Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA hat in seiner Sitzung vom 18. bis 21. Juli 2011 beschlossen, die Zulassungsweiterung von Duloxetin für die Behandlung mäßig schwerer bis schwerer Schmerzen bei Patienten, die NSAR nicht regelmäßig nehmen, nicht zu empfehlen.
Quelle:
Pressemitteilung der EMA vom 22. Juli 2011
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Sonntag, 24. Juli 2011
Montag, 30. August 2010
BfArM: Tapentadol in Deutschland zugelassen
Die Firma Grünenthal hat vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die nationale Zulassung für Tapentadol (Palexia® retard) erhalten.
Das unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung fallende Tapentadol vermittelt seine schmerzstillenden Wirkungen über opioide und nicht-opioide Mechanismen. Es ist der erste Vertreter der neuen pharmakologischen Klasse der MOR-NRI (μ-Opioid-Rezeptor/Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer). Der wesentliche Vorteil des neuen pharmakologischen Prinzips soll in der Verringerung μ-Rezeptor-bedingter Nebenwirkungen liegen. So zeigte Tapentadol im äquianalgetischen Dosisbereich zu Oxycodon eine deutlich bessere Verträglichkeit, vor allem löste es weniger gastrointestinaler Nebenwirkungen wie Obstipationen aus.

Tapentadol ist zur Behandlung starker chronischer Schmerzen zugelassen. Es wird zweimal täglich verabreicht und wird in den Stärken 50, 100, 150, 200 und 250 mg zur Verfügung stehen. In den USA wurde ein Tapentadol-haltiges Präparat als schnell freisetzende Tablette Mitte 2009 in den Markt eingeführt.
Quelle:
ABDATA-Meldung vom 24. August 2010.
Das unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung fallende Tapentadol vermittelt seine schmerzstillenden Wirkungen über opioide und nicht-opioide Mechanismen. Es ist der erste Vertreter der neuen pharmakologischen Klasse der MOR-NRI (μ-Opioid-Rezeptor/Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer). Der wesentliche Vorteil des neuen pharmakologischen Prinzips soll in der Verringerung μ-Rezeptor-bedingter Nebenwirkungen liegen. So zeigte Tapentadol im äquianalgetischen Dosisbereich zu Oxycodon eine deutlich bessere Verträglichkeit, vor allem löste es weniger gastrointestinaler Nebenwirkungen wie Obstipationen aus.

Tapentadol ist zur Behandlung starker chronischer Schmerzen zugelassen. Es wird zweimal täglich verabreicht und wird in den Stärken 50, 100, 150, 200 und 250 mg zur Verfügung stehen. In den USA wurde ein Tapentadol-haltiges Präparat als schnell freisetzende Tablette Mitte 2009 in den Markt eingeführt.
Quelle:
ABDATA-Meldung vom 24. August 2010.
Montag, 24. November 2008
Tapentadol von FDA zugelassen
Die amerikanische Zulassungsbehörde hat Tapentadol (Johnson und Johnson) zur Behandlung von mittelschweren bis schweren akuten Schmerzen zugelassen.

Es ist ein Agonist am µ-Opioid-Rezeptor und ein Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, der in der analgetischen Wirkung Oxycodon oder Morphin vergleichbar sein soll, jedoch weniger gastrointestinale Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Obstipation auslösen soll. Als Nebenwirkungen angegeben werden Übelkeit, Benommenheit, Erbrechen, Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Ausserdem wird auf das Risiko einer Atemdepression und das Missbrauchspotential hingewiesen.
Quelle:
http://www.fda.gov/bbs/topics/NEWS/2008/NEW01916.html

Es ist ein Agonist am µ-Opioid-Rezeptor und ein Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, der in der analgetischen Wirkung Oxycodon oder Morphin vergleichbar sein soll, jedoch weniger gastrointestinale Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Obstipation auslösen soll. Als Nebenwirkungen angegeben werden Übelkeit, Benommenheit, Erbrechen, Schlafstörungen und Kopfschmerzen. Ausserdem wird auf das Risiko einer Atemdepression und das Missbrauchspotential hingewiesen.
Quelle:
http://www.fda.gov/bbs/topics/NEWS/2008/NEW01916.html
Montag, 16. Juni 2008
Paracetamol wird ab April 2009 teilweise rezeptpflichtig
Ab April 2009 werden Arzneimittel mit Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 g Paracetamol enthalten sind. Dieser neuen Regelung hat der Bundesrat am 13. Juni 2008 zugestimmt.
Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig mehr als 10 bis 12 g oder über einen längeren Zeitraum mehr als 7,5 g Paracetamol täglich einnimmt. Diese Grenzwerte sind bei Kindern geringer. Zudem ist Paracetamol in einigen Kombinationspräparaten enthalten, es kann dadurch zu unbeabsichtigten Überdosierungen kommen. Grundsätzlich sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen aus Gründen des Verbraucherschutzes der Apotheken- oder Verschreibungspflicht.
Quelle:
www.abda.de
Quelle:
www.abda.de
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