Montag, 16. Juni 2008

Paracetamol wird ab April 2009 teilweise rezeptpflichtig

Ab April 2009 werden Arzneimittel mit Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 g Paracetamol enthalten sind. Dieser neuen Regelung hat der Bundesrat am 13. Juni 2008 zugestimmt.
Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig mehr als 10 bis 12 g oder über einen längeren Zeitraum mehr als 7,5 g Paracetamol täglich einnimmt. Diese Grenzwerte sind bei Kindern geringer. Zudem ist Paracetamol in einigen Kombinationspräparaten enthalten, es kann dadurch zu unbeabsichtigten Überdosierungen kommen. Grundsätzlich sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen aus Gründen des Verbraucherschutzes der Apotheken- oder Verschreibungspflicht.
Quelle:
www.abda.de

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