Freitag, 30. Juli 2010

AkDÄ: Rhabdomyolyse unter Zoledronsäure

Der AkdÄ macht auf die Möglichkeit eine Rhabdomyolyse unter Bisphosphonaten aufmerksam.

Der AkdÄ wurde kürzlich von einem 70-jährigen Patienten berichtet (AkdÄ-Fall Nr. 152740), der wegen eines ossär metastasierten Prostatakarzinoms erstmalig eine intravenöse Bisphosphonattherapie mit Zoledronsäure (Zometa®) erhalten hatte (4 mg i. v.). Ungefähr zwölf Stunden später kam es zu einer akuten Verschlechterung des Allgemeinzustandes mit Fieber, Rückenschmerzen, psychomotorischer Unruhe sowie erhöhten Serumwerten von Myoglobin (2378 µg/l), CK (25.200 U/l, CK-MB: 218 U/l) und LDH (581 U/l) sowie Nachweis von Myoglobin im Urin (6101 µg/l), so dass unter dem Verdacht auf eine Rhabdomyolyse die Übernahme auf die Intensivstation erfolgte. Dort besserte sich das Befinden des Patienten unter forcierter Diurese im Verlauf.
In der Datenbank des deutschen Spontanmeldesystems (gemeinsame Datenbank von BfArM und AkdÄ, Stand: 10.06.2010) befinden sich noch sechs weitere Verdachtsfälle einer Rhabomyolyse unter Bisphosphonaten (drei unter Risedronsäure [Actonel®] und drei unter Zoledronsäure [Zometa®]). In der Literatur ist diese UAW bisher nicht beschrieben, so dass es sich angesichts der häufigen und langjährigen Anwendung von Bisphosphonaten sicher nicht um eine häufige UAW handelt.

Quelle:
AkDÄ Drug Safety Mail vom 30. Juli 2010

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