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Freitag, 24. Januar 2020

Alemtuzumab: Rote-Hand-Brief zu weiteren Gegenanzeigen und Maßnahmen

Der Hersteller Sanofi informiert in einem Rote-Hand-Brief zur Einschränkung der Indikation, zusätzlichen Gegenanzeigen und risikomindernden Maßnahmen zu Alemtuzumab (Lemtrada).
Im Zusammenhang mit Alemtuzumab können schwere, in Einzelfällen tödliche Nebenwirkungen auftreten. Daher wurde die Anwendung eingeschränkt:
Alemtuzumab soll nur noch angewendet werden

  • bei Erwachsenen mit hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Sklerose (MS) trotz angemessener Behandlung mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie sowie
  • bei Erwachsenen mit rasch fortschreitender hochaktiver schubförmig-remittierender MS.

Alemtuzumab soll nicht angewendet werden bei Patienten mit schweren aktiven Infektionen, bestimmten kardio-/zerebrovaskulären Erkrankungen, Koagulopathie, unter Therapie mit Thrombozytenaggregationshemmern oder Antikoagulanzien sowie bei Patienten mit anderen Autoimmunerkrankungen als MS.
Die Behandlung sollte in einem Krankenhaus mit der Möglichkeit intensivmedizinischer Behandlung erfolgen.
Patienten sollten für mindestens 48 Monate nach der letzten Infusion auf Autoimmunerkrankungen überwacht und darauf hingewiesen werden, dass solche Erkrankungen auch danach noch auftreten können.   

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) kommt nach der Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Alemtuzumab zu dem Ergebnis, dass Myokardischämie, Myokardinfarkt, Hirnblutung, Dissektion zervikozephaler Arterien, pulmonale alveoläre Blutungen und Thrombozytopenie selten in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Infusion auftreten können. Auch Autoimmunhepatitis, Hämophilie A, hämophagozytische Lymphohistiozytose und EBV-Reaktivierung können auftreten. Autoimmunerkrankungen können Monate bis Jahre nach Beginn der Behandlung auftreten. Klinische und Laboruntersuchungen sollten vor, während und nach der Infusion regelmäßig durchgeführt werden (Details siehe Rote-Hand-Brief).
Die Produktinformation und das Schulungsmaterial werden aktualisiert.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail Nr. 03-2020 vom 24. Januar 2020

Freitag, 15. November 2019

Alemtuzumab: CHMP bestätigt PRAC-Empfehlungen

Nach Berichten über schwerwiegende Nebenwirkungen hat der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) die Einschränkung der Anwendung von Alemtuzumab empfohlen, was nun vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) bestätigt wurde :
  • Alemtuzumab soll nur noch angewendet werden bei Erwachsenen mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose (MS) trotz angemessener Behandlung mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie sowie bei Patienten mit rasch fortschreitender schubförmig verlaufender MS.
  • Alemtuzumab soll nicht mehr angewendet werden bei Patienten mit bestimmten
  • Herz-, Kreislauf- oder Blutungsstörungen sowie bei Patienten mit anderen Autoimmunerkrankungen als MS.
  • Die Behandlung sollte in einem Krankenhaus mit raschem Zugang zu intensivmedizinischer Behandlung und mit Spezialisten im Umgang mit schwerwiegenden Nebenwirkungen erfolgen.
Diese Empfehlungen ersetzen die vorläufigen Maßnahmen vom April 2019 und basieren auf der Bewertung von Berichten über seltene, aber schwerwiegende und zum Teil tödliche Nebenwirkungen. Diese umfassen immunvermittelte Krankheiten mit einer möglicherweise monatelangen Latenz sowie schwere Herz- und Kreislauferkrankungen und Schlaganfall, die während oder innerhalb weniger Tage nach der Infusion von Alemtuzumab auftreten können.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 15.11.2019

Montag, 4. November 2019

Alemtuzumab: PRAC empfiehlt Maßnahmen zur Minimierung schwerwiegender Nebenwirkungen

Nach Berichten über schwerwiegende Nebenwirkungen hat der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) die Einschränkung der Anwendung von Alemtuzumab empfohlen:

  • Alemtuzumab soll nur noch angewendet werden bei Erwachsenen mit hochaktiver schubförmig-remittierend verlaufender Multipler Sklerose (MS) trotz angemessener Behandlung mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie sowie bei Patienten mit rasch fortschreitender schubförmig verlaufender MS.
  • Alemtuzumab soll nicht mehr angewendet werden bei Patienten mit bestimmten
  • Herz-, Kreislauf- oder Blutungsstörungen sowie bei Patienten mit anderen Autoimmunerkrankungen als MS.
  • Die Behandlung sollte in einem Krankenhaus mit raschem Zugang zu intensivmedizinischer Behandlung und mit Spezialisten im Umgang mit schwerwiegenden Nebenwirkungen erfolgen.

Die neuen Empfehlungen des PRAC ersetzen die vorläufigen Maßnahmen vom April 2019 und basieren auf der Bewertung von Berichten über seltene, aber schwerwiegende und zum Teil tödliche Nebenwirkungen. Diese umfassen immunvermittelte Krankheiten mit einer möglicherweise monatelangen Latenz sowie schwere Herz- und Kreislauferkrankungen und Schlaganfall, die während oder innerhalb weniger Tage nach der Infusion von Alemtuzumab auftreten können.
Die Empfehlungen des PRAC werden nun dem Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA weitergeleitet, der die endgültige Position der EMA verabschieden wird.

Quellen:
PRAC-Empfehlungen vom 31.10.2019
AkdÄ Drug Safety Mail vom 4.11.2019

Mittwoch, 18. September 2013

Alemtuzumab von der EU-Kommission für MS zugelassen

Die EU-Kommission hat am 16. 9.2013 Alemtuzumab (Lemtrada, Genzyme, Sanofi) für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit schubförmig remittierender MS (RRMS) mit aktiver Erkrankung, definiert durch klinischen Befund oder Bildgebung, zugelassen.

Alemtuzumab war als MabCampath für die Behandlung von Patienten mi B-Zell-Leukämie zugelassen, der Hersteller hat jedoch im August 2012 die Zulassung zurückgezogen. Der CD52-Antikörper hat bei der MS immunmodulatorische Effekte durch Depletion und Repopulation von Lymphozyten.
Das klinische Entwicklungsprogramm für Alemtuzumab umfasste zwei randomisierte Phase-III-Studien, in denen es mit hoch dosiertem, subkutan verabreichtem Interferon beta-1a (Rebif®) bei Patienten mit aktiven schubförmigen MS-Formen untersucht wurde, die entweder therapienaiv waren (CARE-MS I) oder unter der vorherigen Therapie Schübe erlitten hatten (CARE-MS II). Derzeit läuft noch eine Verlängerungsstudie. In CARE-MS I war Alemtuzumab signifikant wirksamer als Interferon beta-1a in Bezug auf die Verringerung der jährlichen Schubrate. Die Wirkung auf das Fortschreiten der Behinderung unterschied sich nicht signifikant. In der Studie CARE-MS II erwies sich Alemtuzumab als signifikant wirksamer als Interferon beta-1a in Bezug auf die Verringerung der jährlichen Schubrate. Die Akkumulation der Behinderungen verlangsamte sich bei Patienten unter Alemtuzumab signifikant besser als unter Interferon beta-1a.
Die häufigsten Nebenwirkungen von Alemtuzumab sind infusionsbedingte Reaktionen, Infektionen (der oberen Atemwege und der Harnwege), Lymphopenie und Leukopenie. Außerdem kann es zu schwerwiegenden Autoimmunstörungen kommen. Mit der Markteinführung muss eine Pharmakovigilanzprogremm implementiert werden.

Quellen
EU-Mitteilung
Pressemitteilung von Genzyme vom 17. September 2013

Samstag, 29. Juni 2013

Alemtuzumab: EMA empfiehlt Zulassung für MS

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juni 2013 empfohlen, Alemtuzumab für die Behandlung von Patienten mit schubförmig remittierender MS (RRMS) zuzulassen.

Alemtuzumab war als MabCampath für die Behandlung von Patienten mi B-Zell-Leukämie zugelassen, der Hersteller hat jedoch im August 2012 die Zulassung zurückgezogen. Der CD52-Antikörper hat bei der MS immunmodulatorische Effekte durch Depletion und Repopulation von Lymphozyten.
Mit der Markteinführung soll eine Pharmakovigilanzprogremm implementiert werden.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 27. Juni 2013

Sonntag, 26. August 2012

Alemtuzumab: Stellungnahme der AkDÄ zur Marktrücknahme

Der Hersteller hat mit Schreiben vom 10. August die Fachkreise informiert, dass die Vermarktung von Alemtuzumab (Mabcampath) für die Behandlung von Patienten mit B-CLL eingestellt wird.

Die Entscheidung wurde nicht aufgrund von Bedenken zur Sicherheit, Wirksamkeit oder Lieferbarkeit des Arzneimittels getroffen. Der Unternehmer will sich nach eigenen Angaben auf die Entwicklung von Alemtuzumab zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS) konzentrieren und die Marktrücknahme soll sicherstellen, dass zukünftig die Anwendung von Alemtuzumab bei Patienten mit MS ausschließlich innerhalb der laufenden klinischen Studien erfolgt. Für die Behandlung von B-CLL-Patienten, für die es keine alternativen Therapieoptionen gibt, wurden spezifische Patientenprogramme eingerichtet.

Durch die freiwillige Marktrücknahme aus rein kommerziellen Gründen nimmt Genzyme nach Ansicht der AkDÄ in Kauf, dass die Behandlung leukämiekranker Patienten unnötig erschwert wird. Das vom Unternehmer angebotene Programm, über das Alemtuzumab für diese Patienten weiterhin bezogen werden kann, ist für die Betroffenen aufwendig und wirft Fragen der Haftung auf.
Aus Sicht der AkdÄ übernimmt ein pharmazeutischer Unternehmer mit der Zulassung eines Arzneimittels auch die Verantwortung für eine dauerhaft sichere und unkomplizierte Versorgung der betroffenen Patienten mit diesem Arzneimittel. Mit der freiwilligen Marktrücknahme und dem geplanten "Indikations-Hopping" entzieht sich der pharmazeutische Unternehmer seiner Verantwortung auf inakzeptable Weise. Um ein solches Vorgehen eines pharmazeutischen Unternehmers zukünftig zu verhindern, müssen nach Meinung der AkdÄ die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.

Quelle:
AkdÄ News vom 24. August 2012


Donnerstag, 3. Januar 2008

Alemtuzumab: Zulassung in Europa erweitert

Die EMEA hat Alemtuzumab (MabCampath®) für die Behandlung von Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie vom B-Zell-Typ (B-CLL)zugelassen, für die eine Fludarabin-Kombinationstherapie nicht geeignet ist. Alemtuzumab ist der erste und einzige in Europa für die Behandlung der B-CLL zugelassene monoklonale Antikörper.
Die Entscheidung basiert auf Daten der CAM307-Studie, einer internationalen offenen Phase-III-Studie, in der Alemtuzumab bei bisher unbehandelten B-CLL-Patienten mit Chlorambucil verglichen wurde. In der Studie konnte nachgewiesen werden, dass die Zeit bis zur Progression der Krankheit bei den Patienten der Alemtuzumab-Gruppe länger war als bei den Patienten der Chlorambucil-Gruppe. Alemtuzumab reduzierte das Risiko des Progression oder von Tod um relativ 42 %. Die Patienten der Alemtuzumab-Gruppe wiesen auch höhere Gesamtansprechraten und höhere komplette Remissionsraten auf als die Patienten unter Chlorambucil. Die Ergebnisse dieser Studie belegen ferner, dass bei den Patienten der Alemtuzumab-Gruppe die behandlungsfreien Intervalle verlängert werden konnten. Aufgrund dieser Daten hatte die amerikanische FDA bereits im September 2007 die Zulassung von Alemtuzumab als Monotherapie auf die Erstlinienbehandlung von B-CLL-Patienten erweitert.

Quelle
http://WWW.BayNews.BAYER.DE/BayNews/BayNews.nsf/id/2008-0004