Montag, 5. Mai 2014

Tetravac: Drug Safety Mail der AMK

Tetravac® (zur aktiven Immunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis) soll ab dem fünften Lebensjahr nicht als Auffrischimpfung nach erfolgter Grundimmunisierung angewendet werden.

Tetravac® ist zugelassen zur aktiven Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis (drei Impfungen ab einem Alter von zwei Monaten im Abstand von jeweils vier bis acht Wochen) sowie zur Auffrischimpfung im zweiten Lebensjahr (sechs bis zwölf Monate nach der dritten Impfstoffgabe). Ab einem Alter von fünf Jahren sollte Tetravac® nicht mehr verabreicht werden, da gemäß den Empfehlungen der STIKO ab dem sechsten Lebensjahr nur noch Impfstoffe mit reduziertem Diphtherie-Toxoid-Gehalt zur Anwendung kommen sollen. Als Auffrischimpfung in diesem Alter sind in Deutschland Repevax® (ab einem Alter von drei Jahren) und Boostrix® (ab einem Alter von vier Jahren) zugelassen. Tetravac® enthält eine zehnfach höhere Konzentration an Diphtherie-Toxoid (20 I.E versus 2 I.E) und eine zweifach erhöhte Konzentration an Tetanus-Toxoid (40 I.E versus 20 I.E).
Seit Mitte Oktober 2013 sind beim Zulassungsinhaber vermehrt Meldungen von Fehlanwendungen zu Tetravac eingegangen, bei denen Tetravac anstelle von Repevax an Erwachsene oder Kinder über fünf Jahre verabreicht worden ist. Zwei Patienten entwickelten nicht schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen (u. A. Fieber, Schmerzen im Impfarm, lokale Lymphadenitis). Als Ursache für die Verwechslung wurde u. a. angegeben, dass die Boosterimpfstoffe (Repevax und Boostrix) nicht zur Verfügung standen.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail vom 5. Mai 2014

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