 16. Dezember 2016

Donnerstag, 8. Dezember 2016

Venetoclax von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 7. Dezember 2016 Venetoclax (Venclyxto, Abbvie) als Filmtabletten mit 10, 50 und 100 mg für die Behandlung von Patienten mit CLL bei Erwachsenen zugelassen, bei denen eine 17p-Deletion oder TP-53-Mutation vorliegt, und bei denen Antagonisten des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs oder eine Chemoimmuntherapie nicht wirksam waren.


Venetoclax ist ein oral applizierbarer, selektiver Inhibitor des antiapoptotischen B-Zell-Lymphom
(BCL2-Protein, der in den CLL-Zellen direkt und unabhängig von p53 eine Apoptose induziert. Eine konstitutiv verstärkte Expression des antiapoptotisch wirkenden Proteins BCL2 macht CLL-Zellen Apoptose-resistent, was zur Akkumulation von langlebigen, klonalen Lymphozyten führt, die für die CLL charakteristisch sind.
Die Sicherheit und Wirksamkeit von Venetoclax wurden bei 107 Patienten mit vorbehandelter CLL und 17p-Deletion in einer einarmigen, offenen, multizentrischen Studie (M13-982) untersucht. In dieser Studie wurde eine Ansprechrate von 79 % erreicht.
Die Wirksamkeit und Sicherheit von Venetoclax bei Patienten mit CLL, die auf eine Vortherapie mit Ibrutinib oder Idelalisib nicht angesprochen haben, wurden in einer offenen, multizentrischen, nicht randomisierten Studie der Phase 2 (M14-032) untersucht. Hier wurde eine Ansprechrate von 67 % bei den Ibrutinib-Versagern und von 57 % bei den Idelalisib-Versagern erreicht.
Häufigste Nebenwirkungen bei der Behandlung sind Neutropenie, Diarrhö, Übelkeit, Anämie, Infektionen der oberen Atemwege, Hyperphosphatämie, Erbrechen und Verstopfung. Die Verträglichkeit kann durch eine sorgfältige Aufdosierung verbessert werden.

Quelle:
EPAR der EMA

Freitag, 2. Dezember 2016

Direkt wirkende Virostatika gegen Hepatitis C: Warnung vor Hepatitis-B-Reaktivierung

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)  der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) warnt vor einem erhöhten Risiko einer Hepatitis-B-Reaktivierung bei Therapie mit direkt wirkenden Virostatika gegen eine Hepatitis C wie Daklinza (Daclatasvir), Exviera (Dasabuvir), Harvoni (Sofosbuvir/Ledipasvir), Olysio (Simeprevir), Sovaldi (Sofosbuvir) und Viekirax (Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir). Nach dem Beginn des PRAC-Reviews waren noch Epclusa (Sofosbuvir/Velpatasvir) und Zepatier (Elbasvir/Grazoprevir) zugelassen worden.

Bei einigen Patienten, die mit einer dieser Substanzen behandelt worden sind, kam es zur Reaktivierung einer vorher inaktiven Hepatitis-B-Infektion. Man vermutet, dass dies auf einer raschen, therapieinduzierten Abnahme der Hepatitis-C-Viren beruht, die Hepatitis-B-Viren supprimieren können. Die gegen Hepatitis-C-Viren gerichteten Substanzen wirken nicht gegen Hepatitis-B-Viren.
Eine Reaktivierung ist zwar selten, dennoch empfiehlt das PRAC, dass eine entsprechende Warnung in die Gebrauchsinformation aufgenommen wird. Das Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) hat in seiner Dezember-Sitzung diese Warnung bestätigt. Die endgültige Entscheidung trifft die EU-Kommission

Quelle
Mitteilung der EMA vom 2. Dezember 2016
Mitteilung der EMA vom 15. Dezember 2016

Donnerstag, 1. Dezember 2016

Blaue Hand für behördlich genehmigtes Schulungsmaterial

Eine blaue Hand - ein neues, der roten Hand nachempfundenes Logo - kennzeichnet künftig sogenanntes angeordnetes und behördlich genehmigtes Schulungsmaterial. Mit solchem Schulungsmaterial werden Arzneimittel versehen, bei denen die Informationen in der Packungsbeilage allein nicht ausreichen, um das Risiko bei der Anwendung zu minimieren. Die blaue Hand Es ist außerdem mit der Aufschrift „behördlich genehmigtes Schulungsmaterial“ versehen und wird auf das Schulungsmaterial selbst aufgedruckt.

Das angeordnete und behördlich genehmigte Schulungsmaterial wird u.a. auf den Internetseiten von BfArM und PEI bereitgestellt:


Das neue Logo soll es den Adressaten des Schulungsmaterials, also Ärzten, Apothekern und Patienten, erleichtern, das Schulungsmaterial zu erkennen. Anlass für die neue Kennzeichnung von angeordnetem, behördlich genehmigtem Schulungsmaterial waren Hinweise der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), dass dieses Schulungsmaterial beim Empfänger offenbar leicht mit Werbung verwechselt und entsorgt wird. Wichtiges Schulungsmaterial wird dann nicht beachtet und kann seinen Zweck nicht erfüllen. Informationsverluste und -defizite zur sicheren, bestimmungsgemäßen Anwendung der betroffenen Arzneimittel sind so vorprogrammiert.
BfArM oder PEI erteilen den pharmazeutischen Unternehmen die Auflage zur Erstellung dieser ergänzenden Schulungsmaterialien. Bei den Materialen kann es sich beispielsweise um einen Patientenpass zur Verlaufskontrolle oder eine Patientenbroschüre handeln. Bei den betroffenen Arzneimitteln sind diese Materialien wichtiger Bestandteil für die Sicherheit in der Anwendung. Es ist damit eine Voraussetzung für eine positive Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses, ohne die ein Arzneimittel keine Zulassung erhält.

Quelle:
Pressemitteilung des BfArM vom 1. Dezember 2016