Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dihydroergotamin dürfen in einigen Indikationen zukünftig nicht mehr verschrieben werden.
Die Hersteller informieren in einem Rote-Hand-Brief, dass auf europäischer Ebene eine Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Dihydroergotamin-haltigen Arzneimitteln durchgeführt wurde. Hintergrund waren Sicherheitsbedenken aufgrund gemeldeter schwerer Fälle von Fibrose und Ergotismus. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in einigen Indikationen das Fibrose- und Ergotismusrisiko den Nutzen der Therapie überwiegt. Daher dürfen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dihydroergotamin in folgenden Indikationen zukünftig nicht mehr verschrieben werden:
- Prophylaxe von Migränekopfschmerz
- orthostatische Hypotonie
- symptomatische Behandlung bei venös-lymphatischer Insuffizienz
Patienten, die gegenwärtig Dihydroergotamin-haltige Präparate in den oben genannten Indikationen einnehmen, sollten beim nächsten regulären Arztbesuch auf eine alternative Therapieoption umgestellt werden.
Quelle:
AkDÄ Drug Safety Mail vom 7. Januar 2014
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Dienstag, 7. Januar 2014
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