Samstag, 28. März 2015

Netupitant/Palonosetron von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner  Sitzung vom März 2015 empfohlen, Netupitant in Kombination mit Palonosetron (Akynzeo, Helsinn) zur Prophylaxe von akuter und verzögerter Übelkeit und Erbrechen bei hoch-emetogener Cisplatin-basierter Chemotherapie und von mäßig emetogener Chemotherapie zuzulassen.

Die fixe Kombination aus dem selektiven Neurokinin-1 (NK1)-Rezeptorantagonisten Netupitant und dem 5-HT3-Rezeptorantagonisten Palonosetron erwies sich verglichen mit oralem Palonosetron allein in zwei Phase-III-Studien zur Vorbeugung von chemotherapieinduzierter Übelkeit und Erbrechen bei moderat emetogener Chemotherapie als wirksamer. Palonosetron ist als Monotherapie seit 2008 im Handel. Netupitant, wie Apreptitant ein NK-Rezeptorantagonist, war bisher nicht verfügbar.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 26. März 2015



Freitag, 27. März 2015

Liraglutid von der EU-Kommission zum Gewichtsmanagement zugelassen

Die EU-Kommission hat Liraglutid (Saxenda, Novo Nordisk) als Pen mit 6 mg/ml zusätzlich zu kalorienreduzierter Ernährung und vermehrter körperlicher Aktivität zum Gewichtsmanagement zugelassen. Es kann bei Erwachsenen eingesetzt werden, deren initialer Body Mass Index (BMI) mindestens 30 kg/qm beträgt oder bei denen der BMI zwischen 27 und 30 mg/qm liegt und die unter mindestens einer Gewichts-assoziierten Komorbidität leiden, wie Prädiabetes oder Diabetes mellitus Typ 2, Hypertonie, Dyslipidämie oder obstruktive Schlafapnoe.
Die Therapie sollte nach 12wöchiger Behandlung mit der Dosis von 3 mg/Tag abgebrochen werden, wenn die Patienten nicht mindestens 5 % von ihrem Ausgangs-Körpergewicht verloren haben.
Liraglutid ist ein GLP-1-Analogon, das bislang als Victoza (Pen mit 6 mg/ml) bei Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2 eingesetzt wird, um eine Blutzuckerkontrolle zu erreichen.

Quelle:
Mitteilung der EU-Kommission


Tedizolidphosphat von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 25. März 2015 Tedizolidphosphat (Sivextro, Cubist)als Infusion für die Behandlung von Erwachsenen mit akuten bakteriellen Haut- und Weichgewebeinfektionen zugelassen.

Tedizolidphosphat ist wie Linezolid ein Oxazolidinon-Derivat, das sich durch eine hohe Wirksamkeit gegen grampositive Bakterien einschließlich MRSA und Enterococcus faecalis auszeichnet. Tedizolidphosphat ein Prodrug, das von Phosphatasen rasch in Tedizolid, den mikrobiologisch aktiven Anteil, umgewandelt wird.

Die antibakterielle Aktivität von Tedizolid beruht auf der Bindung an die 50S-Untereinheit der bakteriellen Ribosomen, was zu einer Hemmung der Proteinsynthese führt.
Wirksamkeit und Verträglichkeit wurden in zwei klinischen Studien mit 1.315 Erwachsenen mit Haut- und Weichgewebeinfektionen im Vergleich zu Linezolid untersucht, wobei sich beide Substanzen als vergleichbar gut wirksam erwiesen. Häufigste unerwünschte Wirkungen von Tedizolid waren Übelkeit, Kopfschmerzen, Durchfall, Erbrechen und Benommenheit.
Mit der Zulassung muss ein Pharmakovigilanzprogramm implementiert werden.

Quellen:

Cangrelor von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 25. März 2015 Cangrelor (Kengrexal, The Medicines Company) zusammen mit Acetylsalicylsäure für die Reduktion thrombotischer kardiovaskulärer Ereignisse bei Erwachsenen mit KHK, die sich einer perkutanen koronaren Intervention (PCI) unterziehen, zugelassen. Die Patienten dürfen vor der PCI keinen oralen P2Y12-Hemmer bekommen haben und es darf keine Kontraindikation für die Anwendung eines oralen P2Y12-Hemmers vorliegen.

Cangrelor ist ein intravenös applizierbarer direkter P2Y12-Rezeptor-Antagonist, der mit einer Halbwertszeit im Minutenbereich reversibel die Blutplättchen hemmt. In vitro und ex vivo hemmt Cangrelor die ADP-induzierte Thrombozytenaktivierung und -aggregation. Es bindet selektiv und reversibel and den P2Y12-Rezeptor.

Nach der Verabreichung einer Bolusinjektion von 30 Mikrogramm/kg, gefolgt von einer Infusion von
4 Mikrogramm/kg pro Minute, wird innerhalb von zwei Minuten eine Plättchenhemmung beobachtet. Die pharmakokinetische/pharmakodynamische (PK/PD) Wirkung von Cangrelor bleibt über die gesamte Infusionsdauer durchgehend erhalten. Unabhängig von der Dosis nehmen die Blutwerte nach Beendigung der Infusion schnell ab, und die Plättchenfunktion kehrt innerhalb von einer Stunde auf normale Werte zurück.
Den primären klinischen Nachweis der Wirksamkeit von Cangrelor liefert CHAMPION PHOENIX,
eine randomisierte, doppelblinde Studie zum Vergleich von Cangrelor (n = 5472) mit Clopidogrel (n = 5470), verabreicht in Kombination mit Acetylsalicylsäure und anderen Standardtherapien, u. a.
unfraktioniertes Heparin (78 %), Biviluridin (23 %), LMWH (14 %) oder Fondaparinux (2,7 %). In die Studie eingeschlossen wurden Patienten mit koronarer Atherosklerose, bei denen eine PCI aufgrund einer stabilen Angina pectoris (58 %), eines akuten Koronarsyndroms ohne ST-Streckenhebung (NSTE-ACS) (26 %) oder eines ST-Streckenhebungsmyokardinfarkts (STEMI) (16 %) erforderlich war.Cangrelor reduzierte den primären kombinierten Endpunkt der Gesamtsterblichkeit, MI, IDR und ST signifikant (relative Risikoreduktion 22 %; absolute Risikoreduktion 1,2 %) verglichen mit Clopidogrel nach 48 Stunden. Dieser Effekt blieb über 30 Tage erhalten.
Häufigste Nebenwirkungen waren leichte bis mäßig schwere Blutungen und Dyspnoe. Als schwere Nebenwirkungen traten schwere bis lebensbedrohliche Blutungen und Überempfindlichkeitsreaktionen auf. Als Teil der Zulassung muss ein Pharmakovigilanzprogramm implementiert werden.

Der CHMP der EMA beurteilte die Nutzen-Risiko-Relation von Cangrelor positiv, im Gegensatz zur FDA, deren Berater im Februar 2014 eine Empfehlung zur Zulassung ablehnten

Quellen:

Fibrinogen/Thrombin von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 23. März 2015 Raplixa-Pulver mit 79 mg humanes Fibrinogen und 726 I.E. humanem Thrombin pro 1 g zur Versiegelung als unterstützende Behandlung für Fälle, in denen operative Standardtechniken zur Blutstillung nicht ausreichen, zugelassen. Raplixa ist in Kombination mit einem zugelassenen Gelatineschwamm anzuwenden.
Es darf nur bei Erwachsenen ab einem Alter von 18 Jahren und nur von erfahrenen Chirurgen angewendet werden.
Die Fibrinbildung initiiert die letzte Phase der physiologischen Blutgerinnung. Die Umwandlung von Fibrinogen zu Fibrin erfolgt durch die Aufspaltung von Fibrinogen in Fibrinmonomere und Fibrinopeptide. Die Fibronmonomere aggregieren und bilden einen Fibrinpfropf. Faktor XIIIa, dessen Aktivierung von Faktor XIII durch Thrombin induziert wird, bewirkt die Vernetzung von Fibrin. Calciumionen sind für die Umwandlung von Fibrinogen wie auch die Vernetzung von Fibrin erforderlich. Mit fortschreitender Wundheilung wird eine erhöhte fibrinolytische Aktivität durch Plasmin induziert, und der Abbau von Fibrin zu Abbauprodukten von Fibrin wird eingeleitet. Bei Patienten, die sich einer Operation der Wirbelsäule (n=146), der Gefäße (n=137), der Leber (n=158) und der Weichteilgewebe (n=125) unterzogen, konnte in klinischen Studien mit Raplixa eine Stillung der Blutung nachgewiesen werden.

Quelle:
Mitteilung der EU-Kommission
EPAR der EMA

Oritavancin von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 23. März 2015 Oritavancin (Orbactiv, The Medicines Company) zur Infusion bei Patienten mit akuten bakteriell bedingten Haut- und Weichgewebeinfektionen zugelassen.
Oritavancin ist ein halbsynthetisches Glykopeptid-Antibiotikum, das vorwiegend gegen grampositive Erreger wirksam ist. Vorteilhaft ist, dass es nur einmal intravenös als Infusion über 3 h gegeben werden muss.
Oritavancin hat drei Wirkungsmechanismen:
(i) Hemmung des Transglycosylierungs-(Polymerisations-)Schrittes der Zellwandbiosynthese durch Bindung an das Stammpeptid der Peptidoglykan-Vorläufer;
(ii) Hemmung des Transpeptidierungs-(Vernetzungs-)Schrittes der Zellwandbiosynthese durch Bindung an die Peptid-überbrückenden Segmente der Zellwand und
(iii) Störung der Integrität der bakteriellen Membran, was zu Depolarisierung, Permeabilisierung und raschem Zelltod führt.
Wirksamkeit und Verträglichkeit wurden in zwei klinischen Studien (SOLO 1 und SOLO 2)
 mit 1987 Patienten untersucht, in denen es sich bei Patienten mit Haut- und Weichgewebeinfektionen als vergleichbar gut wirksam wie Vancomycin erwies.
Häufigste Nebenwirkungen waren Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Abszessbildung an Armen und Beinen sowie Diarrhö.

Quelle:
Mitteilung der EU-Kommission
EPAR zu Oritavancin

Mittwoch, 25. März 2015

Ruxolitinib: EU-Kommission erweitert Zulassung

Die EU-Kommission hat die Zulassung von Ruxolitinib (Jakavi, Novartis) erweitert. Es kann nun bei Erwachsenen mit Polycythaemie vera eingesetzt werden können, die auf Hydroxyharnstoff nicht ansprechen oder diesen nicht vertragen.

Grundlage der Zulassungserweiterung waren die Ergebnisse der offenen Phase-III-Studie RESPONSE mit 222 Polycythaemia-vera-Patienten, die Ruxolitinib oder eine Standardtherapie erhielten. Die Patienten sprachen auf Hydroxyharnstoff nicht ausreichend an oder vertrugen ihn nicht.
Primärer Endpunkt war eine Kontrolle des Hämatokrits und eine mindestens 35 %ige Reduktion der Milzgröße. Dies konnte bei 21 % der Patienten mit Ruxolitinib und bei 1 % der Patienten mit Standardtherapie erreicht werden.

Quellen
Mitteilung der EU-Kommission
Vannucchi AM et al. N Engl J Med. 2015;372:426-435

Sonntag, 15. März 2015

Zoledronsäure: PRAC und CHMP empfehlen weitere Maßnahmen wegen Kieferosteonekrose

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)  der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat weitere Maßnahmen empfohlen, um das Risiko einer Kieferosteonekrose bei der Anwendung von Zoledronsäure (Aclasta) zu reduzieren.
So soll die Produktinformation entsprechend aktualisiert und eine Patientenkarte eingeführt werden, die den Patienten auf die Risiken der Kieferosteonekrose und entsprechende Präventionsmaßnahmen hinweist.
Die Empfehlung des PRAC wurden vom CHMP in der Sitzung vom März 2015 übernommen.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 13. März 2015
Mitteilung der EMA vom 26. März 2015

Codein: PRAC empfiehlt Einschränkungen für Kinder

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)  der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat Einschränkungen für den Einsatz Codein-haltiger Arzneimittel zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten bei Kindern wegen des Risikos schwerer Nebenwirkungen einschließlich Atemstörungen empfohlen.

Das PRAC empfiehlt, dass

  • Codein bei Kindern unter 12 Jahren kontraindiziert sein sollte
  • die Anwendung von Codein bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren mit Atemproblemen nicht empfohlen wird
  • alle flüssigen Zubereitungen sollten in kindersicheren Verpackungen angeboten werden, um eine versehentliche Einnahme zu vermeiden

Die Effekte von Codein beruhen auf seiner Metabolisierung zu Morphin. Bei Kindern unter 12 Jahren ist die Verstoffwechslung von Codein variabel und nicht vohersagbar, daher sind sie einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Kinder mit schon bestehenden Atemproblemen sind auf Codein-induzierte Atemstörungen empfindlicher.
Das PRAC weist zudem darauf hin, dass Husten und Erkältungskrankheiten in der Regel von selbst abheilen und die Wirksamkeit von Codein bei der Behandlung des kindlichen Hustens nur mit wenig Daten belegt ist.
Darüber hinaus empfiehlt das PRAC, das Codein nicht bei Personen aller Altersgruppen eingesetzt werden sollte, die Codein besonders rasch in Morphin verstoffwechseln (Ultra-schnelle Metabolisierer), sowie bei stillenden Müttern, weil Codein mit der Muttermilch vom Baby aufgenommen werden kann.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 13. März 2015

Mittwoch, 11. März 2015

Ketoconazol HRA - Rote-Hand-Brief wegen Hepatotoxizität

Ketoconazole HRA® zur oralen Behandlung des Cushing-Syndroms wird in Deutschland voraussichtlich ab dem 15. März 2015 auf dem Markt sein. Der Hersteller (HRA-Pharma) informiert vorab in einem Rote-Hand-Brief über das Risiko von Hepatotoxizität und Maßnahmen zur Minimierung des Risikos:


  • Die orale Behandlung mit Ketoconazol muss durch einen in der Behandlung des Cushing-Syndroms erfahrenen Arzt begonnen und überwacht werden.
  • Ketoconazol in oraler Form ist kontraindiziert bei Patienten mit akuten oder chronischen Lebererkrankungen oder wenn die Leberenzymwerte bei Behandlungsbeginn um mehr als das Zweifache über der Obergrenze des Normwerts liegen.
  • Die Einnahme von Ketoconazol ist bei klinischen Symptomen einer Hepatitis umgehend einzustellen.
  • Patienten müssen über die Risiken von Hepatotoxizität und mögliche Symptome (z. B. Anorexie, Übelkeit/Erbrechen, Gelbsucht, dunkler Urin) aufgeklärt werden. Bei entsprechenden Symptomen soll die Behandlung sofort abgebrochen, ein Arzt benachrichtigt und Leberfunktionstests durchgeführt werden.
  • Vor Beginn und während der Behandlung müssen regelmäßig die Leberwerte gemäß Fachinformation bestimmt werden.
  • Bei Anstieg der Leberenzymwerte auf weniger als das Dreifache der Obergrenze der Normwerte ist eine engmaschigere Beobachtung der Leberfunktion durchzuführen und die Tagesdosis um mindestens 200 mg zu verringern.
  • Bei Anstieg der Leberenzymwerte auf mindestens das Dreifache der Obergrenze der Normwerte ist die Behandlung umgehend abzubrechen.

Oral appliziertes Ketoconazol ist aufgrund seiner Eigenschaft als Hemmer der Cytochrom-P450-Enzyme in der Nebenniere ein starker Hemmer der Cortisolsynthese. Ferner hat Ketoconazol direkte Auswirkungen auf kortikotrope Tumorzellen bei Patienten mit Cushing-Syndrom. Es ist zugelassen zur Behandlung des endogenen Cushing-Syndroms bei Erwachsenen und Jugendlichen über zwölf Jahren. Aufgrund des Risikos von Hepatotoxizität wurde im Oktober 2013 die Marktzulassung für orales Ketoconazol als Antimykotikum suspendiert. Hepatotoxizität unter oraler Behandlung mit Ketoconazol wird gewöhnlich bei Behandlungsbeginn und während der ersten sechs Monate beobachtet.

Quelle: