Dienstag, 17. November 2020

Crizanlizumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 28. Oktober 2020 Crizanlizumab (Adakveo, Novartis) bedingt für die parenterale Prävention wiederkehrender venookklusiver Krisen bei Patienten mit Sichelzellenkrankheit zugelassen. Es kann zusätzlich zu Hydroxyharnstoff/Hydroxycarbamid oder als Monotherapie gegeben werden, wenn Hydroxyharnstoff/Hydroxycarbamid nicht eingesetzt werden kann.

Der monoklonale Antikörper Crizanlizumab bindet mit hoher Aktivität an P-Selectin und blockiert dessen Interaktion mit seinen Liganden. P-Selectin ist ein Zelladhäsionsprotein, dass bei vielen Zellinteraktionen eine zentrale Rolle spielt. Die Crizanlizumab-Blockade von P-Selectin auf aktivierten Endothelzellen und Thrombozyten verhindert die Interaktion zwischen den Endothelzellen, Thrombozyten, Erythrozyten und Leukozyten und verhindert so die Vasookklusion.

Die Zulassungsempfehlung basiert u.a. auf den Ergebnissen der SUSTAIN-Studie, einer randomisierten, kontrollierten Phase-II-Studie über 52 Wochen. Sie ergab, dass Crizanlizumab die mediane jährliche Rate von venookklusiven Krisen von 2,98 unter Placebo auf 1,63 senkte (p = 0,01), was eine Reduktion des relativen Risikos um 45% bedeutet.

Dieser Effekt trat unabhängig vom Genotyp der Sichelzellenkrankheit und/oder von der Anwendung von Hydroxyharnstoff auf.

Außerdem senkte der Antikörper die Hospitalisierungstage von 6,87 auf 4 Tage im Median im Vergleich zu Placebo (Risikoreduktion 42%). Unter Crizanlizumab dauerte es 4,1 Monate bis zur ersten VOC, unter Placebo 1,4 Monate.

Quelle

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