Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, STIKO, hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2009 veröffentlicht, sie sind auch im Internet abrufbar ( www.rki.de/impfen).
Die umfangreichste Neuerung ist die Empfehlung einer generellen Keuchhusten-Schutzimpfung für Erwachsene. Weitere Änderungen betreffen die Windpocken-Impfempfehlung im Kindesalter und die Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen. Zudem wurde die so genannte postexpositionelle Meningokokken-Impfung aufgenommen und die Empfehlungen zur Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) präzisiert.
Pertussis oder Keuchhusten ist vor allem für Säuglinge lebensgefährlich (daher gibt es schon seit Jahren eine Impfempfehlung für alle Personen mit Kontakt zu Säuglingen). Mehr als 70 % aller Erkrankungen treten aber bei Erwachsenen auf und führen häufig zu wiederholten Arztbesuchen und starken Beeinträchtigungen über mehrere Wochen. Da kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis erhältlich ist, kann diese Impfung nur in Kombination mit anderen anstehenden Impfungen erfolgen. Die STIKO empfiehlt daher, bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie, die alle 10 Jahre zur Auffrischung oder im Rahmen der Tetanusvorbeugung nach Verletzungen empfohlen ist, einmalig auch gegen Pertussis zu impfen. Es gibt auch eine Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis. Zur Polio-Impfung hat die STIKO klargestellt, dass "alle Personen ohne einmalige Auffrischungsimpfung" eine Polio-Auffrischungsimpfung erhalten sollten.
Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung wird seit 2004 empfohlen, nun hat die STIKO eine generelle zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten empfohlen. Zuvor war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz Impfung (Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des Virus auf empfängliche Personen weiter einzudämmen. Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem so genannten Polysaccharidimpfstoff bei Personen über 60 Jahren wird seit Jahren als Standard-Impfung empfohlen. Bezüglich einer Wiederholungsimpfung im Abstand von fünf Jahren hat die STIKO entschieden, dass sie nur bei bestimmten Indikationen erfolgen sollte, z.B. bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten. Bei einer impfpräventablen invasiven Meningokokken-Infektion empfiehlt die STIKO, zusätzlich zur Chemoprophylaxe, enge Kontaktpersonen (Haushaltskontakte oder enge Kontakte mit !
haushaltsähnlichem Charakter) eines Erkrankten so bald wie möglich nach dem Kontakt mit einem Erkrankten gegen Meningokokken zu impfen.
Quelle:
Pressemitteilung des RKI vom 27. Juli 2009
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