Freitag, 31. Juli 2020

Lefamulin von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 27. Juli 2020 Lefamulin (Xenleta, Nabriva) für die parenterale und orale Behandlung  von Erwachsenen mit ambulant erworbener Pneumonie zugelassen, wenn eine üblicherweise empfohlene antibakteriell wirksame Substanz nicht eingesetzt werden kann oder nicht wirksam ist.


Das Pleuromutilin Lefamulin hemmt die Proteinsynthese, in dem es an das Peptidyltransferase-Zentrum der 50S-Ribosomen bindet und so die Bindung von Transfer-RNA für den Peptidtransfer verhindert. Es hemmt die bakterielle Proteinsynthese, indem es mit den A- und P-Stellen des Peptidyltransferase-Zentrums (PTC) im zentral gelegenen Teil der Domäne V der 23S-rRNA der ribosomalen 50S-Untereinheit in Wechselwirkung tritt und somit die korrekte Positionierung der tRNA verhindert. Damit wirkt Lefamulin im Prinzip an einem bekannten Target.
Wirksamkeit und Verträglichkeit wurden in den Phase-III-Studien LEAP 1 und LEAP 2 mit insgesamt knapp 1300 CAP-Patienten untersucht, wobei Lefamulin mit Moxifloxacin mit oder ohne Linezolid verglichen worden ist. In den Studien waren die klinischen Erfolgsraten unter Lefamulin ähnlich denen in der Vergleichsgruppe. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehörten Durchfall, Übelkeit, Reaktionen an der Injektionsstelle, erhöhte Leberenzymwerte und Erbrechen.
Pleuromutiline wurden zwar schon in den 1950er Jahren entwickelt, Lefamulin ist jedoch das erste, das zur systemischen Anwendung zugelassen worden ist.
Von der FDA wurde es im August 2019 zur oralen oder intravenösen Behandlung von Erwachsenen mit ambulant erworbener Pneumonie zugelassen.

Quelle
Info der EMA

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