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Donnerstag, 9. Mai 2019

Modafinil: Rote-Hand-Brief wegen Risiko angeborener Fehlbildungen

In einem Rote-Hand-Brief informieren die Zulassungsinhaber von Modafinil zu einem möglichen Risiko schwerer angeborener Fehlbildungen. Aufgrund von Fallberichten besteht der Verdacht, dass die Anwendung von Modafinil in der Schwangerschaft zu schweren, angeborenen Fehlbildungen führen kann. Ein spezifisches Fehlbildungsmuster wurde nicht beobachtet.

  • Während der Schwangerschaft soll Modafinil nicht angewendet werden. Stattdessen sollten nichtpharmakologische Alternativen wie individuelle Bewältigungsstrategien, nächtliche Schlafhygiene und geplante Tagschlafepisoden genutzt werden. 
  • Patientinnen im gebärfähigen Alter, die mit Modafinil behandelt werden, müssen eine wirksame  Methode der Schwangerschaftsverhütung benutzen. 
  • Modafinil kann die Wirksamkeit oraler Kontrazeptiva beeinträchtigen. Daher sind alternative oder zusätzliche sichere Verhütungsmaßnahmen erforderlich.

Modafinil wird angewendet zur Behandlung Erwachsener mit exzessiver Schläfrigkeit bei Narkolepsie. Es liegen Fallberichte schwerer angeborener Fehlbildungen aus einem Schwangerschaftsregister in den USA sowie Spontanmeldungen vor, bei denen ein kausaler Zusammenhang als möglich angesehen wird.
Die Produktinformationen werden aktualisiert.

Quelle
AkDÄ Drug Safety Mail vom 9. Mai 2019

Freitag, 9. November 2018

Valproinsäure: Rote-Hand-Brief zu Schwangerschaftsverhütungsprogramm

Eine Exposition von Kindern mit Valproinsäure im Mutterleib kann zu schwerwiegenden Entwicklungsstörungen (bis zu 30–40 % der Fälle) und angeborenen Missbildungen (ungefähr 10 % der Fälle) führen. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2014 Warnhinweise und Anwendungseinschränkungen für die Behandlung von Frauen und Mädchen mit Valproinsäure verschärft. Eine Bewertung durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen nicht ausreichend sind. Daher werden neue Gegenanzeigen, verschärfte Warnhinweise und Maßnahmen zur Vermeidung einer Valproinsäure-Exposition während der Schwangerschaft eingeführt, über die in einem Rote-Hand-Brief informiert werden:

Bei Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter darf Valproinäsure nur dann angewendet werden, wenn andere Behandlungen nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden.
Valproinsäure ist bei Frauen im gebärfähigen Alter kontraindiziert, es sei denn, das Schwangerschaftsverhütungsprogramm wird eingehalten.
Bei Epilepsie ist Valproinsäure während der Schwangerschaft kontraindiziert, außer wenn keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen.
Bei bipolaren Erkrankungen und zur Migräneprophylaxe ist Valproinsäure während der Schwangerschaft kontraindiziert.
Die Produktinformationen werden aktualisiert.

Quelle
AkdÄ Drug Safety Mail vom 9. November 2018

Sonntag, 27. Oktober 2013

Kurz wirkende Beta-Agonisten: EMA empfiehlt Anwendungsbeschränkung bei Tokolyse

Die Coordination Group for Mutual Recoginition and Decentralised Procedures - human (CMDh) hat Die Empfehlung des Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zu den Anwendungsbeschränkungen bei kurz wirkenden Beta-Agonisten bei Schwangeren bestätigt.

Kurz wirkende Beta-Agonisten in oraler oder rektaler Form sollten wegen kardiovaskulärer Risiken nicht
mehr zu Wehenhemmung eingesetzt werden, hierfür sollten nur noch die parenteralen Formen verwendet werden. Die parenteralen Formen sollen nur noch von Spezialisten und unter entsprechender Überwachung bei Frauen in der 22. bis 37. SSWoche eingesetzt werden.

Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 25. Oktober 2013

Donnerstag, 29. August 2013

Pomalidomid: Rote-Hand-Brief wegen Kontraindikation Schwangerschaft

Der Hersteller informiert in einem Rote-Hand-Brief über Ergebnisse aus Tierversuchen (Ratten, Kaninchen): Pomalidomid (Imnovid®) hat sich hierbei als teratogen erwiesen, wenn es in der Phase der wesentlichen Organosynthese eingenommen wird. Beim Menschen ist deshalb ein teratogener Effekt bei Anwendung während der Schwangerschaft zu erwarten.

Pomalidomid ist während der Schwangerschaft kontraindiziert. Es ist auch kontraindiziert bei gebärfähigen Frauen, es sei denn, alle Bedingungen des Pomalidomid-Schwangerschaftsverhütungsprogramms – wie im Rote-Hand-Brief beschrieben – sind erfüllt. Während der Behandlung mit Pomalidomid und eine Woche danach darf kein Blut oder Sperma gespendet werden. Für die Verschreibung und Abgabe von Imnovid® sind spezielle T-Rezepte zu verwenden.

Quelle:
AkDÄ Drug Safety Mail vom 28. August 2013

Mittwoch, 31. Juli 2013

Vismodegib: Rote-Hand-Brief zur Schwangerschaftsverhütung

Der Hersteller informiert in einem Rote-Hand-Brief über wichtige Sicherheitsaspekte und über die Einführung eines Schwangerschaftsverhütungsprogramms.

Vismodegib wirkt teratogen. Es kann zu embryofetalem Tod oder schweren Geburtsfehlern führen und darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Vismodegib darf nur von einem in der Behandlung der zugelassenen Indikation erfahrenen Arzt verschrieben werden, der die Patienten über alle Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Anwendung aufklären muss. Vismodegib darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden: Frauen im gebärfähigen Alter und Männer (Vismodegib kann in Spermien enthalten sein) müssen während und nach der Behandlung Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung einhalten. Hierzu wurde ein Schwangerschaftsverhütungsprogramm entwickelt. Während der Behandlung mit Vismodegib und noch 24 Monate danach darf nicht gestillt und kein Blut gespendet werden.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail vom 31. Juli 2013

Donnerstag, 4. August 2011

FDA: Vorsicht mit Fluconazol in der Schwangerschaft

Die amerikanische FDA weist auf seltene teratogene Effekte von hohen Dosen Fluconazol hin, wenn die Frauen im ersten Trimester der Schwangerschaft behandelt wurden.
In verschiedenen Fallberichten wurde über Schäden bei Kindern berichtet, deren Mütter mit hoch dosiertem Fluconazol (400-800 mg/Tag) wegen schwerer Pilzinfektionen meist im ersten Trimester der Schwangerschaft behandelt wurden. Die Fachinformation wird entsprechend geändert.
Quelle:
Mitteilung der FDA vom 3. August 2011

Montag, 7. März 2011

FDA: Embryotoxische Wirkungen von Topiramat

Die Food and Drug Administration (FDA) weist auf ein erhöhtes Risiko für Lippen-Kiefer-Gaumenspalten bei Einnahme von Topiramat in der Schwangerschaft hin.

Topiramat wird zur Behandlung der Epilepsie sowie zur Migräneprophylaxe eingesetzt. Ein erhöhtes Risiko für Lippen-Kiefer-Gaumenspalten beim Neugeborenen besteht vor allem bei Einnahme im ersten Trimenon der Schwangerschaft. Die Prävalenz liegt laut FDA bei 1,4 % unter Topiramat – im Vergleich zu 0,38 bis 0,55 % bei der Einnahme anderer Antiepileptika und 0,07 % bei Frauen, die solche Medikamente nicht einnehmen.
Packungsbeilage und Fachinformation werden mit entsprechenden Hinweisen ergänzt.

Quelle:
Sicherheitsinformation der FDA vom 4. März 2011

Dienstag, 22. Februar 2011

FDA ändert Packungsbeilagen von Antipsychotika

In den Packungsbeilagen aller Antipsychotika sind die Passagen zur Schwangerschaft aktualisiert.

Bei allen Antipsychotika in den USA wird nun in der Packungsbeilage darauf hingewiesen, dass bei Einnahme in der Schwangerschaft das Risiko für ein extrapyramidales Syndrom erhöht sein kann und dass bei Neugeborenen von Müttern, die Antipsychotika im dritten Schwangerschaftsdrittel eingenommen haben, Entzugserscheinungen auftreten können.

Quelle:
FDA Safety information vom 22. Februar 2011

Samstag, 16. Oktober 2010

AkDÄ: Schwere Fetopathien durch Einnahme von Angiotensin-Rezeptorantagonisten im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel

Die Anwendung von Angiotensin-Rezeptorantagonisten und von ACE-Hemmern im zweiten und dritten Trimenon kann fetotoxische Wirkungen nach sich ziehen.

Der AkdÄ wurden in kurzem Abstand zwei Fälle gemeldet, in denen Angiotensin-Rezeptorantagonisten trotz bestehender Kontraindikation während des zweiten bzw. dritten Trimenons eingenommen wurden und es zu fetalen Schäden gekommen ist.
Bei Anwendung von Angiotensin-Rezeptorantagonisten oder ACE-Hemmern im zweiten und dritten Trimenon kann es zu fetotoxischen Wirkungen wie Nierenfunktionsstörungen, Oligohydramnion und Verlangsamung der Schädelossifikation kommen, was beim Neugeborenen zu Nierenversagen, Hypotonie und Hyperkaliämie führt. Als Ursache wird eine Perfusionsstörung in fetalen Organen diskutiert, die zu Entwicklungsstörungen nach der Organogenese führen kann. Eindeutige Hinweise auf teratogene Effekte im ersten Trimenon liegen bisher nicht vor. Die Einnahme von ACE-Hemmern und Angiotensin-Rezeptorantagonisten wird daher im ersten Schwangerschaftstrimenon nicht empfohlen und ist im zweiten und dritten explizit kontraindiziert.

Quelle:
AkDÄ Drug Safety Mail vom 15. Oktober 2010