Freitag, 21. September 2018

Cabozantinib, Elebrato Ellipta, Enzalutamid, Fingolimod, Tocilizumab, Venetoclax: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom September 2018 empfohlen, die Zulassung von Cabozantinib, Elebrato Ellipta, Enzalutamid, Fingolimod, Tocilizumab, Venetoclax zu erweitern.


  • Cabozantinib (Cabometyx, Ipsen) soll künftig auch als Monotherapie zur Behandlung von Erwachsenen mit hepatozellulärem Karzinom nach Vorbehandlung mit Sorafenib eingesetzt werden können.
  • Enzalutamid (Xtandi, Astellas) soll künftig bei Erwachsenen mit nicht metastasiertem, kastrationsresistenem Hochrisiko-Prostatakarzinom eingesetzt werden können.
  • Fingolimod (Gilenya, Novartis) soll künftig bei Kindern ab einem Alter von 10 Jahren eingesetzt werden können.
  • Fluticasonfuroat/Umeclidinium/Vilanterolfluticasone (Elebrato Ellipta, Trelegy Ellipta, GSK) soll künftig auch bei nicht ausreichender Wirkung einer LABA/LAMA-Kombination sowie zur Prävention von Exazerbationen eingesetzt werden können.
  • Tocilizumab (Roactemra, Roche) soll künftig für die Behandlung der sJIA bei Patienten ab einem Jahr eingesetzt werden können, die auf eine Therapie mit NSAR und Glucocorticoiden nicht ausreichend angesprochen haben. Es kann in Kombination mit Methotrexat oder bei MTX-Unverträglichkeit in Monotherapie verwendet werden.
  • Venetoclax (Venclyxto, Abbvie) ist künftig in Kombination mit Rituximab für die Behandlung von Erwachsenen mit CLL zugelassen, die mindestens eine Therapielinie erhalten haben. Die Monotherapie ist angezeigt bei Patienten
    - die eine 17p-Deletion oder TP53-Mutation aufweisen und die für eine Behandlung mit einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs nicht geeignet sind oder ein Therapieversagen zeigten.
    - ohne Vorliegen einer 17p-Deletion oder TP53-Mutation, bei denen sowohl unter einer Chemo-Immuntherapie als auch unter einem Inhibitor des B-Zell-Rezeptor-Signalwegs ein Therapieversagen auftrat

 
Quelle:
Mitteilung der EMA vom 20. September 2018

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