Freitag, 9. November 2018

Valproinsäure: Rote-Hand-Brief zu Schwangerschaftsverhütungsprogramm

Eine Exposition von Kindern mit Valproinsäure im Mutterleib kann zu schwerwiegenden Entwicklungsstörungen (bis zu 30–40 % der Fälle) und angeborenen Missbildungen (ungefähr 10 % der Fälle) führen. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2014 Warnhinweise und Anwendungseinschränkungen für die Behandlung von Frauen und Mädchen mit Valproinsäure verschärft. Eine Bewertung durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen nicht ausreichend sind. Daher werden neue Gegenanzeigen, verschärfte Warnhinweise und Maßnahmen zur Vermeidung einer Valproinsäure-Exposition während der Schwangerschaft eingeführt, über die in einem Rote-Hand-Brief informiert werden:

Bei Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter darf Valproinäsure nur dann angewendet werden, wenn andere Behandlungen nicht wirksam sind oder nicht vertragen werden.
Valproinsäure ist bei Frauen im gebärfähigen Alter kontraindiziert, es sei denn, das Schwangerschaftsverhütungsprogramm wird eingehalten.
Bei Epilepsie ist Valproinsäure während der Schwangerschaft kontraindiziert, außer wenn keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen.
Bei bipolaren Erkrankungen und zur Migräneprophylaxe ist Valproinsäure während der Schwangerschaft kontraindiziert.
Die Produktinformationen werden aktualisiert.

Quelle
AkdÄ Drug Safety Mail vom 9. November 2018

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