Ab 8. Februar 2009 können Lenalidomid (Revlimid) und Thalidomid nur noch mit einem zweiteiligen Sonderrezept ähnlich wie Betäubungsmittel verordnet werden. Damit wird das für beide Substanzen bereits bestehende Sicherheitsprogramm nochmals erweitert. Lenalidomid und Thalidomid werden zur Therapie des multiplen Myeloms eingesetzt.
Quelle:
Pressemitteilung Celgene vom 8. Dezember 2008
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