Montag, 3. Februar 2020

Givosiran von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2020 empfohlen, Givosiran (Givlaari, Alnylam, Niederlande für die Behandlung von Patienten mit akuter hepatischer Porphyrie (AHP) ab einem Alter von 12 Jahren zuzulassen.

Die akute hepatische Porphyrie ist eine seltene erbliche Erkrankung. Bei den Patienten fehlen aufgrund genetischer Defekte Enzyme zur Produktion von Häm. Häme sind Komplexverbindungen mit einem Eisenion als Zentralatom und einem Porphyrin-Molekül als Ligand. Bei einem Gendefekt häufen sich Häm-Vorstufen wie Porphyrine im Organismus in toxischen Mengen an. Das führt zu schweren Bauchschmerzen, Erbrechen, neurologischen Anfällen, Depressionen und Angstzuständen. Die Erkrankung ist aufgrund von Lähmungen der Atemmuskulatur während eines Anfalls lebensdrohlich.
Givosiran ist eine synthetische doppelsträngige „small interfering RNA“ (siRNA). Sie stört die Produktion eines Enzyms, das in einem frühen Schritt an der Häm-Produktion beteiligt ist. Dadurch kann es die nächsten Schritte der Häm-Synthese und die Anreicherung von toxischen wirkenden Substanzen verhindern.
Wirksamkeit und Verträglichkeit von Givosiran wurden in einer randomisierte, placebokontrollierten doppelblinden Phase-III-Studie, der ENVISION-Studie, mit 94 AHP-Patienten nachgewiesen, die in den letzten 6 Monaten mindestens zwei Attacken erlitten hatten. Die Ergebnisse der Studie belegen, dass Givosiran zu einem signifikanten Abfall der Attacken führte, dass die Patienten unter weniger Schmerzen litten und sich ihre Lebensqualität verbesserte.
Die amerikanische FDA hatte Givosiran im November 2019 zugelassen. Nach Angaben von Reuters sollen die Jahresbehandlungskosten für einen Patienten bei 575.000 US-Dollar liegen.

Aufgrund des dringenden Bedarfs für eine Therapie bei AHP wurde das Zulassungsverfahren bei der EMA über die PRIME-Plattform abgewickelt. Mit Hilfe eines frühen und intensiven Dialogs zwischen Behörde und Entwicklern ermöglicht dies eine raschere Beurteilung und Zulassung der Substanz.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 30. Januar 2020

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