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Dienstag, 30. August 2016

STIKO: Neue Impfempfehlungen veröffentlicht

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre neuen Empfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 34/2016 veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Überarbeitung der Empfehlungen zur Pneumokokken-Schutzimpfung für Senioren und andere gefährdete Risikogruppen. Außerdem gibt die STIKO erstmals Hinweise zur Verringerung von Schmerz- und Stressreaktionen beim Impfen.

Pneumokokken stellen in Europa die Hauptursache von bakteriellen Lungenentzündungen dar. Die STIKO schätzt, dass jedes Jahr mehr als 5.000 Menschen in Deutschland an den Folgen einer Pneumokokken-Erkrankung sterben. Besonders gefährdet sind Kinder unter 2 Jahren, Menschen ab 60 Jahren sowie Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit bestimmten Grundkrankheiten, z. B. Personen mit einer Immunschwäche oder mit chronischen Krankheiten des Herzens oder der Lunge.

Neben dem bereits seit 1983 zugelassenen 23-valenten Pneumokokken-Polysaccharid-impfstoff (PPSV23) steht seit einigen Jahren mit dem 13-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV13) ein zweiter Impfstoff für die Impfung von Erwachsenen zur Verfügung. Dies hat die STIKO veranlasst, ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung für Erwachsene zu überarbeiten. Nach gründlicher Analyse aller verfügbaren Studien empfiehlt die STIKO auch weiterhin für alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren eine alleinige Impfung mit PPSV23. PPSV23 hat gegenüber PCV13 den Vorteil, gegen ein deutlich breiteres Spektrum (nämlich 23 statt 13) der insgesamt über 90 Pneumokokken-Serotypen zu schützen. Nur für Personen mit einer Immunschwäche und einige wenige weitere Risikogruppen ist  eine zusätzliche Impfung mit PCV13 sinnvoll. Für Kinder unter 2 Jahren gilt weiterhin die Empfehlung der routinemäßigen Impfung mit Konjugatimpfstoff, weil sie nach Impfung mit PPSV23 keine ausreichende Immunantwort entw!
 ickeln.

Eine bessere Umsetzung der Impf-Empfehlungen ist dringend wünschenswert: bislang sind nur 31 Prozent der Senioren (im Alter von 65 bis 79 J.) gegen Pneumokokken geimpft. Das zeigen Daten der Deutschen Erwachsenengesundheitsstudie DEGS des Robert Koch-Instituts. Die Pneumokokken-Impfung kann beim gleichen Impftermin durchgeführt werden wie die Grippeschutzimpfung, die ebenfalls für Ältere und für chronisch Kranke aller Altersstufen empfohlen ist. 

Schmerzen und Stressreaktionen können bei jeder Impfung und in jedem Alter auftreten. Die Sorge davor kann die Einstellung gegenüber dem Arztbesuch, dem Impfen und die Akzeptanz von Impfungen ein Leben lang beeinträchtigen. Die STIKO gibt erstmals generelle Hinweise zur Verringerung von Schmerz- und Stressreaktionen beim Impfen. Zu den Empfehlungen gehören Hinweise auf bestimmte Injektionstechniken, schmerzstillende Medikamente und altersabhängige Ablenkungsmethoden. 

Eine ausführliche Darstellung aller Neuerungen und die wissenschaftlichen Begründungen werden in den Ausgaben 35 bis 37 des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht. 

Quelle:
Pressemitteilung des RKI vom 29. August 2016

Montag, 24. August 2015

STIKO: Neue Impfempfehlungen veröffentlicht

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre aktuellen Impfempfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 34/2015 veröffentlicht. Änderungen gibt es beim Impfschema für die Pneumokokken-Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter, bei der Meningokokken-B-Impfung, bei der Gelbfieberimpfung und der passiven Immunisierung gegen Windpocken. Die ausführlichen wissenschaftlichen Begründungen erscheinen in den Bulletin-Ausgaben 35, 36 und 37. Zudem hat die STIKO die Masern-Impfempfehlungen redaktionell überarbeitet. Impfindikationen für bestimmte Situationen (zum Beispiel Ausbruchsgeschehen, Aufnahme in eine Kita) wurden bisher nur im Fließtext erwähnt und sind nun in den Tabellen 2 und 3 der Empfehlungen detailliert aufgelistet.

Bei der Pneumokokken-Impfung sollen Säuglinge zukünftig drei statt bisher vier Impfstoffdosen eines Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs erhalten, im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten (sogenanntes 2+1-Impfschema, zwei Grundimmunisierungen plus eine Auffrischung). Für die bestmögliche Wirksamkeit der Impfung sollen die einzelnen Impfstoffdosen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter gegeben werden. Dies gilt auch für die letzte Dosis im Alter von 11-14 Monaten, die für die Aufrechterhaltung des individuellen Impfschutzes und für den Herdenschutz ausschlaggebend ist. Das 2+1-Schema hat den Vorteil, dass Säuglinge im Alter von drei Monaten eine Impfung weniger benötigen. Neue Daten zur Wirksamkeit des kürzeren Impfschemas hatten die Änderung möglich gemacht. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) wird unverändert das 3+1-Schema empfohlen, da in der Impfstoff-Zulassung die Anwendung des kürzeren Impfschemas bislang auf Reifgeborene beschränkt ist. Frühg!
 eborene sollen demnach wie bisher vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten erhalten.

Primäres Impfziel der universellen Kinderimpfung gegen Pneumokokken ist es weiterhin, die Zahl invasiver Pneumokokken-Erkrankungen (Erreger in normalerweise sterilen Körperflüssigkeiten) und die daraus entstehenden Folgen wie Hospitalisierung, Behinderung und Tod zu reduzieren. Es gibt geschätzte elf Fälle pro 100.000 Kinder im Alter unter fünf Jahren.

Gegen Meningokokken der Serogruppe B ist seit Dezember 2013 ein Impfstoff in Deutschland verfügbar. Die STIKO hält die bisherigen Studienergebnisse und die daraus resultierende Evidenz noch nicht ausreichend für eine Entscheidung über eine generelle Impfempfehlung. Allerdings empfiehlt die STIKO zukünftig für Personen mit spezifischen Grundkrankheiten eine Impfung gegen Meningokokken B (Indikationsimpfung). Da das Risiko an einer invasiven Meningokokken-B-Infektion  zu erkranken je nach Grundkrankheit unterschiedlich hoch ist, sollte die Entscheidung für eine Meningokokken-B-Impfung nach individueller Risikoabschätzung getroffen werden.

Bei der Gelbfieberimpfung empfiehlt die STIKO aufgrund der Änderungen in den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Auffrischimpfung mehr. Die Änderung wurde möglich, nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Studien auf einen lebenslangen Impfschutz nach einmaliger Gelbfieberimpfung hingewiesen haben.

Varizella-Zoster-Immunglobuline sind bei fehlender Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus wichtig, wenn ein erhöhtes Risiko für eine schwere Windpocken-Infektion besteht und nicht mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden konnte. Hier hat die STIKO ihre Empfehlung erweitert, hinsichtlich des Personenkreises (Frühgeborene mit Kontakt zum Erreger) und des Zeitraums der Anwendung (bis zu 10 Tage nach Erregerkontakt).

Quelle:
Pressemitteilung der STIKO vom 24. August 2015

Montag, 2. August 2010

STIKO: Neue Impfempfehlungen

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2010 veröffentlicht, sie sind auch auf den RKI-Impfseiten im Internet abrufbar (www.rki.de/impfen).

Die wesentlichsten Neuerungen sind die Empfehlung einer generellen Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene sowie die Empfehlung der Influenza-Schutzimpfung für alle Schwangeren. Bei den Impfempfehlungen für Röteln, Meningokokken, Tollwut und Cholera hat die Ständige Impfkommission (STIKO) Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen.

Die Masern-Impfung (in Form der Masern-Mumps-Röteln-Impfung) wird zukünftig für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, sofern sie nicht oder nur einmal geimpft sind oder der Impfstatus unklar ist. Besonders wichtig ist diese Empfehlung für Personen, die im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immungeschwächten Menschen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Grund für die Erweiterung der Empfehlung sind die immer wieder auftretenden Masernausbrüche in Deutschland und Impflücken vor allem in der Gruppe der jüngeren Erwachsenen. Auch bei Jugendlichen gibt es deutliche Lücken im Masernschutz; bei ihnen greift aber die schon seit Jahren bestehende generelle Empfehlung der STIKO, alle im Kleinkindalter versäumten Impfungen vor dem 18. Geburtstag nachzuholen.

Die Influenza-Impfung für die nächste Grippesaison wird nun auch allen Schwangeren empfohlen, weil bei Schwangeren ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe beobachtet wurde. Diese Gruppe ergänzt die bisherige Impfempfehlung für Personen ab 60 Jahre, chronisch Kranke, Medizinpersonal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die Risikopersonen betreuen. Der übliche saisonale Grippeimpfstoff, der sich jedes Jahr aus den drei aktuell am häufigsten auftretenden Influenza-Virustypen zusammensetzt, wird auch das pandemische Influenzavirus ("A/H1N1/California/2009") enthalten. Deshalb ist die spezielle Impfempfehlung zur Pandemischen Influenza 2009 ("Schweinegrippe") nicht mehr erforderlich und wurde von der STIKO bis auf Weiteres zurückgezogen.

Bei der Rötelnimpfung empfiehlt die STIKO, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal geimpft sein sollen. Bei Meningokokken hat die STIKO die Verfügbarkeit eines neu zugelassenen viervalenten Konjugatimpfstoffs berücksichtigt. Bei den Impfempfehlungen zu Tollwut und Cholera wurden Änderungen der epidemiologischen Situation (Ausrottung der Wildtollwut in Deutschland) beziehungsweise internationalen Empfehlungen Rechnung getragen.

Quelle:
Pressemitteilung des Robert-Koch-Instituts vom 2. August 2010

Montag, 27. Juli 2009

Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am RKI

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, STIKO, hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2009 veröffentlicht, sie sind auch im Internet abrufbar ( www.rki.de/impfen).
Die umfangreichste Neuerung ist die Empfehlung einer generellen Keuchhusten-Schutzimpfung für Erwachsene. Weitere Änderungen betreffen die Windpocken-Impfempfehlung im Kindesalter und die Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen. Zudem wurde die so genannte postexpositionelle Meningokokken-Impfung aufgenommen und die Empfehlungen zur Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) präzisiert.

Pertussis oder Keuchhusten ist vor allem für Säuglinge lebensgefährlich (daher gibt es schon seit Jahren eine Impfempfehlung für alle Personen mit Kontakt zu Säuglingen). Mehr als 70 % aller Erkrankungen treten aber bei Erwachsenen auf und führen häufig zu wiederholten Arztbesuchen und starken Beeinträchtigungen über mehrere Wochen. Da kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis erhältlich ist, kann diese Impfung nur in Kombination mit anderen anstehenden Impfungen erfolgen. Die STIKO empfiehlt daher, bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie, die alle 10 Jahre zur Auffrischung oder im Rahmen der Tetanusvorbeugung nach Verletzungen empfohlen ist, einmalig auch gegen Pertussis zu impfen. Es gibt auch eine Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis. Zur Polio-Impfung hat die STIKO klargestellt, dass "alle Personen ohne einmalige Auffrischungsimpfung" eine Polio-Auffrischungsimpfung erhalten sollten.

Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung wird seit 2004 empfohlen, nun hat die STIKO eine generelle zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten empfohlen. Zuvor war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz Impfung (Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des Virus auf empfängliche Personen weiter einzudämmen. Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem so genannten Polysaccharidimpfstoff bei Personen über 60 Jahren wird seit Jahren als Standard-Impfung empfohlen. Bezüglich einer Wiederholungsimpfung im Abstand von fünf Jahren hat die STIKO entschieden, dass sie nur bei bestimmten Indikationen erfolgen sollte, z.B. bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten. Bei einer impfpräventablen invasiven Meningokokken-Infektion empfiehlt die STIKO, zusätzlich zur Chemoprophylaxe, enge Kontaktpersonen (Haushaltskontakte oder enge Kontakte mit !
haushaltsähnlichem Charakter) eines Erkrankten so bald wie möglich nach dem Kontakt mit einem Erkrankten gegen Meningokokken zu impfen.

Quelle:
Pressemitteilung des RKI vom 27. Juli 2009

Mittwoch, 26. November 2008

Neubewertung der Empfehlung für die HPV-Impfung gefordert

Die Wirksamkeit der stark beworbenen Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV-Impfung) ist nach Aussagen von dreizehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener deutscher Forschungseinrichtungen nicht angemessen geprüft worden. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern sie eine Neubewertung der HPV-Impfung durch die Ständige Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland (STIKO) und das sofortige Ende der irreführenden Informationen. Mit der HPV-Impfung soll die Zahl an Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen gesenkt werden. Im März 2007 hatte die STIKO die HPV-Impfung empfohlen, seit Juli 2007 müssen die Krankenkassen sie erstatten. Seit dieser Zeit haben sich eine Vielzahl von Mädchen und jungen Frauen impfen lassen.
Die Prüfung durch die STIKO erfolgte zu einem Zeitpunkt als die Daten aus den entscheidenden Studien noch gar nicht vorlagen. Besonders relevante Daten sind bis heute nicht veröffentlicht worden. In eigenen Recherchen fanden die unterzeichnenden Wissenschaftler Hinweise darauf, dass die Wirksamkeit deutlich niedriger liegen kann als bisher angenommen. Einige der Zahlen, welche die STIKO ihrer Entscheidung zu Grunde gelegt hatte, seien zudem überhaupt nicht nachvollziehbar. Die Wissenschaftler fordern eine Überprüfung der Empfehlung der STIKO unter Berücksichtigung der aktuellen Daten. Der neuen Bewertung sollte explizit zu entnehmen sein, auf Grundlage welcher Daten die STIKO die Wirksamkeit der Impfung beurteilt.

Die Wissenschaftler wenden sich entschieden dagegen, dass bei Mädchen und Frauen mit falschen Informationen zum Risiko des Gebärmutterhalskrebs Angst und Schuldgefühle erzeugt werden. Ebenso wenig sei es hinzunehmen, dass mit unrealistischen Hochrechnungen falsche Erwartungen an den Impfstoff geweckt werden.
Die Stellungnahme wurde von den folgenden Wissenschaftlern unterzeichnet:
  • Prof. Martina Dören, Prof. Wolf-Dieter Ludwig (Charité, Berlin)
  • Prof. Rolf Rosenbrock (WZB, Berlin)
  • Dr. Ansgar Gerhardus, Prof. Claudia Hornberg, Prof. Oliver Razum (Universität Bielefeld)
  • Prof. Petra Kolip, Corinna Schach, Prof. Norbert Schmacke (Universität Bremen)
  • Prof. Jürgen Windeler (MDS, Essen)
  • Prof. Ferdinand M. Gerlach (Universität Frankfurt)
  • Prof. Michael M. Kochen (Universität Göttingen)
  • Prof. Ingrid Mühlhauser (Universität Hamburg)
Der vollständige Text kann unter
http://www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag3/downloads.html heruntergeladen werden.

Quelle:
http://idw-online.de/pages/de/news290934

Dienstag, 29. Juli 2008

Neue Impfempfehlungen veröffentlicht

Die STIKO, die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, hat im Epidemiologischen Bulletin 30/2008 ihre aktuellen Impfempfehlungen veröffentlicht. Die aktuellen Empfehlungen hat die STIKO diesmal nur geringfügig modifiziert: So wurden die Gebiete, für die eine FSME-Impfempfehlung gilt, an die neue im April veröffentlichte FSME-Risikokarte des Robert Koch-Instituts angepasst. Außerdem wird für die Durchführung einer so genannten Riegelungsimpfung gegen die Kinderlähmung (Poliomyelitis) zukünftig ein anderer Impfstoff-Typ empfohlen. Eine Riegelungsimpfung würde notwendig, wenn das Poliovirus in Deutschland eingeschleppt und hier auf eine zweite Person übertragen würde. Dann soll zukünftig eine Inaktivierte Poliomyelitits-Vakzine verwendet werden. Ein solcher IPV-Impfstoff enthält abgetötete Viren. Im Gegensatz dazu sind im OPV-Impfstoff (Orale Poliomyelitis-Vakzine) abgeschwächte Polioviren enthalten. Der OPV-Impfstoff wurde in Deutschland früher für die Schluckimpfung gegen die Kinderlähmung verwendet.

Quelle:
Pressemitteilung des Robert-Koch-Instituts vom 28. Juli 2008
www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen