Donnerstag, 30. April 2015

Codein nicht mehr bei Kindern anwenden

Die Koordinierungsgruppe für dezentrale Verfahren und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (CMDh) hat folgende Maßnahmen zur Risikominimierung in der Indikation Husten bei Kindern festgelegt:
  • Codein ist für die Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren kontraindiziert und wird zur Behandlung von Husten bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren mit ausgeprägten Atemwegsbeeinträchtigungen nicht empfohlen.
  • Codein darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
  • Codein ist bei Patienten kontraindiziert, von denen bekannt ist, dass sie ultraschnelle CYP2D6-Metabolisierer sind.
Eltern und Pflegepersonal, die eines der folgenden Symptome bei Patienten unter Behandlung mit Codein beobachten, sollten das Arzneimittel absetzen und unverzüglich ärztlichen Rat einholen: verlangsamte oder flache Atmung, Verwirrung, Müdigkeit, enge Pupillen, Übelkeit, Verstopfung oder Appetitverlust.
Der CMDh bestätigt auch, dass Husten in der Regel eine selbstlimitierende Störung ist und dass die Evidenz für eine Wirksamkeit von Codein in dieser Indikation begrenzt ist.
Die durch den CMDh vereinbarten Maßnahmen werden national entsprechend einem noch zu verabschiedenden Zeitplan umgesetzt werden.

Pomalidomid: Rote-Hand-Brief wegen neuer Sicherheitshinweise

Der Hersteller von Pomalidomid (Imnovid, Celgene) informiert in einem Rote-Hand-Brief  über wichtige neue Erkenntnisse einer regulären europäischen Überprüfung von Daten aus klinischen Prüfungen, Fallmeldungen aus der klinischen Praxis sowie von publizierten Fallberichten: Pomalidomid kann eine schwerwiegende Hepatotoxizität (akute Hepatitis), interstitielle Lungenerkrankung (ILD) und Herzinsuffizienz verursachen.
Folgendes sollte deshalb beachtet werden:

  •     Hepatotoxizität: Eine regelmäßige Kontrolle der Leberfunktion wird für die ersten sechs Monate der Behandlung mit Pomalidomid und anschließend nach klinischer Indikation empfohlen.
  •     ILD: Patienten mit akutem Auftreten oder ungeklärter Verschlechterung pulmonaler Symptome sollten sorgfältig untersucht werden, um eine ILD auszuschließen. Bis zur Abklärung dieser Symptome ist die Behandlung mit Pomalidomid abzusetzen.
  •     Herzinsuffizienz: Pomalidomid sollte bei Patienten mit Herzerkrankung oder kardialen Risikofaktoren mit Vorsicht eingesetzt werden, und ‒ wenn es angewendet wird ‒ sollte eine Überwachung der Patienten auf Anzeichen und Symptome einer Herzinsuffizienz erfolgen.

Die Fachinformation wird aktualisiert.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail vom 30. April 2015

Samstag, 25. April 2015

EMA empfiehlt Amiodaron nicht gleichzeitig mit bestimmten Hepatitis-C-Medikamenten einzusetzen

Die Europäische Zulassungsbehörde (EMA) bestätigt das Risiko einer schweren Bradykardie oder eines AV-Blocks bei Einnahme des Antiarrhythmikums Amiodaron zusammen mit Sofosbuvir plus Ledipasvir (Harvoni) oder der Kombination aus Sofosbuvir (Sovaldi) und Daclatasvir (Daklinza).

Die EMA empfiehlt, dass Amiodaron bei Patienten, die diese Hepatitis-C-Medikamente einnehmen, nur dann eingesetzt werden soll, wenn keine anderen Antiarrhythmika angewendet werden können. In diesen Fällen ist eine engmaschige Überwachung erforderlich. Weil Amiodaron eine sehr lange Halbwertszeit hat, kann diese Interaktion auch lange nach Absetzen der Substanz auftreten.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. April 2015

Indikationserweiterung empfohlen für Ulipristal, Paliperidon, Insulin detemir, Methylnaltrexonbromid, Tigecyclin und Prucaloprid

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2015 empfohlen, die Indikation von Ulipristal, Paliperidon, Insulin detemir, Methylnaltrexonbromid und Prucaloprid zu erweitern.

Ulipristal (Esmya, Gedeon Richter) soll künftig auch zur intermittierenden Behandlung von mäßig schweren bis schweren Symptomen von Myomen im Uterus bei Frauen im gebärfähigen Alter eingesetzt werden können.

Paliperidon (Invega, Janssen-Cilag) soll künftig für die Behandlung von schizoaffektiven Erkrankungen bei Erwachsenen eingesetzt werden können. Bislang war die Behandlung auf psychotische oder manische Symptome schizoaffektiver Erkrankungen begrenzt.

Insulin detemir (Levemir, Novo Nordisk) soll künftig auch in Kombination mit GLP-1-Rezeptoragonisten eingesetzt werden können. Die Dosis sollte dann um 20 % verringert werden, um das Risiko für Hypoglykämien zu vermindern. Nachfolgend sollte die Dosis entsprechend angepasst werden.

Methylnaltrexonbromid (Relistor, TMC Pharma Services) soll aufgrund einer geänderten Indikation künftig zur Behandlung der Opioid-induzierten Obstipation bei Erwachsenen ab 18 Jahren eingesetzt werden können, wenn sie auf Laxanzien nicht ausreichend ansprechen.

Prucaloprid (Resolor, Shire) soll künftig nicht mehr nur bei Frauen, sondern bei Frauen und Männern mit chronischer Obstipation und nicht ausreichendem Ansprechen auf Laxanzien eingesetzt werden können.

Tigecyclin (Tygacil,  Pfizer) soll künftig auch bei Kindern ab einem Alter von 8 Jahren für die Behandlung komplizierter Haut- und Weichgewebeinfektionen und komplizierter intraabdominaler Infektionen eingesetzt werden können, wenn andere Alternativ-Antibiotika nicht anwendbar sind.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. April 2015

Nivolumab von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2015 empfohlen, Nivolumab (Opdivo, Bristol Myers Squibb) für die Behandlung von Erwachsenen mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom zuzulassen.

Nivolumab ist ein monoklonaler Antikörper, der das PD1-Protein hemmt. PD1 (Programmed Death) ist ein Rezeptor, der auf aktivierten T-Zellen exprimiert wird. Er wird auch als „Key immunocheckpoint“ bezeichnet, weil ihm eine Schlüsselstellung bei Immunreaktionen zukommt. Der PD1-Rezeptor wird durch die PD1-Liganden PD-L1 und PD-L2 aktiviert, die von Tumor- und von Stromazellen gebildet werden. Binden die Liganden an den Rezeptor, wird im Sinne einer Immunsuppression die antitumorale Immunantwort verringert. Bei Blockade des PD1-Rezeptors wird die T-Zell-Aktivität im Bereich des Tumors verstärkt und damit die Immunreaktion gegen die Tumorzellen aktiviert.
Nivolumab war der weltweit erste zugelassene PD1-Hemmer. Er wurde im Juli 2014 in Japan und im Dezember 2014 in den USA für die Behandlung von Patienten mit nicht resezierbarem Melanom zugelassen. Die FDA erweiterte die Zulassung im März auf die Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem NSCLC.
Durch die Behandlung mit Nivolumab kann im Vergleich zu einer Dacarbazin-Therapie das Gesamtüberleben verlängert werden (HR = 0,42; 99.79% p < 0,0001) bei Patienten mit fortgeschrittenem Melanom, die bislang nicht behandelt wurden. Bei vorbehandelten Patienten kam es zu einer Verbesserung der Gesamtansprechrate von 10,6 % bei Therapie nach Wahl des Untersuchers auf 31.7 % bei Behandlung mit Nivolumab.
Häufigste Nebenwirkungen sind Fatigue, Pruritus, Nausea, Diarrhö und Hautausschlag. Zudem kann es es zu Immun-asssoziierten Nebenwirkungen kommen, wie endokrinen Störungen, Diarrhöa/Kolitis, Hepatitis, Pneumonitis, Nephritis und Hautausschlag

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. April 2015


Edoxaban von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2015 empfohlen, Edoxaban (Lixiana, Daiichi Sankyo Europe) für die Prävention von Schlaganfall und systemischen Embolien bei Erwachsenen mit Vorhofflimmern und einem oder mehreren Risikofaktoren wie Herzinsuffizienz, Hypertonie oder Alter über 75 Jahre sowie für Therapie und Prävention von tiefen Venenthrombosen sowie Lungenembolien zuzulassen.
Edoxaban ist wie Rivaroxaban eine Faktor-Xa-Inhibitor. Es wirkt als hoch selektiver, direkter und reversibler Inhibitor. Durch die Hemmung von Faktor Xa in der Koagulationskaskade wird vermindert Thrombin gebildet, was die Blutgerinnungszeit verlängert und das Risiko einer Thrombusbildung verringert.
Häufigste unerwünschte Wirkungen von Edoxaban sind Blutungen und Haut und Weichgewebe, Nasenbluten und vaginale Blutungen, ferner Anämie, Hautausschlag und abnorme Leberfunktionsparameter.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. April 2015


Tasimelteon von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2015 empfohlen, Tasimelteon (Hetlioz, Vanda) für die Behandlung von Schlafstörungen aufgrund eines gestörten zirkadianen Rhythmus bei Blinden zuzulassen.

Tasimelteon ist ein Melatonin-Rezeptoragonist, der auf den zirkadianen Rhythmus wirkt. 2011 wurde es als Orphan Drug eingestuft.

Völlig blinde Personen können aufgrund des fehlenden Lichts ihren zirkadianen Rhythmus nicht am 24-h-Tag-Nacht-Rhythmus orientieren, sie leiden daher häufig unter Schlafstörungen.
Die Wirksamkeit von Tasimelteon wurde in zwei klinischen Studien mit insgesamt 104 Blinden mit gestörter Zirkadianrhythmik untersucht. Im Vergleich zu Plazebo kam es zu einer Verbesserung des Schlaf-Wach-Rhythmus.
Häufigste Nebenwirkungen waren Kopfschmerzen, erhöhte Leberenzymaktivität, vermehrte Träume, Infektionen der oberen Atemwege und des Harntrakts sowie Benommenheit.
Tasimelteon sollte immer zur selben Zeit am Abend vor dem Schlafengehen eingenommen werden.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. April 2015


Dienstag, 21. April 2015

Naltrexon/Bupropion von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 30. März 2015 Naltrexon/Bupropion (Mysimba, Orexigen Therapeutics) für das Gewichtsmanagement übergewichtiger Erwachsener zusätzlich zu kalorienreduzierter Ernährung und körperlicher Aktivität zugelassen. Es ist für Adipöse mit einem Body-Mass-Index von 30 kg/qm oder mehr sowie für Übergewichtige mit einem BMI ab 27 kg/qm und einem weiteren Gewichts-abhängigen Risikofaktor wie Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes oder hohem Cholesterol-Werte zugelassen.
Die Behandlung sollte nach 16 Wochen abgesetzt werden, wenn Patienten zu diesem Zeitpunkt ihr Ausgangsgewicht nicht um mindestens 5 % reduzieren konnten.

Naltrexon wird bereits zur Behandlung von Alkohol- und Opioid-Sucht angewendet, Bupropion wird gegen Depressionen und zum Nicotin-Entzug eingesetzt  Die Kombination wird als Tablette mit verlängerter Wirkstofffreisetzung angeboten.
Die genauen neurochemischen appetitunterdrückenden Effekte von Naltrexon/Bupropion sind nicht vollständig geklärt. Das Arzneimittel besteht aus zwei Komponenten: Naltrexon, ein μ-Opioidrezeptor-Antagonist, und Bupropion, ein schwacher Inhibitor der neuronalen Dopamin- und Noradrenalin-Wiederaufnahme. Diese Komponenten wirken auf zwei Hauptbereiche des Gehirns, speziell des Nucleus arcuatus des Hypothalamus und des mesolimbischen dopaminergen Belohnungssystems.
Im Nucleus arcuatus des Hypothalamus stimuliert Bupropion Proopiomelanocortin (POMC)-Neuronen, die alpha-Melanozyten-stimulierendes Hormon (α-MSH) freisetzen, dies wiederum bindet an und stimuliert den Melanocortin-4-Rezeptor (MC4R). Wenn α-MSH freigesetzt wird, setzen die POMC-Neuronen gleichzeitig β-Endorphin frei, ein endogener Agonist des μ-Opioidrezeptors. Bindung des β-Endorphins an den μ-Opioid-Rezeptoren in POMC Neuronen führt zu einer negativen Rückkopplung auf POMC-Neuronen und zu einem Rückgang der Freisetzung von α-MSH. Es wird angenommen, dass die Blockierung dieser hemmenden Rückkopplung mit Naltrexon zu einer stärkeren und länger anhaltenden Aktivierung von POMC-Neuronen führt und so die Effekte von Bupropion auf die Energiebilanz verstärkt. Präklinische Daten legen nahe, dass Naltrexon und Bupropion in diesem Bereich zur Verringerung der Nahrungsaufnahme einen mehr als additiven Effekt haben, wenn sie zusammen verabreicht werden.

Die Wirksamkeit wurde in vier klinischen Studien mit übergewichtigen Patienten untersucht. Die häufigsten Nebenwirkungen in den klinischen Studien waren Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Verstopfung, Kopfschmerzen, Benommenheit, Schlaflosigkeit und trockener Mund.

Quelle:
EPAR der EMA

Mittwoch, 15. April 2015

Ibuprofen: PRAC empfiehlt Aktualisierung der Produktinfo wegen kardiovaskulärer Risiken

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)  der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2015 die Ergebnisse eines Reviews zur kardiovaskulären Sicherheit von Ibuprofen vorgestellt. Das PRAC stellte fest, dass Ibuprofen bei Dosierung bis zu 1.200 mg/Tag - der höchsten verschreibungsfreien Dosierung oraler Ibuprofen-Zubereitungen - kein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko besteht.
Ein leichter Anstieg des kardiovaskulären Risikos ist bei den Patienten zu beoachten, die hohe Dosen bis oder über 2.400 mg/Tag nehmen. Daher sollte das NSAR in hoher Dosierung bei Patienten mit Herz- und Kreislauferkrankungen möglichst nicht eingesetzt werden. Ärzte sollten vor Beginn einer Langzeittherapie mit Ibuprofen das kardiale Risiko ihrer Patienten überprüfen, insbesondere bei Anwendung hoher Dosen. Hierbei sind auch Risikofaktoren wie hoher Blutdruck, Diabetes mellitus und Fettstoffwechselstörungen zu berücksichtigen.
Das PRAC prüfte auch die Möglichkeit einer Interaktion zwischen Ibuprofen und niedrig dosierter Acetylsalicylsäure und kam zu dem Schluss, dass eine gelegentliche Ibuprofen-Anwendung den Nutzen einer niedrig-dosierten Anwendung von Acetylsalicylsäure nicht gefährdet.
Die Empfehlungen des PRAC gehen nun an die Co-ordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human (CMDh), die über die zu treffenden Maßnahmen entscheidet.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 13. April 2015

Dienstag, 7. April 2015

Chinin gegen Wadenkrämpfe jetzt rezeptpflichtig

Chinin gegen nächtliche Wadenkrämpfe (Limptar® N): Bescheid des BfArM zu Änderungen der Produktinformation, einschließlich Einschränkung der Indikation, u.a. wegen des Risikos für schwere Blutbildveränderungen (Thrombozytopenien) im Rahmen eines nationalen Stufenplanverfahrens.

Einem Votum des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht folgend ist Chinin zur
Anwendung beim Menschen seit dem 1. April verschreibungspflichtig.
Ergebnis des Stufenplanverfahrens sind Änderungen in der Fach- und Gebrauchsinformation sowie der äußeren Umhüllung. Zur Risikominimierung wurden u.a. folgende Textänderungen angeordnet:

  • Abschnitt 4.1 „Anwendungsgebiete“ der Fachinformation: „Therapie und Prophylaxe nächtlicher Wadenkrämpfe bei Erwachsenen, wenn diese sehr häufig oder besonders schmerzhaft sind und behandelbare Ursachen der Krämpfe ausgeschlossen wurden und nicht-pharmakologische Maßnahmen die Beschwerden nicht ausreichend lindern können.“.
  • Das Arzneimittel sollte nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren angewendet werden.
  • Abschnitt 4.4 „Warnhinweise“ (Allergische Reaktionen, Thrombozytopenie).
  • Abschnitt 4.8 „Nebenwirkungen“ (Herzrhythmusstörungen; Häufigkeit: nicht bekannt).

Der Bescheid zu dem Verfahren kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Bescheid vom 30.03.2015

Dimethylfumarat und progressive multifokale Leukenzephalopathie

Das BfArM informiert darüber (Risikoinformation vom 7. April 2015), dass aus Deutschland bislang neun Fälle einer progressiven multifokalen Leukenzephalopathie (PML) im Zusammenhang mit der Anwendung von Fumaderm® und zwei Fälle im Zusammenhang mit Tecfidera® gemeldet wurden. Eine längerfristige, schwere Lymphopenie unter Therapie mit Dimethylfumarat wird als Risikofaktor für die Entstehung einer PML angesehen. Daher sind bei Patienten, die mit Dimethylfumarat-haltigen Arzneimitteln behandelt werden, regelmäßige Blutbildkontrollen (inkl. Differential-Blutbild) notwendig. Ggf. muss die Medikation bei niedrigen Lymphozytenwerten abgesetzt werden (siehe Fachinformation).
Patienten sollten bezüglich des Neuauftretens neurologischer Symptome, die auf eine PML hinweisen können, überwacht werden. Hierzu zählen Störungen des Hör-, Sprach-, Denk- und Erinnerungsvermögens, Schwäche- und Taubheitsgefühl der Extremitäten und/oder Persönlichkeitsstörungen/-veränderungen. Bei entsprechender Symptomatik sollte das Arzneimittel abgesetzt und der Patient einer weitergehenden neurologischen Diagnostik und Therapie zugeführt werden.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail vom 7. April 2015