Die Entscheidung basiert auf Daten der CAM307-Studie, einer internationalen offenen Phase-III-Studie, in der Alemtuzumab bei bisher unbehandelten B-CLL-Patienten mit Chlorambucil verglichen wurde. In der Studie konnte nachgewiesen werden, dass die Zeit bis zur Progression der Krankheit bei den Patienten der Alemtuzumab-Gruppe länger war als bei den Patienten der Chlorambucil-Gruppe. Alemtuzumab reduzierte das Risiko des Progression oder von Tod um relativ 42 %. Die Patienten der Alemtuzumab-Gruppe wiesen auch höhere Gesamtansprechraten und höhere komplette Remissionsraten auf als die Patienten unter Chlorambucil. Die Ergebnisse dieser Studie belegen ferner, dass bei den Patienten der Alemtuzumab-Gruppe die behandlungsfreien Intervalle verlängert werden konnten. Aufgrund dieser Daten hatte die amerikanische FDA bereits im September 2007 die Zulassung von Alemtuzumab als Monotherapie auf die Erstlinienbehandlung von B-CLL-Patienten erweitert.
Quelle
http://WWW.BayNews.BAYER.DE/BayNews/BayNews.nsf/id/2008-0004
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