Dienstag, 21. Januar 2020

Polatuzumab Vedotin von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 16. Januar 2020 Polatuzumab Vedotin (Polivy, Roche) in Kombination mit Bendamustin und Rituximab bedingt für die parenterale Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem/refraktärer diffusem großen B-Zell-Lymphom zugelassen, wenn sie keine Kandidaten für eine Stammzelltransplantation sind.

Polatuzumab Vedotin ist ein Antikörper-Konjugat, in dem der gegen CD79b gerichtete Antikörper Polatuzumuab mit dem Antimitotikum Monomethylauristatin E (MMAE) konjugiert ist. Nach Bindung an den CD79b-Rezeptor wird MMAE an die B-Zellen abgegeben und kann dort seine toxische Wirkung entfalten.
Daten der Phase Ib/II GO29365 belegen für diese Patientengruppe erstmals einen signifikanten und klinisch relevanten Überlebensvorteil.

Quelle
EPAR der EMA

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