Dienstag, 17. November 2020

Acalabrutinib von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 5. November 2020 Acalabrutinib (Calquence, AstraZeneca) für die orale Behandlung von nicht vorbehandelten Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) allein oder in Kombination mit Obinutuzumab sowie von Patienten mit mit mindestens einer Therapie vorbehandelten CLL in Monotherapie zugelassen.


Acalabrutinib ist wie z.B. Ibrutinib ein Brutontyrosinkinase(BTK)-Hemmer. BTK ist ein Signalmolekül im  Signalweg des B-Zell-Antigen-Rezeptors (BCR) und des Zytokin-Rezeptors. In B-Zellen führt die BTK-Signalübertragung zum Überleben und zur Proliferation von B-Zellen und ist für die Adhäsion, Migration und Chemotaxis der Zellen erforderlich.

Acalabrutinib und sein aktiver Metabolit, ACP-5862, bilden eine kovalente Bindung mit einem Cystein-Rest im aktiven Zentrum der BTK, was zu einer irreversiblen Inaktivierung der BTK mit minimalen OffTarget-Interaktionen führt-

Allein oder in Kombination mit Obinuzutumab verlängerte Acalabrutinib bei CLL-Patienten das PFS. Dies wurde u.a. in der offenen,  randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie ELEVATE-TN nachgewiesen, in der 535 nicht vorbehandelte CLL-Patienten mit Acalabrutinib-Obinuzumuab, Acalabrutinib oder Obinutuzumab - Chlorambucil behandelt worden sind. Das PFS wurde nach einer medianen Nachbeobachtungszeit von 28,3 Monaten unter Acalabrutinib-Obinutuzumab und Acalabrutinib im Vergleich zu Obinutuzumab-Chlorambucil signifikant verlängert.

Quelle

EMA-Info



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