Die orale Formulierung von Ketoconazol soll aufgrund der nachgewiesenen Hepatotoxizität verboten werden. Die topischen Präparate sind nicht von den Einschränkungen betroffen.
Die Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses ging von der französischen Behörde aus. Sie stufte angesichts neuerer besser verträglicher Mittel wie Fluconazol und Itraconazol - die allerdings auch nicht frei von hepatotoxischen Nebenwirkungen sind – das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Ketoconazol als negativ eingestuft. Dies wird nun vom Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA bestätigt. Den nationalen Behörden wird allerdings freigestellt, eine Verwendung zur Behandlung des Cushing-Syndroms zu erlauben.
Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 25. Juli 2013
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