Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut hat ihre aktuellen Impfempfehlungen im Epidemiologischen Bulletin 34/2015 veröffentlicht. Änderungen gibt es beim Impfschema für die Pneumokokken-Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter, bei der Meningokokken-B-Impfung, bei der Gelbfieberimpfung und der passiven Immunisierung gegen Windpocken. Die ausführlichen wissenschaftlichen Begründungen erscheinen in den Bulletin-Ausgaben 35, 36 und 37. Zudem hat die STIKO die Masern-Impfempfehlungen redaktionell überarbeitet. Impfindikationen für bestimmte Situationen (zum Beispiel Ausbruchsgeschehen, Aufnahme in eine Kita) wurden bisher nur im Fließtext erwähnt und sind nun in den Tabellen 2 und 3 der Empfehlungen detailliert aufgelistet.
Bei der Pneumokokken-Impfung sollen Säuglinge zukünftig drei statt bisher vier Impfstoffdosen eines Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs erhalten, im Alter von 2, 4 und 11-14 Monaten (sogenanntes 2+1-Impfschema, zwei Grundimmunisierungen plus eine Auffrischung). Für die bestmögliche Wirksamkeit der Impfung sollen die einzelnen Impfstoffdosen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter gegeben werden. Dies gilt auch für die letzte Dosis im Alter von 11-14 Monaten, die für die Aufrechterhaltung des individuellen Impfschutzes und für den Herdenschutz ausschlaggebend ist. Das 2+1-Schema hat den Vorteil, dass Säuglinge im Alter von drei Monaten eine Impfung weniger benötigen. Neue Daten zur Wirksamkeit des kürzeren Impfschemas hatten die Änderung möglich gemacht. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) wird unverändert das 3+1-Schema empfohlen, da in der Impfstoff-Zulassung die Anwendung des kürzeren Impfschemas bislang auf Reifgeborene beschränkt ist. Frühg!
eborene sollen demnach wie bisher vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten erhalten.
Primäres Impfziel der universellen Kinderimpfung gegen Pneumokokken ist es weiterhin, die Zahl invasiver Pneumokokken-Erkrankungen (Erreger in normalerweise sterilen Körperflüssigkeiten) und die daraus entstehenden Folgen wie Hospitalisierung, Behinderung und Tod zu reduzieren. Es gibt geschätzte elf Fälle pro 100.000 Kinder im Alter unter fünf Jahren.
Gegen Meningokokken der Serogruppe B ist seit Dezember 2013 ein Impfstoff in Deutschland verfügbar. Die STIKO hält die bisherigen Studienergebnisse und die daraus resultierende Evidenz noch nicht ausreichend für eine Entscheidung über eine generelle Impfempfehlung. Allerdings empfiehlt die STIKO zukünftig für Personen mit spezifischen Grundkrankheiten eine Impfung gegen Meningokokken B (Indikationsimpfung). Da das Risiko an einer invasiven Meningokokken-B-Infektion zu erkranken je nach Grundkrankheit unterschiedlich hoch ist, sollte die Entscheidung für eine Meningokokken-B-Impfung nach individueller Risikoabschätzung getroffen werden.
Bei der Gelbfieberimpfung empfiehlt die STIKO aufgrund der Änderungen in den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Auffrischimpfung mehr. Die Änderung wurde möglich, nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Studien auf einen lebenslangen Impfschutz nach einmaliger Gelbfieberimpfung hingewiesen haben.
Varizella-Zoster-Immunglobuline sind bei fehlender Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus wichtig, wenn ein erhöhtes Risiko für eine schwere Windpocken-Infektion besteht und nicht mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden konnte. Hier hat die STIKO ihre Empfehlung erweitert, hinsichtlich des Personenkreises (Frühgeborene mit Kontakt zum Erreger) und des Zeitraums der Anwendung (bis zu 10 Tage nach Erregerkontakt).
Quelle:
Pressemitteilung der STIKO vom 24. August 2015
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Montag, 24. August 2015
Sonntag, 6. Oktober 2013
PRAC-Empfehlungen veröffentlicht
Die Europäische Zulassungsbehörde (EMA) hat eine Liste der Empfehlungen des Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) veröffentlicht, die auf der PRAC-Sitzung Anfang September 2013 diskutiert wurden.
Auf der Liste stehen u.a. Empfehlungen zu folgenden Substanzen:
Brentuximab Vedotin wegen Lungentoxizität
Hydrocychloroquin und Chloroquin wegen Hypoglykämie
Nicardipin wegen akutem Lungenödem ei Off-Label-Anwendung in der Schwangerschaft
Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 4. Oktober 2013
Auf der Liste stehen u.a. Empfehlungen zu folgenden Substanzen:
Brentuximab Vedotin wegen Lungentoxizität
Hydrocychloroquin und Chloroquin wegen Hypoglykämie
Nicardipin wegen akutem Lungenödem ei Off-Label-Anwendung in der Schwangerschaft
Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 4. Oktober 2013
Montag, 27. Juli 2009
Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am RKI
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, STIKO, hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin 30/2009 veröffentlicht, sie sind auch im Internet abrufbar ( www.rki.de/impfen).
Die umfangreichste Neuerung ist die Empfehlung einer generellen Keuchhusten-Schutzimpfung für Erwachsene. Weitere Änderungen betreffen die Windpocken-Impfempfehlung im Kindesalter und die Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen. Zudem wurde die so genannte postexpositionelle Meningokokken-Impfung aufgenommen und die Empfehlungen zur Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) präzisiert.
Pertussis oder Keuchhusten ist vor allem für Säuglinge lebensgefährlich (daher gibt es schon seit Jahren eine Impfempfehlung für alle Personen mit Kontakt zu Säuglingen). Mehr als 70 % aller Erkrankungen treten aber bei Erwachsenen auf und führen häufig zu wiederholten Arztbesuchen und starken Beeinträchtigungen über mehrere Wochen. Da kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis erhältlich ist, kann diese Impfung nur in Kombination mit anderen anstehenden Impfungen erfolgen. Die STIKO empfiehlt daher, bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie, die alle 10 Jahre zur Auffrischung oder im Rahmen der Tetanusvorbeugung nach Verletzungen empfohlen ist, einmalig auch gegen Pertussis zu impfen. Es gibt auch eine Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis. Zur Polio-Impfung hat die STIKO klargestellt, dass "alle Personen ohne einmalige Auffrischungsimpfung" eine Polio-Auffrischungsimpfung erhalten sollten.
Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung wird seit 2004 empfohlen, nun hat die STIKO eine generelle zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten empfohlen. Zuvor war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz Impfung (Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des Virus auf empfängliche Personen weiter einzudämmen. Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem so genannten Polysaccharidimpfstoff bei Personen über 60 Jahren wird seit Jahren als Standard-Impfung empfohlen. Bezüglich einer Wiederholungsimpfung im Abstand von fünf Jahren hat die STIKO entschieden, dass sie nur bei bestimmten Indikationen erfolgen sollte, z.B. bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten. Bei einer impfpräventablen invasiven Meningokokken-Infektion empfiehlt die STIKO, zusätzlich zur Chemoprophylaxe, enge Kontaktpersonen (Haushaltskontakte oder enge Kontakte mit !
haushaltsähnlichem Charakter) eines Erkrankten so bald wie möglich nach dem Kontakt mit einem Erkrankten gegen Meningokokken zu impfen.
Quelle:
Pressemitteilung des RKI vom 27. Juli 2009
Die umfangreichste Neuerung ist die Empfehlung einer generellen Keuchhusten-Schutzimpfung für Erwachsene. Weitere Änderungen betreffen die Windpocken-Impfempfehlung im Kindesalter und die Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen. Zudem wurde die so genannte postexpositionelle Meningokokken-Impfung aufgenommen und die Empfehlungen zur Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) präzisiert.
Pertussis oder Keuchhusten ist vor allem für Säuglinge lebensgefährlich (daher gibt es schon seit Jahren eine Impfempfehlung für alle Personen mit Kontakt zu Säuglingen). Mehr als 70 % aller Erkrankungen treten aber bei Erwachsenen auf und führen häufig zu wiederholten Arztbesuchen und starken Beeinträchtigungen über mehrere Wochen. Da kein Einzelimpfstoff gegen Pertussis erhältlich ist, kann diese Impfung nur in Kombination mit anderen anstehenden Impfungen erfolgen. Die STIKO empfiehlt daher, bei der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie, die alle 10 Jahre zur Auffrischung oder im Rahmen der Tetanusvorbeugung nach Verletzungen empfohlen ist, einmalig auch gegen Pertussis zu impfen. Es gibt auch eine Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Poliomyelitis. Zur Polio-Impfung hat die STIKO klargestellt, dass "alle Personen ohne einmalige Auffrischungsimpfung" eine Polio-Auffrischungsimpfung erhalten sollten.
Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung wird seit 2004 empfohlen, nun hat die STIKO eine generelle zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten empfohlen. Zuvor war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz Impfung (Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des Virus auf empfängliche Personen weiter einzudämmen. Die Impfung gegen Pneumokokken mit einem so genannten Polysaccharidimpfstoff bei Personen über 60 Jahren wird seit Jahren als Standard-Impfung empfohlen. Bezüglich einer Wiederholungsimpfung im Abstand von fünf Jahren hat die STIKO entschieden, dass sie nur bei bestimmten Indikationen erfolgen sollte, z.B. bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten. Bei einer impfpräventablen invasiven Meningokokken-Infektion empfiehlt die STIKO, zusätzlich zur Chemoprophylaxe, enge Kontaktpersonen (Haushaltskontakte oder enge Kontakte mit !
haushaltsähnlichem Charakter) eines Erkrankten so bald wie möglich nach dem Kontakt mit einem Erkrankten gegen Meningokokken zu impfen.
Quelle:
Pressemitteilung des RKI vom 27. Juli 2009
Dienstag, 29. Juli 2008
Neue Impfempfehlungen veröffentlicht
Die STIKO, die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, hat im Epidemiologischen Bulletin 30/2008 ihre aktuellen Impfempfehlungen veröffentlicht. Die aktuellen Empfehlungen hat die STIKO diesmal nur geringfügig modifiziert: So wurden die Gebiete, für die eine FSME-Impfempfehlung gilt, an die neue im April veröffentlichte FSME-Risikokarte des Robert Koch-Instituts angepasst. Außerdem wird für die Durchführung einer so genannten Riegelungsimpfung gegen die Kinderlähmung (Poliomyelitis) zukünftig ein anderer Impfstoff-Typ empfohlen. Eine Riegelungsimpfung würde notwendig, wenn das Poliovirus in Deutschland eingeschleppt und hier auf eine zweite Person übertragen würde. Dann soll zukünftig eine Inaktivierte Poliomyelitits-Vakzine verwendet werden. Ein solcher IPV-Impfstoff enthält abgetötete Viren. Im Gegensatz dazu sind im OPV-Impfstoff (Orale Poliomyelitis-Vakzine) abgeschwächte Polioviren enthalten. Der OPV-Impfstoff wurde in Deutschland früher für die Schluckimpfung gegen die Kinderlähmung verwendet.
Quelle:
Pressemitteilung des Robert-Koch-Instituts vom 28. Juli 2008
www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen
Quelle:
Pressemitteilung des Robert-Koch-Instituts vom 28. Juli 2008
www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen
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