Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom September 2014 empfohlen, Ketoconazol für die Behandlung von Patienten mit Cushing-Syndrom zuzulassen.
Ketoconazol war lange für die Behandlung von Pilzinfektionen zugelassen. Im Juli 2013 wurde die Rücknahme der Zulassung für orale Darreichungsformen wegen Lebertoxizität empfohlen. Weil es bei Patienten mit Cushing-Syndrom nur wenige Therapiemöglichkeiten gibt, wurde es für diese Indikation nun von der EMA beschleunigt wieder zugelassen.
Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 26. September 2014
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