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Montag, 17. Juli 2017

Daclizumab: Rote-Hand-Brief wegen Einschränkungen der Anwendung

Der Hersteller von Daclizumab (Zynbryta, Biogen) hat in einem Rote-Hand-Brief auf Einschränkungen für die Anwendung wegen fulminanter Leberinsuffizient mit tödlichem Verlauf hingewiesen.

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) überprüft derzeit das Risiko einer Leberschädigung im Zusammenhang mit Daclizumab. Hintergrund ist ein tödlich verlaufenes akutes Leberversagen bei einer Patientin aus Deutschland nach vier Injektionen von Daclizumab trotz vorschriftsmäßiger Kontrollen von Leberenzymen und Bilirubinwerten. Das Risiko für Leberschädigungen im Zusammenhang mit Daclizumab ist bereits bekannt (siehe Fachinformation). Berichte zu weiteren Fällen von schwerwiegender Leberschädigung liegen vor.
Bis zum Abschluss des Verfahrens gelten folgende, einstweilige Empfehlungen:

  •     Daclizumab soll nur angewendet werden zur Behandlung von schubförmiger MS bei erwachsenen Patienten mit
  •         hochaktiver Erkrankung trotz Behandlung mit einem vollständigen und angemessenen Zyklus mit mindestens einer krankheitsmodifizierenden Therapie oder
  •         rasch fortschreitender, schwerer schubförmiger MS, für die andere krankheitsmodifizierende Therapien nicht geeignet sind.
  •     Daclizumab ist kontrainidiziert bei Patienten mit vorbestehender Lebererkrankung oder Leberfunktionsstörung.
  •     Bei anderen gleichzeitig auftretenden Autoimmunerkrankungen wird ein Therapiebeginn nicht empfohlen.
  •     Bei der gleichzeitigen Anwendung von anderen hepatotoxischen Arzneimitteln (einschließlich nicht verschreibungspflichtiger und pflanzlicher Präparate) ist Vorsicht geboten.
  •     Die Serumtransaminase- und Bilirubinwerte müssen während der Therapie und bis einschließlich vier Monate nach der letzten Daclizumab-Dosis so oft kontrolliert werden, wie es klinisch angezeigt ist, mindestens jedoch einmal im Monat.
  •     Patienten sollen auf Anzeichen und Symptome einer Leberschädigung überwacht werden und bei Auftreten unverzüglich an einen Hepatologen überwiesen werden. Patienten sollen aufgeklärt werden, worauf sie achten müssen.
  •     Für jeden Patienten, der Daclizumab anwendet, soll überprüft werden, ob dies weiterhin eine geeignete Behandlung ist.
  •     Wenn kein ausreichendes Ansprechen auf die Therapie erreicht wurde, ist ein Absetzen in Erwägung zu ziehen.

Quelle

Daclizumab: PRAC empfiehlt Anwendungsbeschränkungen

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat einstweilige Anwendungsbeschränkungen für Daclizumab empfohlen, um die Anwendung bis zum Abschluss des Risikobewertungsverfahrens so sicher wie möglich zu machen.

Daclizumab wird derzeit überprüft, weil eine Patientin aus Deutschland nach Behandlung mit Daclizumab an den Folgen eines akuten Leberversagens verstarb. Die Patientin hatte vier Injektionen Daclizumab erhalten und war vorschriftsmäßig hinsichtlich der Leberenzyme und des Bilirubinwertes kontrolliert worden. Die Patientin hatte außerdem ein Vitamin-D-Präparat und ein Medikament zur Entspannung der Muskulatur erhalten.

Das PRAC empfiehlt nun die Anwendung auf erwachsene Patienten mit hochaktiver, schubförmig remittierender Multipler Sklerose (MS) zu beschränken, bei denen vorherige Therapien versagten, sowie auf Patienten mit rasch fortschreitender schubförmiger MS, die nicht mit anderen Arzneimitteln behandelt werden können. Ferner soll von einem Behandlungsbeginn mit Zinbryta® bei anderen Autoimmunerkrankungen als der Multiplen Sklerose abgesehen werden.
Auch die Anwendung bei Patienten mit bestehender Lebererkrankung oder -funktionsstörung darf zukünftig nicht mehr erfolgen. Bei der gleichzeitigen Therapie mit anderen lebertoxischen Medikamenten, wozu auch nicht verschreibungspflichtige, pflanzliche Arzneimittel zählen können, rät die EMA zur Vorsicht. Ärzte sollen ihre Patienten über das Risiko und Anzeichen möglicher Leberschäden aufklären und deren Leberfunktion während der Therapie engmaschig überwachen.
Nach Aussage der EMA sollen Angehörige des Gesundheitswesens über die erwähnten Anwendungsbeschränkungen und -empfehlungen demnächst in Schriftform informiert und die betroffenen Fachinformationen entsprechend überarbeitet werden. Weitere Empfehlungen werden zum Zeitpunkt des Abschlusses des Risikobewertungsverfahrens durch die EMA veröffentlicht.

Quelle
Mitteilung der EMA vom 7. Juli 2017

Sonntag, 15. März 2015

Codein: PRAC empfiehlt Einschränkungen für Kinder

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)  der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat Einschränkungen für den Einsatz Codein-haltiger Arzneimittel zur Behandlung von Husten und Erkältungskrankheiten bei Kindern wegen des Risikos schwerer Nebenwirkungen einschließlich Atemstörungen empfohlen.

Das PRAC empfiehlt, dass

  • Codein bei Kindern unter 12 Jahren kontraindiziert sein sollte
  • die Anwendung von Codein bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren mit Atemproblemen nicht empfohlen wird
  • alle flüssigen Zubereitungen sollten in kindersicheren Verpackungen angeboten werden, um eine versehentliche Einnahme zu vermeiden

Die Effekte von Codein beruhen auf seiner Metabolisierung zu Morphin. Bei Kindern unter 12 Jahren ist die Verstoffwechslung von Codein variabel und nicht vohersagbar, daher sind sie einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Kinder mit schon bestehenden Atemproblemen sind auf Codein-induzierte Atemstörungen empfindlicher.
Das PRAC weist zudem darauf hin, dass Husten und Erkältungskrankheiten in der Regel von selbst abheilen und die Wirksamkeit von Codein bei der Behandlung des kindlichen Hustens nur mit wenig Daten belegt ist.
Darüber hinaus empfiehlt das PRAC, das Codein nicht bei Personen aller Altersgruppen eingesetzt werden sollte, die Codein besonders rasch in Morphin verstoffwechseln (Ultra-schnelle Metabolisierer), sowie bei stillenden Müttern, weil Codein mit der Muttermilch vom Baby aufgenommen werden kann.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 13. März 2015

Dienstag, 18. Juni 2013

Flupirtin: PRAC empfiehlt Anwendungseinschränkungen

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) empfiehlt aufgrund eines neues Risikobewertungsverfahrens, orale und rektale Flupirtin-Zubereitungen nur noch für die Kurzzeitbehandlung von Schmerzen bei Erwachsenen einzusetzen, die keine NSAR oder schwachen Opioide nehmen können.

Flupirtin (Katadolon®)ist ein zentral wirkendes, mittelstarkes bis starkes nicht-opioides Analgetikum. Aufgrund vermehrter Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen, von denen mehr als ein Drittel Leber- oder Gallenerkrankungen beschrieben, hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bei der EMA ein Risikobewertungsverfahren beantragt, das im März 2013 in die Wege geleitet worden war. Nun hat sich das PRAC für  Anwendungsbeschränkungen ausgesprochen.
Flupirtin soll in Zukunft nur noch kurzzeitig bis zu einer maximalen Anwendungsdauer von zwei Wochen bei akuten Schmerzen eingesetzt werden. Zudem soll die Anwendung auf Erwachsene, die keine anderen Schmerzmittel wie NSAR oder schwache Opioide einnehmen können, beschränkt werden. Außerdem sollten nach jeder Behandlungswoche die Leberwerte überprüft und das Präparat bei Anzeichen einer Leberschädigung abgesetzt werden. Patienten, deren Leber bereits vorgeschädigt ist oder die andere potenziell hepatotoxische Wirkstoffe einnehmen, sollten kein Flupirtin nehmen.
Ausschlaggebend für die Empfehlungen war, dass das Risiko unerwünschter Wirkungen an der Leber mit der Anwendungsdauer steigt. Zudem gibt es keine Daten, die den Nutzen einer längerdauernden Flupirtin-Einnahme belegen.
Die Empfehlungen des PRAC werden  nun an die Koordinierungsgruppe für gegenseitige Anerkennung und dezentrale Verfahren (CMDh) weitergeleitet. Ein einstimmiges Votum des Ausschusses würde zur direkten Umsetzung der Empfehlungen in den Mitgliedstaaten führen. Kommt es lediglich zu einer Mehrheitsentscheidung, werden die Vorschläge an die europäische Kommission weitergeleitet.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 14. Juni 2013

Donnerstag, 22. Juli 2010

EMA empfiehlt Einschränkung der Anwendung von Modafinil

Die Europäische Zulassungsbehörde (EMA) empfiehlt, die Anwendung von Modafinil (Vigil) auf die Behandlung der Narkolepsie einzuschränken.

Modafinil sollte nur noch zur Behandlung von Schlafstörungen bei Patienten mit Narkolepsie eingesetzt werden. Es sollte nicht mehr für die Therapie einer idiopathischen Hypersomnie, für die Behandlung exzessiver Schläfrigkeit bei Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe (OSA) und bei Schlafstörungen von Schichtarbeitern verwendet werden.
Die neue Empfehlung basiert auf Sicherheitsbedenken, denn es traten psychiatrische Störungen, Reaktionen von Kutis und Subkutis auf. Außerdem scheint ein Missbrauchspotential zu bestehen.
Auf der Basis der vorliegenden Daten kam das Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) zu der Ansicht, dass ein ausreichendes Nutzen/Risiko-Verhältnis nur noch bei der Behandlung von Patienten mit Narkolepsie besteht. Bei den anderen Indikationen überwiegen die Risiken den Nutzen, deshalb sollte hier die Zulassung widerrufen werden.
Das Risiko für schwere Haut- und Überempfindlichkeitsreaktionen ist bei Kindern besonders hoch, daher sollte Modafinil bei Kindern gar nicht eingesetzt werden.
Außerdem zeigte sich bei Gabe von Modafinil ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko. Das CHMP empfiehlt deshalb, dass Modafinil bei Patienten mit unkontrollierte mäßig schwerer bis schwerer Hypertonie und bei Patienten mit Herzrhythmusstörungen nicht angewendet werden darf.

Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 22. Juli 2010