Donnerstag, 17. März 2011

Rote-Hand-Brief: Einschränkung der Anwendungsgebiete von Tigecyclin (Tygacil® )

Der Hersteller von Tigecyclin weist in einem Rote-Hand-Brief darauf hin, dass das Antibiotikum nur noch dann angewendet werden sollte, wenn bekannt ist oder vermutet wird, dass andere Antibiotika nicht geeignet sind.

Hintergrund der Anwendungsbeschränkung sind klinische Studien, in denen bei Patienten, die mit Tigecyclin behandelt wurden, höhere Mortalitätsraten beobachtet wurden als bei Patienten, die andere Antibiotika als Vergleichsmedikationen erhielten.
Bei Patienten, bei denen es unter Behandlung mit Tigecyclin zu einer Superinfektion kommt, vor allem zu einer nosokomialen Pneumonie, scheinen die Therapieergebnisse ungünstiger zu sein. Patienten sollten daher engmaschig auf Superinfektionen überwacht und ggf. auf eine alternative antibiotische Therapie umgestellt werden.
Das Glycylcyclin-Antibiotikum Tigecyclin ist zugelassen zur Behandlung von komplizierten Haut- und Weichgewebsinfektionen (außer bei Infektionen des diabetischen Fußes) und komplizierten intraabdominalen Infektionen.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail vom 17. März 2011

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