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Dienstag, 5. Oktober 2010

EU: Asenapin bei Bipolar-I-Erkrankung zugelassen

Die EU-Kommission hat Asenapin (Sycrest, MSD) für die Behandlung manischer Episoden zugelassen.

Asenapin kann zur Behandlung von mäßig schweren bis schweren manischen Episoden bei Erwachsenen mit Bipolar-I-Erkrankung eingesetzt werden.


Der Wirkungsmechanismus von Asenapin ist – ebenso wie von anderen bei bipolarer Störung wirksamen Arzneimitteln – nicht vollständig geklärt. Jedoch wird auf der Grundlage seiner Rezeptor-Pharmakologie vermutet, dass die Wirksamkeit von Asenapin durch eine Kombination antagonistischer Aktivitäten an D2- und 5-HT2A-Rezeptoren vermittelt wird. Aktivitäten an anderen Rezeptoren wie beispielsweise 5-HT1A-, 5-HT1B-, 5-HT2C-, 5-HT6-, 5-HT7-, D3- und Alpha2-adrenergen Rezeptoren tragen möglicherweise ebenfalls zu den klinischen Wirkungen von Asenapin bei. (med|pharm|text -Blog).

Quelle:
EMA. EPAR zu Sycrest

Mittwoch, 8. September 2010

FDA: Indikationserweiterung für Asenapin

Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat die Indikationen für das atypische Neuroleptikum Asenapin (in den USA Saphris, in der EU Sycrest) erweitert.

Das atypische Neuroleptikum Asenapin ist seit 13. August 2009 in den USA für die Akutbehandlung der Schizophrenie bei Erwachsenen sowie von manischen oder gemischten Episoden bei Patienten mit Bipolar-I-Erkrankungen zugelassen. Nun hat die FDA die Zulassung erweitert. Asenapin kann nun für die Behandlung der Schizophrenie bei Erwachsenen, als Monotherapie für die Akutbehandlung von manischen oder gemischten Episoden bei Bipolar-I-Erkrankungen oder als Zusatztherapie zu Lithiumsalzen oder Valproinsäure für die Akutbehandlung von manischen oder gemischten Episoden bei Bipolar-I-Erkrankungen eingesetzt werden.
In Europa ist Asenapin vom Ausschuss für Humanarzneimittel im Juni 2010 zur Zulassung für die Behandlung manischer Episoden bei Bipolar-I-Erkrankungen empfohlen worden.

Quelle:
Pharmalive vom 8. September 2010