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Mittwoch, 11. März 2015

Ketoconazol HRA - Rote-Hand-Brief wegen Hepatotoxizität

Ketoconazole HRA® zur oralen Behandlung des Cushing-Syndroms wird in Deutschland voraussichtlich ab dem 15. März 2015 auf dem Markt sein. Der Hersteller (HRA-Pharma) informiert vorab in einem Rote-Hand-Brief über das Risiko von Hepatotoxizität und Maßnahmen zur Minimierung des Risikos:


  • Die orale Behandlung mit Ketoconazol muss durch einen in der Behandlung des Cushing-Syndroms erfahrenen Arzt begonnen und überwacht werden.
  • Ketoconazol in oraler Form ist kontraindiziert bei Patienten mit akuten oder chronischen Lebererkrankungen oder wenn die Leberenzymwerte bei Behandlungsbeginn um mehr als das Zweifache über der Obergrenze des Normwerts liegen.
  • Die Einnahme von Ketoconazol ist bei klinischen Symptomen einer Hepatitis umgehend einzustellen.
  • Patienten müssen über die Risiken von Hepatotoxizität und mögliche Symptome (z. B. Anorexie, Übelkeit/Erbrechen, Gelbsucht, dunkler Urin) aufgeklärt werden. Bei entsprechenden Symptomen soll die Behandlung sofort abgebrochen, ein Arzt benachrichtigt und Leberfunktionstests durchgeführt werden.
  • Vor Beginn und während der Behandlung müssen regelmäßig die Leberwerte gemäß Fachinformation bestimmt werden.
  • Bei Anstieg der Leberenzymwerte auf weniger als das Dreifache der Obergrenze der Normwerte ist eine engmaschigere Beobachtung der Leberfunktion durchzuführen und die Tagesdosis um mindestens 200 mg zu verringern.
  • Bei Anstieg der Leberenzymwerte auf mindestens das Dreifache der Obergrenze der Normwerte ist die Behandlung umgehend abzubrechen.

Oral appliziertes Ketoconazol ist aufgrund seiner Eigenschaft als Hemmer der Cytochrom-P450-Enzyme in der Nebenniere ein starker Hemmer der Cortisolsynthese. Ferner hat Ketoconazol direkte Auswirkungen auf kortikotrope Tumorzellen bei Patienten mit Cushing-Syndrom. Es ist zugelassen zur Behandlung des endogenen Cushing-Syndroms bei Erwachsenen und Jugendlichen über zwölf Jahren. Aufgrund des Risikos von Hepatotoxizität wurde im Oktober 2013 die Marktzulassung für orales Ketoconazol als Antimykotikum suspendiert. Hepatotoxizität unter oraler Behandlung mit Ketoconazol wird gewöhnlich bei Behandlungsbeginn und während der ersten sechs Monate beobachtet.

Quelle:

Montag, 29. September 2014

Ketoconazol: EMA empfiehlt erneute Zulassung bei Cushing-Syndrom

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom September 2014 empfohlen,  Ketoconazol für die Behandlung von Patienten mit Cushing-Syndrom zuzulassen.

Ketoconazol war lange für die Behandlung von Pilzinfektionen zugelassen. Im Juli 2013 wurde die Rücknahme der Zulassung für orale Darreichungsformen wegen Lebertoxizität empfohlen. Weil es bei Patienten mit Cushing-Syndrom nur wenige Therapiemöglichkeiten gibt, wurde es für diese Indikation nun von der EMA beschleunigt wieder zugelassen.

Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 26. September  2014


Mittwoch, 31. Juli 2013

Ketoconazol: EMA empfiehlt Marktrücknahme

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juli 2013 empfohlen, die Zulassung für orale Ketoconazol-Zubereitungen zu widerrufen.

Die orale Formulierung von Ketoconazol soll aufgrund der nachgewiesenen Hepatotoxizität verboten werden. Die topischen Präparate sind nicht von den Einschränkungen betroffen.
Die Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses ging von der französischen Behörde aus. Sie stufte angesichts neuerer besser verträglicher Mittel wie Fluconazol und Itraconazol - die allerdings auch nicht frei von hepatotoxischen Nebenwirkungen sind –  das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Ketoconazol als negativ eingestuft. Dies wird nun vom Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA bestätigt. Den nationalen Behörden wird allerdings freigestellt, eine Verwendung zur Behandlung des Cushing-Syndroms zu erlauben.

Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 25. Juli 2013