Diagnosen müssen im ambulanten und stationären Bereich nach der ICD-10-GM verschlüsselt werden. Ärzte und Dokumentare in Krankenhäusern sind verpflichtet, dabei die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen; in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sind die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) heranzuziehen. Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwaltungspartnern gemeinsam vereinbart..
Die Verschlüsselung erfolgt auf der Basis des Systematischen Verzeichnisses der ICD-10-GM. Das zugehörige Alphabetische Verzeichnis mit seiner umfangreichen Sammlung an Krankheitsbezeichnungen und Synonymen erleichtert die Arbeit in der Praxis.
Wichtige inhaltliche Änderungen in der Version 2018:
- Essstörungen, Enuresis, stereotype Bewegungsstörungen: Aufnahme neuer Schlüsselnummern zur Differenzierung der o.g. Zustände hinsichtlich der Verlaufsform
- Hautnekrose: Einführung zusätzlicher Schlüsselnummern für eine lokalisationsbezogenen Kodierung
- Komplikationen durch Gelenkendoprothesen bzw. Osteosynthesen: Aufnahme neuer Schlüsselnummern für die lokalisationsbezogene Kodierung von mechanischen Komplikationen durch eine Gelenkendoprothese oder durch eine interne Osteosynthesevorrichtung
Quelle:
DIMDI - Pressemitteilung vom 27.9.2017
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