Montag, 30. November 2020

Lumasiran von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 19. November 2020 Lumasiran (Oxlumo®) zur Behandlung der primären Hyperoxalurie Typ 1 (PH1) in allen Altersgruppen zugelassen.

Bei dieser seltenen Erberkrankung kommt es zu extrem hoher Oxalatausscheidung, sodass sich Calciumoxalatkristalle bilden und es zur Steinbildung zum Beispiel in den ableitenden Harnwegen und im Nierengewebe kommt. Auch an anderen Organen sind Schäden möglich. Lumasiran ist die erste bislang verfügbare Therapiemöglichkeit bei Hyperoxalurie Typ 1. Lumasiran ist eine sogenannte small interfering RNA (si­RNA). Es bindet an die mRNA für das Enzym Glykolatoxidase (GO) in der Leber. Dadurch sinken der GO-Spiegel im Körper und nachfolgend auch der Oxalatspiegel. 

Die Wirksamkeit von Lumasiran wurde in einer randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten klinischen Studie an Patienten ab 6 Jahren mit PH1 (ILLUMINATE-A) und in einer einarmigen klinischen Studie an Patienten unter 6 Jahren mit PH1 (ILLUMINATE-B) untersucht.

In der sechsmonatigen Studie ILLUMINATE-A mit 39 Patienten im Alter von 6 bis 60 Jahren führte die Behandlung mit Lumasiran bei 52% der Patienten zu einer Normalisierung der Oxalatausscheidung und bei 84% der Patienten zu einer annähernden Normalisierung. Die häufigsten Nebenwirkungen waren Reaktionen an der Injektionsstelle und abdominale Schmerzen.

Quelle

EPAR der EMA


Obiltoxaximab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 18. November 2020 Obiltoxaximab (Obiltoxaximab SFL, SFL Pharmaceutics Deutschland GmbH) in Kombination mit entsprechenden antibakteriellen Arzneimitteln in allen Altersgruppen zur Behandlung von durch Bacillus anthracis verursachtem Lungenmilzbrand sowie für die Postexpositionsprophylaxe von Lungenmilzbrand zugelassen, wenn alternative Therapien nicht angemessen oder nicht verfügbar sind. 

Der monoklonale Antikörper bindet an das protektive Antigen (PA) von  Bacillus-anthracis-Toxin und hemmt die Bindung von PA an die zellulären Rezeptoren. Hierdurch wird verhindert, dass Toxine in die Zelle penetrieren und dort toxische Effekte auslösen können.

Quelle:

EPAR der EMA

Dienstag, 17. November 2020

Crizanlizumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 28. Oktober 2020 Crizanlizumab (Adakveo, Novartis) bedingt für die parenterale Prävention wiederkehrender venookklusiver Krisen bei Patienten mit Sichelzellenkrankheit zugelassen. Es kann zusätzlich zu Hydroxyharnstoff/Hydroxycarbamid oder als Monotherapie gegeben werden, wenn Hydroxyharnstoff/Hydroxycarbamid nicht eingesetzt werden kann.

Der monoklonale Antikörper Crizanlizumab bindet mit hoher Aktivität an P-Selectin und blockiert dessen Interaktion mit seinen Liganden. P-Selectin ist ein Zelladhäsionsprotein, dass bei vielen Zellinteraktionen eine zentrale Rolle spielt. Die Crizanlizumab-Blockade von P-Selectin auf aktivierten Endothelzellen und Thrombozyten verhindert die Interaktion zwischen den Endothelzellen, Thrombozyten, Erythrozyten und Leukozyten und verhindert so die Vasookklusion.

Die Zulassungsempfehlung basiert u.a. auf den Ergebnissen der SUSTAIN-Studie, einer randomisierten, kontrollierten Phase-II-Studie über 52 Wochen. Sie ergab, dass Crizanlizumab die mediane jährliche Rate von venookklusiven Krisen von 2,98 unter Placebo auf 1,63 senkte (p = 0,01), was eine Reduktion des relativen Risikos um 45% bedeutet.

Dieser Effekt trat unabhängig vom Genotyp der Sichelzellenkrankheit und/oder von der Anwendung von Hydroxyharnstoff auf.

Außerdem senkte der Antikörper die Hospitalisierungstage von 6,87 auf 4 Tage im Median im Vergleich zu Placebo (Risikoreduktion 42%). Unter Crizanlizumab dauerte es 4,1 Monate bis zur ersten VOC, unter Placebo 1,4 Monate.

Quelle

Acalabrutinib von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 5. November 2020 Acalabrutinib (Calquence, AstraZeneca) für die orale Behandlung von nicht vorbehandelten Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) allein oder in Kombination mit Obinutuzumab sowie von Patienten mit mit mindestens einer Therapie vorbehandelten CLL in Monotherapie zugelassen.


Acalabrutinib ist wie z.B. Ibrutinib ein Brutontyrosinkinase(BTK)-Hemmer. BTK ist ein Signalmolekül im  Signalweg des B-Zell-Antigen-Rezeptors (BCR) und des Zytokin-Rezeptors. In B-Zellen führt die BTK-Signalübertragung zum Überleben und zur Proliferation von B-Zellen und ist für die Adhäsion, Migration und Chemotaxis der Zellen erforderlich.

Acalabrutinib und sein aktiver Metabolit, ACP-5862, bilden eine kovalente Bindung mit einem Cystein-Rest im aktiven Zentrum der BTK, was zu einer irreversiblen Inaktivierung der BTK mit minimalen OffTarget-Interaktionen führt-

Allein oder in Kombination mit Obinuzutumab verlängerte Acalabrutinib bei CLL-Patienten das PFS. Dies wurde u.a. in der offenen,  randomisierten, kontrollierten Phase-III-Studie ELEVATE-TN nachgewiesen, in der 535 nicht vorbehandelte CLL-Patienten mit Acalabrutinib-Obinuzumuab, Acalabrutinib oder Obinutuzumab - Chlorambucil behandelt worden sind. Das PFS wurde nach einer medianen Nachbeobachtungszeit von 28,3 Monaten unter Acalabrutinib-Obinutuzumab und Acalabrutinib im Vergleich zu Obinutuzumab-Chlorambucil signifikant verlängert.

Quelle

EMA-Info