Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) empfiehlt eine Einschränkung der Anwendung von Dronedaron (Multaq).
Dronedaron (Multaq, Sanofi aventis) sollte nur Patienten mit paroxysmalem oder persistierendem Vorhofflimmern verordnet werden für die Erhaltung eines Sinusrhythmus nach erfolgreicher Kardioversion. Wegen des erhöhten Risikos von unerwünschten Wirkungen an Leber, Lunge und Herz-Kreislauf-System sollten nur Patienten mit Dronedaron behandelt werden, bei denen andere Antiarrhythmika nicht in Frage kommen. Darüber hinaus gibt der Ausschuss Hinweise dazu, wie das Risiko von unerwünschten Wirkungen minimiert werden kann.
Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 22. September 2011
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