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Mittwoch, 5. Oktober 2016

Glycopyrroniumbromid von der EU-Kommission bei Sialorrhö ab 3 Jahren zugelassen

Die EU-Kommission hat am 19. September 2016 Glycopyrroniumbromid (Sianalar, Proveca) als orale Lösung zur Behandlung von schwerer Sialorrhö bei Patienten ab einem Alter von 3 Jahren mit chronischen neurologischen Erkrankungen zugelassen.

Glycopyrroniumbromid ist ein uraltes Parasympatholytikum, das seit langem in Deutschland vor Operationen zur Herabsetzung des Speichelflusses, der Sekretion im Pharynx, in der Trachea und im Bronchialsystem, zur Reduzierung der Magensaftmenge und der freien Säure, zur Blockade des Verzögerungsreflexes des Vagus auf das Herz während der Narkoseeinleitung und der Intubation, zum Schutz vor Nebenwirkungen der Cholinergika (z. B. Neostigmin), die zur Aufhebung der neuromuskulären Blockade nicht depolarisierender Muskelrelaxanzien gegeben werden, zugelassen ist. Im Oktober 2012 wurde es in Form von Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) von der EU-Kommission zugelassen.

Quelle:
EPAR der EMA

Montag, 25. Juli 2016

Glycopyrroniumbromid: EMA empfiehlt schwere Sialorrhö als weiteres Einsatzgebiet

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Juli 2016 empfohlen,  Glycopyrroniumbromid (Sianalar, Proveca) als orale Lösung zur Behandlung von schwerer Sialorrhö bei Patienten ab einem Alter von 3 Jahren mit chronischen neurologischen Erkrankungen zuzulassen.

Glycopyrroniumbromid ist ein uraltes Parasympatholytikum, das seit langem in Deutschland vor Operationen zur Herabsetzung des Speichelflusses, der Sekretion im Pharynx, in der Trachea und im Bronchialsystem, zur Reduzierung der Magensaftmenge und der freien Säure, zur Blockade des Verzögerungsreflexes des Vagus auf das Herz während der Narkoseeinleitung und der Intubation, zum Schutz vor Nebenwirkungen der Cholinergika (z. B. Neostigmin), die zur Aufhebung der neuromuskulären Blockade nicht depolarisierender Muskelrelaxanzien gegeben werden, zugelassen ist. Im Oktober 2012 wurde es in Form von Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) von der EU-Kommission zugelassen.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 21. Juli 2016