Donnerstag, 12. Januar 2012

Citalopram: Änderung der Produktinformation

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)hält Änderung der Produktinformation von Citalopram-haltigen Arzneimitteln für erforderlich.

Das BfArM hält auf der Grundlage der wissenschaftlichen Neubewertung durch die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) Änderungen und Ergänzungen in den Produktinformationen citalopramhaltiger Arzneimittel hinsichtlich des dosisabhängigen Potenzials für das Auftreten von Verlängerungen des QT-Intervalls für erforderlich. Weiterhin hält es das BfArM auf dieser Grundlage nicht mehr für vertretbar, Arzneimittel, die eine Wirkstoffstärke von 60 mg Citalopram haben, in den Verkehr zu bringen. Ein Stufenplanverfahren wurde eingeleitet.

Quelle:
BfArM-Mitteilung vom 12. Januar 2012


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