Sonntag, 14. Juni 2020

Lefamulin von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Mai 2020 empfohlen,  Lefamulin (Xenleta, Nabriva) für die parenterale und orale Behandlung  von Erwachsenen mit ambulant erworbener Pneumonie zuzulassen, wenn eine üblicherweise empfohlene antibakteriell wirksame Substanz nicht eingesetzt werden kann oder nicht wirksam ist.



Das Pleuromutilin Lefamulin hemmt die Proteinsynthese, in dem es an das Peptidyltransferase-Zentrum der 50S-Ribosomen bindet und so die Bindung von Transfer-RNA für den Peptidtransfer verhindert. Damit wirkt Lefamulin im Prinzip an einem bekannten Target.
Wirksamkeit und Verträglichkeit wurden in den Phase-III-Studien LEAP 1 und LEAP 2 mit insgesamt knapp 1300 CABP-Patienten untersucht, wobei Lefamulin mit Moxifloxazin mit oder ohne Linezolid verglichen worden ist. In den Studien waren die klinischen Erfolgsraten unter Lefamulin ähnlich denen in der Vergleichsgruppe. Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehörten Durchfall, Übelkeit, Reaktionen an der Injektionsstelle, erhöhte Leberenzymwerte und Erbrechen.
Pleuromutiline wurden zwar schon in den 1950er Jahren entwickelt, Lefamulin ist jedoch das erste, das zur systemischen Anwendung zugelassen werden soll.
Von der FDA wurde es im August 2019 zur oralen oder intravenösen Behandlung von Erwachsenen mit ambulant erworbener Pneumonie zugelassen.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 28. Mai 2020

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