- Die orale Behandlung mit Ketoconazol muss durch einen in der Behandlung des Cushing-Syndroms erfahrenen Arzt begonnen und überwacht werden.
- Ketoconazol in oraler Form ist kontraindiziert bei Patienten mit akuten oder chronischen Lebererkrankungen oder wenn die Leberenzymwerte bei Behandlungsbeginn um mehr als das Zweifache über der Obergrenze des Normwerts liegen.
- Die Einnahme von Ketoconazol ist bei klinischen Symptomen einer Hepatitis umgehend einzustellen.
- Patienten müssen über die Risiken von Hepatotoxizität und mögliche Symptome (z. B. Anorexie, Übelkeit/Erbrechen, Gelbsucht, dunkler Urin) aufgeklärt werden. Bei entsprechenden Symptomen soll die Behandlung sofort abgebrochen, ein Arzt benachrichtigt und Leberfunktionstests durchgeführt werden.
- Vor Beginn und während der Behandlung müssen regelmäßig die Leberwerte gemäß Fachinformation bestimmt werden.
- Bei Anstieg der Leberenzymwerte auf weniger als das Dreifache der Obergrenze der Normwerte ist eine engmaschigere Beobachtung der Leberfunktion durchzuführen und die Tagesdosis um mindestens 200 mg zu verringern.
- Bei Anstieg der Leberenzymwerte auf mindestens das Dreifache der Obergrenze der Normwerte ist die Behandlung umgehend abzubrechen.
Oral appliziertes Ketoconazol ist aufgrund seiner Eigenschaft als Hemmer der Cytochrom-P450-Enzyme in der Nebenniere ein starker Hemmer der Cortisolsynthese. Ferner hat Ketoconazol direkte Auswirkungen auf kortikotrope Tumorzellen bei Patienten mit Cushing-Syndrom. Es ist zugelassen zur Behandlung des endogenen Cushing-Syndroms bei Erwachsenen und Jugendlichen über zwölf Jahren. Aufgrund des Risikos von Hepatotoxizität wurde im Oktober 2013 die Marktzulassung für orales Ketoconazol als Antimykotikum suspendiert. Hepatotoxizität unter oraler Behandlung mit Ketoconazol wird gewöhnlich bei Behandlungsbeginn und während der ersten sechs Monate beobachtet.
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