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Mittwoch, 29. Juli 2020

Burosumab, Catridecacog, Darunavir, Durvalumab, Herpes-zoster-Vakzine, Ibrutinib, humanes Immunglobulin, Ivacaftor, Lurasidon:EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juli 2020 empfohlen, die Zulassung von Burosumab, Catridecacog, Darunavir, Durvalumab, Herpes-zoster-Vakzine, Ibrutinib, humanes Immunglobulin, Ivacaftor und  Lurasidon zu erweitern.

  • Burosumab (Crysvita, Kyowa Kirin) soll künftig zur Behandlung der X-assoziierten Hypophosphatämie bei Kindern und Herwanwachsenen von 1 bis 17 Jahren mit radiologischem Nachweis einer Knochenerkrankgun und bei Erwachsenen eingesetzt werden. 
  • Catridecacog (NovoThirteen, Novo Nordisk) soll künftig auch zur Behandlung von Durchbruchblutungen unter einer regulären Prophylaxe eingesetzt werden können
  • Darunavir (Prezista, Janssen) soll künftig zur Behandlung der HIV-Infektion bei Heranwachsenen ab einem Alter von 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg eingesetzt werden können.
  • Durvalumab (Imfinzi, AstraZeneca) soll künftig in Kombination mit Etoposid und Carboplatin oder Cisplatin für die Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit kleinzelligem Lungenkarzinom (extensive Erkrankung) eingesetzt werden können.
  • Herpes-zoster-Vakzine (Shingrix, GSK) soll künftig bei Personen ab einem Alter von 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für einen Herpes Zoster eingesetzt werden können.
  • Ibrutinib (Imbruvica, Janssen) soll künftig in der Erstlinientherapie der CLL auch in Kombination mit Rituximab eingesetzt reden können.
  • humanes Immunglobulin (HyQvia, Baxalta): die Indikationen wurden teilweise  umformuliert. Neben primären Immundefizienzsyndromen mit eingeschränkter Antikörperantwort solle das Immunglobulin auch bei sekundären Immundefizienzen eingesetzt werden können bei Patienten, die an schweren oder rezidivierenden Infektionen leiden, bei nicht ausreichend wirksamer antimikrobieller Therapie und bei nachgewiesenem Antikörperversagen oder einem IgG-Spiegel unter 4g/l.
  • Ivacaftor (Kalydeco, Vertex) soll in Kombinatin mit Ivacaftor 75 mg /Tezacaftor 50 mg /Elexacaftor 100 mg für die Behandlung von Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren und älter mit zystischer Fibrose eingesetzt werden können, die homozygot für die F508del Mutation im CFTR-Gen oder heterozygot für die  F508del im CFTR Gen mit MF-Mutation.
  • Lurasidon (Latuda, Aziende) soll künftig bei schizophrenen Patienten ab einem Alter von 13 Jahren eingesetzte werden können.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. Juli 2020

Freitag, 28. Juni 2019

Atezolizumab, Ceftarolin Fosamil, Dupilumab, Ibrutinib, Immunglobulin, Liraglutid, Insulin aspart, Ramucirumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juni 2019 empfohlen, die Zulassung von Atezolizumab, Ceftarolin Fosamil,   Dupilumab, Ibrutinib, Immunglobulin, Liraglutid, Insulin aspart und  Ramucirumab zu erweitern.

  • Atezolizumab (Tecentriq,Roche) soll künftig in Kombination mit nab-Paclitaxel (Abraxane) zur Behandlung von Patienten mit nicht resezierbarem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem dreifach negativem Mammakarzinom eingesetzt werden können, wenn der Tumor eine PD-L1-Expression ≥ 1 % aufweist und wenn die Patienten zuvor keine Chemotherapie erhalten haben.
  • Ceftarolin Fosamil (Zinforo, Pfizer) soll künftig bei allen Altersstufen - auch bei Neugeborenen - eingesetzt werden können.
  • Dupilumab (Duxipent, Sanofi Aventis) soll künftig bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren eingesetzt werden können.
  • Ibrutinib (Imbruvica, Janssen) soll künftig auch in Kombination mit Obinutuzumab bei bislang unbehandelter CLL und in Kombination mit Rituximab bei Patienten mit Morbus Waldenström eingesetzt werden können.
  • Immunglobulin, human (Flebogamma DIF, Grifols) soll künftig bei sekundären Immundefizienzen eingesetzt werden können bei Patienten, die an schweren oder rezidivierenden Infektionen leiden, bei denen eine antimikrobielle Therapie unwirksam ist und die einen nachgewiesenen Antikörpermangel oder einen Serum-IgG-Spiegel unter 4g/l aufweisen.
  • Liraglutid (Victoza, Novo Nordisk) soll künftig bei Patienten ab einem Alter von 10 Jahren eingesetzt werden können
  • Insulin aspart (Fiasp, Novo Nordisk) soll künftig bei Patienten ab einem Alter von 1 Jahr eingesetzt werden können.
  • Ramucirumab (Cyramza, Lilly) soll künftig in Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem oder nicht resektablen hepatozellulären Karzinom eingesetzt werden können, die einen Serum-Alpha-Fetoprotein-Spiegel von ≥ 400 ng/ml aufweisen und mit Sorafenib vorbehandelt worden sind.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 28.Juni 2019

Mittwoch, 19. Juli 2017

Ibrutinib: Rote-Hand-Brief wegen Hepatitis-B-Reaktivierung

Der Hersteller von Ibrutinib (Imbruvica, Janssen) hat in einem Rote-Hand-Brief über sicherheitsrelevante Information zum Risiko einer Hepatitis-B-Reaktivierung und Bestimmung des Hepatitis-B-Virusstatus vor Beginn der Therapie informiert.

In einer Überprüfung von Daten aus klinischen Studien und von Berichten nach Markteinführung wurden Fälle von Reaktivierung des Hepatitis-B-Virus (HBV) bei Patienten identifiziert, die mit Ibrutinib behandelt wurden.
Der Hersteller gibt daher in einem Rote-Hand-Brief folgende sicherheitsrelevante Hinweise:

  • Vor Beginn der Behandlung mit Ibrutinib sollen Patienten auf eine HBV-Infektion untersucht werden.
  • Bei positiver Serologie soll vor Behandlungsbeginn ein Experte für Lebererkrankungen konsultiert werden.
  • Patienten mit einer positiven Hepatitis-B-Serologie, die Ibrutinib benötigen, sollen entsprechend des medizinischen Standards überwacht / behandelt werden, um einer HBV-Reaktivierung vorzubeugen.

Die Fach- und Gebrauchsinformation werden aktualisiert.

Quelle:
AkDÄ-Safety Mail vom 19. Juli 2017

Mittwoch, 18. Mai 2016

Ceftarolinfosamil, Deferipron, Liraglutid, Bevacizumab, Everolimus, Ibrutinib, Obinutuzumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2016 empfohlen, die Zulassung für Ceftarolinfosamil, Deferipron, Liraglutid, Bevacizumab, Everolimus, Ibrutinib und Obinutuzumab zu erweitern:


  • Ceftarolinfosamil (Zinforo, AstraZeneca) - ein Cephalosporin - soll künftig auch bei Kindern ab einem Alter von 2 Monaten zur Behandlung komplizierter Haut- und Weichgewebeinfektionen und ambulant erworbener Pneumonien eingesetzt werden können
  • Deferipron (Ferriprox, Apotex) - ein Eisenchelator - soll in Monotherapie eingesetzt werden können, wenn eine laufende Eisenchelatortherapie kontraindiziert oder inadäquat ist. In Kombination mit anderen Eisenchelatoren soll es bei Patienten mit Thalassaemia major angewendet werden können, wenn eine Chelator-Monotherapie nicht wirksam ist oder wenn lebensbedrohliche Folgen einer Eisenüberladung ein rasches und intensives Handeln erfordern.
  • Liraglutid (Victoza, Novo) - ein GLP-1-Agonist - soll künftig bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 in Monotherapie eingesetzt werden können, wenn Diät und körperliche Aktivität keine ausreichende Kontrolle des Blutzuckerspiegels ermöglichen und Metformin nicht angewendet werden kann.
  • Bevacizumab (Avastin, Roche) - ein Angiogenesehemmer- soll künftig auch in der Erstlinientherapie beim metastasierten nichtkleinzelligem Lungenkarzinom mit Nicht-Plattenepithelhistologie mit EGFR-aktivierender Mutation in Kombination mit Erlotinib eingesetzt werden können. 
  • Everolimus (Afinitor, Novartis) - ein Tyrosinkinase-Inhibitor - soll künftig auch bei nicht resezierbaren oder metastasierten neuroendokrinen Tumoren (NET) mit Ursprung in Lunge oder Magen-Darm-Trakt bei Erwachsenen mit progressiver Erkrankung eingesetzt werden können.
  • Ibrutinib (Imbruvica, Janssen-Cilag) - ein Tyrosinkinase-Inhibitor - soll künftig bei der CLL auch bei Patienten, die noch keine andere Therapie erhalten haben, eingesetzt werden können.
  • Obinutuzumab (Gazyvaro, Roche) soll künftig auch bei follikulären Lymphomen eingesetzt werden können.


Quelle:

Montag, 25. Mai 2015

Golimumab, Ibrutinib, Perampanel, Sapropterin, Ustekinumab, Insulin decludec/Liraglutid: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Mai 2015 empfohlen, die Indikationen von Golimumab, Ibrutinib, Perampanel, Sapropterin, Ustekinumab und Insulin decludec/Liraglutid zu erweitern.

Golimumab (Simponi, Janssen) soll für die Behandlung der nicht-radiologisch nachweisbaren axialen Spondylarthritis (nr-axial SpA) eingesetzt werden bei Patienten mit objektiv nachweisbaren Entzündungszeichen wie erhöhten CRP-Spiegel oder Nachweis im MRT, die nicht ausreichend auf NSAR ansprechen oder diese nicht vertragen.

Ibrutinib (Imbruvica, Janssen) soll für die Behandlung von Erwachsenen mit Waldenström-Makroglobulinämie eingesetzt werden können, die mindestens eine vorausgehende Therapie erhalten haben oder als Erstlinientherapie bei Patienten, für die eine Chemo-Immuntherapie nicht in Frage kommt.

Insulin degludec/Liraglutid (Xultophy, Novo Nordisk) soll nun auch bei Erwachsenen mit Typ-2-Diabetes eingesetzt werden können, deren Blutzuckerspiegel durch andere zuckersenkende Medikamente in Kombination mit einem GLP-1-Agonist nicht ausreichend gesenkt werden konnte.

Perampanel (Fycompa, Eisa) soll für die zusätzliche Therapie von primären generalisierten tonisch-klonischen Kräömpfen bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie eingesetzt werden können.

Sapropterin (Kuvan, Merck Serono) soll nun bei Kindern jeden Alters (nicht mehr erst ab 4 Jahren) für die Behandlung der Phenylketonurie eingesetzt werden können.

Ustekinumab (Stelara, Janssen) soll für die Behandlung der mäßig starken bis schweren Plaque-Psoriasis bei Kindern ab einem Alter von 12 Jahren eingesetzt werden können, bei denen andere systemische Therapien oder Phototherapie nicht ausreichend wirken und nicht verträglich sind.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 21. Mai 2015

Mittwoch, 4. Februar 2015

Ibrutinib: FDA erweitert Zulassung für Morbus Waldenström

Die FDA hat die Zulassung von Ibrutinib (Imbruvica, Pharmacyclics) erweitert. Es kann nun auch bei Patienten mit Morbus Waldenström eingesetzt werden.
Die Zulassungserweiterung basiert auf einer einarmigen multizentrischen Studie mit 63 vorbehandelten Waldenström-Patienten, die eimal täglich 420 mg Ibrutinib einnahmen.
Die Ansprechrate lag bei 61,9 %, kein Patient erreichte ein komplettes Ansprechen. Im Median dauertes es 1,2 Monate bis zum Ansprechen. Die mediane Dauer des Ansprechens ist derzeit noch nicht erreicht.

Quelle:
Mitteilung der FDA vom 29. Januar 2015

Dienstag, 21. Oktober 2014

Ibrutinib von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat Ibrutinib (Imbruvica, Janssen-Cilag) für die Behandlung von rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL) und chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) zugelassen.

Ibrutinib hemmt die Bruton-Tyrosinkinase (BTK), die wichtig für das Wachstum und Überleben von B-Zellen ist. Ibrutinib tötet maligne B-Zellen ab, greift an gesunden B-Zellen jedoch nicht an.
Bei Patienten mit chronischer CLL verbesserte Ibrutinib das progressionsfreie Überleben, wie in einer Studie im Vergleich mit Ofatumumab gezeigt werden konnte. Bei Patienten mit MCL erhöht es nach Ergebnissen einer einarmigen Studie die Gesamtansprechrate und die Dauer des Ansprechens.
Häufigste unerwünschte Wirkungen sind Pneumonie, Infektionen der oberen Atemwege, Sinusitis, Neutropenie, Thrombozytopenie, Anämie, Benommenheit, Kopfschmerzen, Blutungen, Petechien, Durchfall, Erbrechen, Stomatitis, Übelkeit, Verstopfung, Hautausschlag, Arthralgie, muskuloskeletale Schmerzen, Fieber und periphere Ödeme.
Als Teil der Zulassung muss ein Pharmakovigilanzprogramm implementiert werden.
Die FDA hat Ibrutinib im November 2013 für die Behandlung des MLC und im Februar 2014 für die CLL zugelassen.



Quelle:
Biospace vom 17.10.2014

Montag, 28. Juli 2014

Ibrutinib: FDA erweitert Zulassung

Die Food and Drug Administration (FDA) hat die Zulassung von Ibrutinib (Imbruvica, Janssen) erweitert. Es kann nun bei Patienten mit CLL eingesetzt werden, die eine Deletion im Chromosom 17 (17p-Deletion) aufweisen. Hierfür hat Ibrutinib den Breakthrough-Status erhalten.

Quelle
Pressemitteilung der FDA vom 28. Juli 2014

Samstag, 26. Juli 2014

Ibrutinib von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juli 2014 empfohlen, Ibrutinib (Imbruvica, Janssen-Cilag) für die Behandlung von rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL) und chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) zuzulassen.

Ibrutinib hemmt die Bruton-Tyrosinkinase (BTK), die wichtig für das Wachstum und Überleben von B-Zellen ist. Ibrutinib tötet maligne B-Zellen ab, greift an gesunden B-Zellen jedoch nicht an.
Bei Patienten mit chronischer CLL verbesserte Ibrutinib das progressionsfreie Überleben, wie in einer Studie im Vergleich mit Ofatumumab gezeigt werden konnte.
Bei Patienten mit MCL erhöht es nach Ergebnissen einer einarmigen Studie die Gesamtansprechrate und die Dauer des Ansprechens.
Häufigste unerwünschte Wirkungen sind Pneumonie, Infektionen der oberen Atemwege, Sinusitis, Neutropenie, Thrombozytopenie, Anämie, Benommenheit, Kopfschmerzen, Blutungen, Petechien, Durchfall, Erbrechen, Stomatitis, Übelkeit, Verstopfung, Hautausschlag, Arthralgie, muskuloskeletale Schmerzen, Fieber und periphere Ödeme.
Als Teil der Zulassung muss ein Pharmakovigilanzprogramm implementiert werden.
Die FDA hat Ibrutinib im November 2013 für die Behandlung des MLC und im Februar 2014 für die CLL zugelassen.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 24. Juli  2014



Mittwoch, 12. Februar 2014

Ibrutinib: FDA erweitert Zulassung auf Behandlung der CLL

Die Food and Drug Administration (FDA) hat die Zulassung von Ibrutinib (Imbruvica, Sunnyvale) beschleunigt erweitert, es kann nun auch zur Behandlung von Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) eingesetzt werden. Bereits im November 2013 hatte die FDA Ibrutinib beschleunigt für die Behandlung von Patienten mit Mantelzell-Lymphom zugelassen.

Ibrutinib hemmt die Bruton-Tyrosinkinase (BTK), die wichtig für das Wachstum und Überleben von B-Zellen ist. Ibrutinib tötet maligne B-Zellen ab, greift an gesunden B-Zellen jedoch nicht an.
Die Zulassungserweiterung beruht auf den Ergebnissen einer klinischen Studie mit 48 vorbehandelten Patienten. Die Gesamtansprechrate betrug 58 %. Die Dauer des Ansprechens lag zwischen 5,6 und 24,2 Monaten.
Häufigste Nebenwirkungen ware Thrombozytopenie, Durchfall, Neutropenie, Anämie, Infektionen der oberen Atemwege, Fatigue, Muskel- und Knochenschmerzen, Hautausschlag, Fieber, Verstopfung, periphere Ödeme, Gelenkschmerzen, Übelkeit, Stomatitis, Sinusitis und Benommenheit.

Quelle
Pressemitteilung der FDA vom 12. Februar 2014

Freitag, 15. November 2013

Ibrutinib von der FDA für Mantelzell-Lymphom zugelassen

Die Food and Drug Administration (FDA) hat Ibrutinib (Imbruvica Sunnyvale, Raritan) für die Behandlung von Patienten mit Mantelzell-Lymphom zugelassen.

Ibrutinib (Imbruvica) hemmt die Bruton Tyrosinekinase (BTK), die wichtig für das Wachstum und Überleben von B-Zellen ist. Ibrutinib tötet maligne B-Zellen ab, greift an gesunden B-Zellen jedoch nicht an. Ibrutinib soll bei MCL wirksamer und besser verträglich sein, als alternative Therapien.

Quelle:
Pressemitteilung der FDA vom 13. November 2013