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Samstag, 2. März 2013

Loxapin von der EU-Kommission zugelassen


Die EU-Kommission hat Loxapin (Adasuve, Alexza) als Pulverinhalation zur Behandlung von leichter bis mäßig-schwerer Agitiertheit bei Erwachsenen mit Schizophrenie oder Bipolarstörung zugelassen. Die Patienten sollten unmittelbar nach der Kontrolle von akuten Agitationssymptomen eine reguläre Behandlung erhalten.


Es wird vermutet, dass die Wirksamkeit von Loxapin über einen hoch affinen Antagonismus von D2- und 5-HT2A-Rezeptoren vermittelt wird. Loxapin bindet an noradrenerge, histaminerge und cholinerge Rezeptoren, und sein pharmakologisches Wirkungsspektrum kann durch seine Wechselwirkung mit diesen Systemen beeinflusst werden.

Quelle:

Samstag, 15. Dezember 2012

Loxapin von der EMA zur Zulassung bei Psychosen empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA hat in seiner Sitzung vom Dezember 2012 empfohlen, Loxapin (Adasuve, Alexza) als Pulverinhalation zur Behandlung von leichter bis mäßig-schwerer Agitiertheit bei Erwachsenen mit Schizophrenie oder Bipolarstörung zuzulassen.

Loxapin (Adasuve, Alexza) ist ein Antipsychotikum aus der Gruppe der Dibenzoxazepine.



Es wirkt antagonistisch am Dopamin-D2-Rezeptor und am 5-HT2A-Rezeptor und bindet an noradrenerge, histaminerge und cholinerge Rezeptoren. Es soll zur raschen Kontrolle von leichter bis mäßig schwerer Agitiertheit bei Erwachenen mit Schizophrenie oder Bipolarstörung zugelassen werden. Sofort nach der Kontrolle der Agitiertheit sollten die Patienten mit der Standardtherapie weiter behandelt werden.
Die Substanz sollte nur unter stationären Bedingungen unter Überwachung eingesetzt werden. Zur Behandlung von schweren Bronchospasmen sollen kurz wirkende Broncholytika verfügbar gehalten werden.
Als Teil der Marktzulassung muss ein Pharmakovigilanzprogramm implementiert werden.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 13. Dezember 2012