Sonntag, 31. Januar 2016

Elotuzumab von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2016 empfohlen, Elotuzumab (Empliciti, BMS) beschleunigt in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason für die Behandlung von Patienten mit vorbehandeltem multiplem Myelom zuzulassen. Die FDA hat Elotuzumab Ende November 2015 für diese Indikation ebenfalls beschleunigt zugelassen

Elotuzumab ist gegen das Signaling Lymphocytic Activation Molecule F7 (SLAMF7) gerichtet. SLAMF7, auch als Zelloberflächen-Glykoprotein CS1, CRACC oder CD319 bezeichnet, wird auf der Oberfläche von Myelom- und von Natürlichen Killer(NK)-Zellen stark exprimiert, nicht jedoch auf ruhenden Zellen des Immunsystems, hämatopoetischen Stammzellen und Zellen anderer Gewebe. Die Funktion von SLAMF7 ist noch nicht vollständig bekannt. Auf Myelomzellen scheint es mit Zelladhäsionsmolekülen auf Stromazellen des Knochenmarks zu interagieren. Auf NK-Zellen wirkt es mit Hilfe des Adapter-Proteins Ewings Sarkom-aktviertes Transkript-2 (EAT-2) als Aktivator.
Elotuzumab wirkt über einen dualen Mechanismus, indem es direkt NK-Zellen aktiviert und indem es eine Antikörper-abhängige zytotoxische Aktivität (ADCC) über den CD16-Stoffwechselweg vermittelt. Durch Bindung an SLAMF7 aktiviert Elotuzumab  direkt NK-Zellen und damit die angeborene Immunität, um Myelom-Zellen zu eliminieren. SLAMF7 vermittelt aktivierende Signale in NK-Zellen durch Bindung an das Adapter-Protein EAT-2. In Myelomzellen ist die SLAMF7-Aktivierung dadurch beeinträchtigt, weil EAT-2 fehlt. Daher induziert Elotuzumab die Proliferation von Myelomzellen nicht. Zusätzlich kann Elotuzumab Myelomzellen aber für NK-Zellen erkennbar machen. Dann können NK-Zellen die Myelomzellen selektiv via Antikörper-abhängiger zytotoxischer Effekte abtöten. In Ex-vivo-Experimenten  konnte die ADCC gegen Myelomzellen, die auf konventionelle und neue Therapien wie Bortezomib resistent waren, durch Elotuzumab verstärkt werden.
Wirksamkeit und Verträglichkeit wurden in der Phase-3-Studie ELOQUENT-2 nachgewiesen, in die 646 Patient mit rezidiertem oder refraktärem multiplem Myelom eingeschlossen wurden.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 28. Januar 2016

Mittwoch, 20. Januar 2016

Birkenrindengel von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 18. Januar 2016 ein äußerlich anzuwendenden Gel mit Trockenextrakt aus Birkenrinde von Betula pendula Roth, Betula pubescens Ehrh sowie von Hybriden beider Spezies
(äquivalent zu 0,5-1,0 g Birkenrinde), entsprechend 72-88 mg Betulin (Episalvan, Birken AG) zugelassen. Das Gel kann zur Behandlung von oberflächlichen Hautwunden (Epidermis und obere Dermis) und Verbrennungswunden der Haut vom Grad IIa bei Erwachsenen eingesetzt werden.
Der genaue Wirkungsmechanismus des Wirkstoffs auf die Wundheilung beim Menschen ist
nicht bekannt.
Wirksamkeit und Sicherheit des Gels bei der Behandlung von Hautwunden wurden in 3 klinischen Phase-III-Studien untersucht. In zwei Studien wurden bei insgesamt 219 Patienten Wunden an Spalthautentnahmestellen für Hauttransplantate untersucht (ITT: n = 217), in einer weiteren Studie wurden an 61 Patienten Verbrennungen des Grades 2a untersucht (ITT: n = 57). Mit dem Birkenrindenextrakt-Gel heilten die Wunden rascher als ohne das Gel.

Quelle:
EPAR der EMA




Fingolimod: Rote-Hand-Brief zu Risiken der immunsuppressiven Wirkungen

Der Hersteller von Fingolimod (Gilenya) informiert in einem Rote-Hand-Brief über aktuelle Anpassungen der Fachinformation im Zusammenhang mit den immunsuppressiven Effekten von Fingolimod.
Bei Patienten unter Therapie mit Fingolimod wurden unerwünschte Ereignisse berichtet wie Basalzellkarzinom, progressive multifokale Leukenzephalopathie (PML), Lymphome sowie weitere Infektionen mit opportunistischen Erregern, einschließlich Infektionen des zentralen Nervensystems. Bei der Anwendung von Fingolimod sind daher die folgenden Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

  • Basalzellkarzinom: Medizinische Beurteilung der Haut vor Therapiebeginn und während der Therapie wird empfohlen.
  • Progressive multifokale Leukenzephalopathie (PML): Ärzte, Patienten und Pflegepersonal sollten bezüglich dieses Risikos aufmerksam sein. Vor Beginn einer Fingolimod-Behandlung sollte eine Basis-MRT-Aufnahme als Referenz vorliegen. Bei MRT-Routineuntersuchungen sollten Ärzte besonderes Augenmerk auf PML-verdächtige Läsionen legen. Falls eine PML vermutet wird, sollte sofort eine MRT-Untersuchung durchgeführt und die Behandlung mit Fingolimod ausgesetzt werden, bis eine PML ausgeschlossen wurde.
  • Weitere Infektionen mit opportunistischen Erregern, einschließlich Infektionen des zentralen Nervensystems: Der Behandlungsbeginn sollte bei Patienten mit schwerer aktiver Infektion bis zu deren Abklingen verschoben werden. Bei schwerwiegenden Infektionen unter Behandlung sollte ein Absetzen in Betracht gezogen werden und vor Wiederaufnahme Nutzen und Risiko der Behandlung sorgfältig abgewogen werden.

Eine fortwährende Überwachung des großen Blutbildes ist gemäß den Vorgaben in der Fachinformation erforderlich.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail vom 20. Januar 2016

Montag, 18. Januar 2016

Erlotinib: Rote-Hand-Brief zu Anwendungseinschränkung in der Erhaltungstherapie

Der Hersteller von Erlotinib (Tarceva) informiert in einem Rote-Hand-Brief,  dass die Anwendung der First-Line-Erhaltungstherapie jetzt beschränkt ist auf NSCLC-Patienten mit unverändertem Krankheitszustand nach First-Line-Chemotherapie, deren Tumoren eine aktivierende EGFR-Mutation aufweisen.
Dies basiert auf den Ergebnissen der randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-3-Studie IUNO: Bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC, deren Tumoren keine aktivierende EGFR-Mutation aufweisen, wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis einer Erhaltungstherapie mit Erlotinib nach vier Zyklen einer platinbasierten First-Line-Standardchemotherapie nicht mehr positiv bewertet. Die Fachinformation wurde aktualisiert. Die Indikation lautet nun: „Tarceva ist auch für eine Wechsel-Erhaltungstherapie (switch maintenance treatment) bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem NSCLC mit aktivierenden EGFR-Mutationen und unverändertem Krankheitszustand nach First-Line-Chemotherapie angezeigt.“

Quelle:
AkDÄ Drug Safety Mail vom 15. Januar 2016



Mittwoch, 13. Januar 2016

Neue Arzneimittel 2015 - immer mehr, immer teurer, aber immer besser?

Die EU-Kommission und die FDA haben im Jahr 2015 so viele neue Arzneistoffe zugelassen, wie kaum zuvor. An der Spitze stehen neue Substanzen zur Behandlung von Krebserkrankungen.
Eine tabellarische Zusammenstellung der von der EU-Kommission im Jahr 2015 zugelassenen neuen Substanzen befindet sich auf meiner Heimseite unter http://www.medpharm-text.de/service.html - hier das Jahr 2015 anklicken.

Die von der FDA neu zugelassenen Substanzen sind auf der FDA-Seite zu finden.
Die vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zur Zulassung empfohlenen neuen Substanzen sind HIER zusammengestellt.

Was fällt auf:
- Immer mehr Substanzen werden in immer früheren Stadien der klinischen Entwicklung zugelassen. So erhielten von der FDA 31 % den Fast-track-Status. Meist liegen dann noch keine Daten aus Phase-III-Studien vor. Auch das US Government Accountability Office (GAO) ist der Meinung, dass die FDA unter dem Druck, neue Substanzen möglichst rasch zuzulassen, Ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkomme (FDA Expedites Many Applications, But Data for Postapproval Oversight Need Improvement)

- Es scheint fast so, dass zwischen den großen Zulassungsbehörden eine Art Wettstreit besteht - wer lässt mehr und immer schneller zu. Und die Qualität???

- Und immer mehr Substanzen werden zu völlig überzogenen Preisen angeboten, insbesondere Arzneimittel für die Krebsbehandlung und Orphan Drugs. Der Preis spielt für die Zulassungsbehörden keine Rolle, was diskussionswürdig ist.
Teilweise greift die Pharmaindustrie so richtig ab. Auch wenn immer wieder der hohe Forschungsaufwand als Argument für die Preisbildung genannt wird - dies alleine rechtfertigt derartige Summen überhaupt nicht. Es wäre dringend erforderlich, dass mehr Wissenschaftler eindringlich auf dieses m. E. schon obszöne Verhalten der Industrie hinweisen, so wie es Prof. Dr. Leonhart Saltz in einem vielbeachteten Vortrag in der Plenarsitzung beim ASCO 2015 tat. Saltz hat zu diesem Thema auch im JCO am 14. Dezember 2015 einen lesenswerten Beitrag publiziert.

Das Netz zwischen Industrie und Wissenschaftlern/Forschern/Klinikern ist so eng geflochten, dass es eher unwahrscheinlich erscheint, dass hier jemand ausbricht..








Dienstag, 5. Januar 2016

Viekirax: Rote-Hand-Brief wegen Leberfunktionsstörungen

Der Hersteller informiert in einem Rote-Hand-Brief über wichtige neue Sicherheitsinformationen bezüglich der Leberfunktion bei der Anwendung von Viekirax® (Ombitasvir, Paritaprevir, Ritonavir) mit oder ohne Exviera®.

Viekirax (Ombitasvir, Paritaprevir, Ritonavir) ist in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen zugelassen; es kann zusammen mit Exviera (Dasabuvir) angewendet werden. Nach Markteinführung wurden 26 Fälle von Leberdekompensation und Leberversagen bei Patienten gemeldet, die mit der Kombination behandelt wurden, einschließlich zehn Fällen von Lebertransplantation oder Tod. Die meisten Patienten wiesen vor Therapiebeginn Anzeichen einer fortgeschrittenen oder dekompensierten Zirrhose auf.

Viekirax® mit oder ohne Exviera® wird nicht empfohlen für Patienten mit mittelschweren Leberfunktionsstörungen (Child-Pugh-Grad B) und bleibt kontraindiziert bei schweren Leberfunktionsstörungen (Child-Pugh-Grad C). Patienten mit Zirrhose sollten hinsichtlich klinischer Anzeichen und Symptome einer Leberdekompensation überwacht werden. Patienten mit mittelschweren Leberfunktionsstörungen, die bereits Viekirax® mit oder ohne Exviera® erhalten, können nach Abwägung von Nutzen und Risiken ggf. weiterbehandelt werden, müssen jedoch hinsichtlich klinischer Anzeichen und Symptome einer Leberdekompensation überwacht werden. Bei klinisch relevanten Anzeichen einer Leberdekompensation sollte die Behandlung abgebrochen werden. Alle mit Viekirax® mit oder ohne Exviera® behandelten Patienten sollten darauf hingewiesen werden, auf Anzeichen einer Leberentzündung, eines Leberversagens oder einer Leberdekompensation zu achten und ggf. unverzüglich einen Arzt aufzusuchen.
Die Fach- und Gebrauchsinformationen der o. g. Präparate werden aktualisiert.

Quelle:
AkDÄ Drug Safety Mail vom 4.1.2016


Montag, 4. Januar 2016

Talimogen Laherparepvec von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 16. Dezember 2015 Talimogen Laherparepvec (Imlygic, Amgen) für die Behandlung von Erwachsenen mit nicht resezierbarem metastasiertem Melanom (Stadium IIIB, IIIC und IVM1a) zugelassen, wenn Knochen, Hirn, Lunge oder andere viszerale Organe nicht betroffen sind.

In Talimogen Laherparepvec (T-VEC) sind Herpes-simplex-Viren Typ 1 (HSV-1) so modifiziert, dass sie sich nur noch selektiv in Tumorzellen replizieren und die Tumorzellen lokal zerstören. Als Folge der lokalen Freisetzung von Tumorantigenen und der Produktion von humanem GM-CSF wird zusätzlich eine systemische Immunantwort gegen den Tumor ausgelöst.Talimogen Laherparepvec wird intraläsional injiziert.
Bei Patienten mit nicht resezierbarem Melanom erhöhte T-VEC im Vergleich zu einer GM-CSF-Therapie das dauerhafte Ansprechen von 1,2 % auf 25,2 %. Häufigste Nebenwirkungen sind Fatigue, Schüttelfrost, Fieber, Übelkeit, Grippe-ähnliche Symptome und Schmerzen an der Injektionsstelle.