Dienstag, 8. Januar 2008

Vorsicht vor Aristolochiasäure-haltigen chinesischen Arzneimitteln

Produkte, die unter den Namen Xiao Qin Long Wan, Chuan Xiong Cha Tiao Wan, Bai Tou Weng Wan und Xie Gan Wan firmieren, werden für verschiedene Erkrankungen vertrieben. Sie enthalten verschiedene pflanzliche Zubereitungen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt dringend davor, diese traditionellen chinesischen Arzneimittel, die nicht deklarierte Aristolochiasäure enthalten, einzunehmen.
Die britische Zulassungs- und Überwachungsbehörde hat festgestellt, dass dort vier nicht zugelassene traditionelle chinesische Arzneimittel vertrieben werden, die Aristolochiasäure enthalten, wobei davon auszugehen ist, dass diese auch den deutschen Markt erreichen.

Aristolochiasäure ist bekannt geworden als eine natürlich vorkommende krebserregende Substanz. Sie kann außerdem schwere Nierenschäden auslösen. Daher wurden bereits im Jahr 1981 vom damaligen Bundesgesundheitsamt (BGA) in Deutschland pflanzliche Arzneimittel, die Aristolochiasäure enthalten, verboten. Das BGA stützte seine Maßnahme damals auf die Ergebnisse aus Tierversuchen, die eine unerwartet starke krebserzeugende Wirkung von Aristolochiasäure zeigten. Es gibt für Aristolochiasäure keinen Grenzwert, ab dem die Einnahme als sicher angesehen werden kann.

Siehe hierzu:
http://www.bfarm.de/cln_029/nn_424276/DE/Presse/mitteil2007/pm33-2007.html__nnn=true

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