Mittwoch, 6. September 2017

Tivozanib von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 29. August 2017 Tivozanibhydrochlorid (Fotivda, Eusa Pharma) für die orale First-Line-Therapie von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom sowie für die Second-Line-Therapie von mit Zytokinen vorbehandelten Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom, die keine VEGFR- und mTOR-Inhibitoren erhalten haben, zugelassen.

Tivozanib ist ein potenter und selektiver Inhibitor aller drei vaskulären endothelialen Wachstumsfaktorrezeptoren (VEGFR) und hemmt nachweislich in vitro verschiedene VEGF-induzierte biochemische und biologische Reaktionen, einschließlich die durch VEGF-Liganden induzierte Phosphorylierung der drei VEGFR 1, 2 und 3, sowie die Proliferation humaner Endothelzellen. Die nächste von der Tivozanib-Inhibition am stärksten betroffene Kinase ist c-KIT,
die aber um das 8-Fache weniger sensitiv darauf reagiert als VEGFR 1, 2 und 3.

Wirksamkeit und Verträglichkeit von Tivozanib bei der Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms wurden in der multizentrischen, internationalen, offenen, randomisierten Phase-3-StudieStudie AV-951-09-301 mit Sorafenib verglichen.
Die mit Tivozanib behandelten wiesen ein längeres PFS auf (11,9 Monate im Vergleich zu 9,1 Monaten [Hazard-Ratio 0,797, p = 0,042] im Vergleich mit Sorafenib. Darüber hinaus ist das Nebenwirkungsprofil günstiger: Lediglich bei 14% der Patienten (im Vergleich zu 43% bei Sorafenib) war eine Dosisreduzierung aufgrund von unerwünschten Ereignissen erforderlich. Außerdem berichteten weniger Patienten bei Gaben von Tivozanib über belastende Nebenwirkungen wie beispielsweise Diarrhoe (23% im Vergleich zu 33%) und das Hand-Fuß-Syndrom (14% im Vergleich zu 54%).

Quelle
EPAR der EMA

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