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Donnerstag, 7. Mai 2020

Anidulafungin, Caplacizumab, Carmustin, Encorafenib, Ivacaftor, Ixekizumab, Ledispavir/Sofosbuvir, Ravulizumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2020 empfohlen, die Zulassung von Anidulafungin, Caplacizumab, Carmustin, Encorafenib, Ivacaftor, Ixekizumab, Ledispavir/Sofosbuvir und Ravulizumab zu erweitern.

  • Anidulafungin (Ecalta, Pfizer) soll künftig bei Patienten ab einem Alter von 1 Monat eingesetzt werden können.
  • Caplacizumab (Cablivi, Ablynx) soll künftig schon ab einem Alter von 12 Jahren bei Patienten, die mindestens 40 kg Körpergewicht eingesetzt werden können.
  • Carmustin (Carmustine Obvius) soll als Konditionierungstherapie vor einer autologen Stammzelltransplantation bei malignen hämatologischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
  • Encorafenib (Braftovi, Pierre Fabre) soll künftig in Kombination mit Cetuximab für die Behandlung von Erwachsenen mit metastasiertem Kolorektalkarzinom und BRAF-V600-Mutation nach systemischer Vorbehandlung eingesetzt werden können.
  • Ivacaftor (Kalydeco, Vertex) soll künftig auch bei Patienten mit R117H-CFTR-Mutation eingesetzt werden können
  • Ixekizumab (Taltz, Lilly) soll künftig bei Patienten mit radiologisch nachgewiesener und nicht radiologisch nachgewiesener axialer Spondylarthritis eingesetzt werden können, wenn sie nicht ausreichend auf konventionelle Therapien ansprechen.
  • Ledispavir/Sofosbuvir (Harvoni, Gilead) soll künftig bei Kindern ab einem Alter von 3 Jahren eingesetzt werden können.
  • Ravulizumab (Ultomiris, Alexion) soll künftig bei Patienten ab  einem Körpergewicht von 10 kg eingesetzt werden können, die an atypischem hämolytischem urämischem Syndrom (aHUS) leiden und die bislang keinen Komplementinhibitor erhalten haben oder die über mindestens 3 Monate mit Eculizumab behandelt worden sind und darauf angesprochen haben. 


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 27. April 2020

Freitag, 12. Juli 2019

Ravulizumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 2. Juli 2019 Ravulizumab (Ultomiris, Alexion) als parenterale Behandlung für Patienten mit paroxysmaler nokturnaler Hämoglobinurie (PNH) zugelassen, bei denen eine Hämolyse zusammen mit einem oder mehreren klinischen Symptomen auf eine hohe Krankheitsaktivität hinweist, oder bei Patienten, die klinisch stabil sind, nachdem sie mindestens während der vergangenen 6 Monate mit Eculizumab behandelt worden sind.

Ravulizumab ist ein monoklonaler Antikörper, der spezifisch an Komplementprotein C5 bindet und dessen Spaltung in C5a (das proinflammatorische Anaphylatoxin) und C5b (die initiierende Untereinheit des terminalen Komplementkomplexes [C5b-9]) hemmt und die Bildung des C5b-9  verhindert. Ravulizumab erhält die frühen Komponenten der Komplementaktivierung, die von wesentlicher Bedeutung für die Opsonisierung von Mikroorganismen und die Elimination (Clearance) von Immunkomplexen sind.

Quelle
EPAR der EMA

Dienstag, 7. Mai 2019

Ravulizumab von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom April 2019 empfohlen,  Ravulizumab (Ultomiris, Alexion) als parenterale Behandlung für Patienten mit paroxysmaler nokturnaler Hämoglobinurie (PNH) zuzulassen, wenn eine symptomatische Hämolyse auf eine hohe Krankheitsaktivität hinweist oder bei Patienten, die nach einer Eculizumab-Behandlung klinisch stabil sind.

Ravulizumab ist ein monoklonaler Antikörper, der spezifisch an Komplementprotein C5 bindet und dadurch die Umwandlung C5a und C5b und die Bildung von C5b-9 verhindert.


Quelle:
Mitteilung der EMA vom 26. April 2019