Dienstag, 7. April 2015

Chinin gegen Wadenkrämpfe jetzt rezeptpflichtig

Chinin gegen nächtliche Wadenkrämpfe (Limptar® N): Bescheid des BfArM zu Änderungen der Produktinformation, einschließlich Einschränkung der Indikation, u.a. wegen des Risikos für schwere Blutbildveränderungen (Thrombozytopenien) im Rahmen eines nationalen Stufenplanverfahrens.

Einem Votum des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht folgend ist Chinin zur
Anwendung beim Menschen seit dem 1. April verschreibungspflichtig.
Ergebnis des Stufenplanverfahrens sind Änderungen in der Fach- und Gebrauchsinformation sowie der äußeren Umhüllung. Zur Risikominimierung wurden u.a. folgende Textänderungen angeordnet:

  • Abschnitt 4.1 „Anwendungsgebiete“ der Fachinformation: „Therapie und Prophylaxe nächtlicher Wadenkrämpfe bei Erwachsenen, wenn diese sehr häufig oder besonders schmerzhaft sind und behandelbare Ursachen der Krämpfe ausgeschlossen wurden und nicht-pharmakologische Maßnahmen die Beschwerden nicht ausreichend lindern können.“.
  • Das Arzneimittel sollte nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren angewendet werden.
  • Abschnitt 4.4 „Warnhinweise“ (Allergische Reaktionen, Thrombozytopenie).
  • Abschnitt 4.8 „Nebenwirkungen“ (Herzrhythmusstörungen; Häufigkeit: nicht bekannt).

Der Bescheid zu dem Verfahren kann unter folgendem Link abgerufen werden:
Bescheid vom 30.03.2015

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