Freitag, 27. Januar 2017

Tofacitinib von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2017 empfohlen, Tofacitinib (Xeljanz, Pfizer) als Filmtabletten für die Behandlung von Patienten mit mäßig schwerer bis schwerer rheumatoider Arthritis zuzulassen, die auf mindestens ein Krankheits-modifizierendes Medikament (DMARD) nicht ausreichend angesprochen oder dieses nicht vertragen haben. Tofacitinib kann als Monotherapie, wenn Methotrexat unverträglich oder unwirksam ist, oder in Kombination mit Methotrexat eingesetzt werden.

Tofacitinib ist nach Baricitinib ein weiterer für die Therapie der rheumatoiden Arthritis verfügbarer Januskinasehemmer, es hemmt selektiv und reversibel JAK1 und JAK3. JAKs spielen eine wichtige Rolle bei immunologischen und entzündlichen Prozessen.

Montag, 23. Januar 2017

Bezlotoxumab von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 18. Januar 2017 Bezlotoxumab (Zinplava, MSD) als Infusion für die Prävention einer erneuten Clostridium-difficile-Infektion bei Erwachsenen mit hohem Rekurrenzrisiko zugelassen.

Bezlotoxumab ist ein monoklonaler Antikörper, der mit hoher Affinität an das C.-difficile-Toxin B bindet und es neutralisiert.
Bezlotoxumab verhindert die Rekurrenz einer CDI durch Vermittlung einer passiven Immunität gegen Toxine, die nach Auskeimen persistierender oder neu erworbener Clostridium-difficile-Sporen gebildet werden. Toxin B kann die Darmwand schädigen und eine Entzündung verursachen, die meist mit Symptomen wie wässrigem Durchfall und abdominalen Schmerzen einhergeht.
Bezlotoxumab wird während der antibakteriellen Therapie gegen eine CDI als intravenöse Einmalinfusion gegeben.
Die Wirksamkeit von Bezlotoxumab wurde in zwei randomisierten, doppelblinden, Placebo-kontrollierten, multizentrischen Phase-3-Studien (MODIFY I und MODIFY II) untersucht, in denen 810 Patienten auf Bezlotoxumab und 803 auf Placebo randomisiert wurden. Die Anzahl der Patienten, die die Studien beendeten und in das Full Analysis Set (FAS) eingeschlossen wurden, betrug 781 in der ZINPLAVA Gruppe versus 773 in der Placebogruppe. Alle Patienten erhielten gleichzeitig eine antibakterielle Standardtherapie gegen die CDI.
Die Rekurrenzrate wurde durch Bezolotoxumab um absolut 10 % signifikant von 26,6 % auf 16,5 % gesenkt (p < 0,0001).

Quelle:
EPAR der EMA

Lonoctocog alfa von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 6. Januar 2017 Lonoctocog alfa (Aftyla, CSL Behring) für die parenterale Prophylaxe und Therapie von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A zugelassen.
Lonoctocog alfa ist rekombinanter Faktor VIII.

Quelle:
EPAR der EMA

Freitag, 20. Januar 2017

Tenofoviralafenamid von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 11. Januar 2017 Tenofoviralafenamid (Vemlidy, Gilead) als Filmtabletten für die Behandlung von Patienten ab 12 Jahren mit chronischer Hepatitis B zugelassen.
In verschiedenen Kombinationspräparaten wird es bereits zur Behandlung der HIV-Infektion eingesetzt.

Tenofovir ist ein Nukleosid und Nukleotid-Reverse-Transkriptase-Hemmer. Tenofoviralafenamid ist ein Phosphonamidat-Prodrug von Tenofovir (2’-Desoxyadenosinmonophosphat-Analogon). Tenofoviralafenamid tritt durch passive Diffusion und über die hepatischen Aufnahmetransporter OATP1B1 und OATP1B3 in primäre Hepatozyten ein. Dort wird Tenofoviralafenamid durch Carboxylesterase 1 zunächst zu Tenofovir hydrolysiert. Intrazelluläres Tenofovir wird anschließend zum pharmakologisch aktiven Metaboliten Tenofovirdiphosphat phosphoryliert. Tenofovirdiphosphat hemmt die HBV-Replikation indem es durch die reverse Transkriptase des HBV in die virale DNA eingebaut wird, was zu einem DNAKettenabbruch führt.
Tenofovir wirkt spezifisch auf das Hepatitis-B-Virus und das humane Immundefizienzvirus (HIV-1
und HIV-2). Wirksamkeit und Sicherheit von Tenofoviralafenamid bei Patienten mit chronischer Hepatitis B wurden über 48 Wochen in zwei randomisierten, doppelblinden Studien im Vergleich zu Tenofovirdisoproxilfumarat untersucht, und zwar in der  GS-US-320-0108 („Studie 108“) und GS-US-320-0110 („Studie 110“). In beiden Studien war Tenofoviralafenamid der Vergleichssubstanz nicht unterlegen.

Quelle:
EPAR der EMA

Mittwoch, 11. Januar 2017

Arzneiverordnung in der Praxis (AVP): Ausgabe 1/2017 jetzt online

Die Ausgabe 1/2017 der Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) ist jetzt online verfügbar.  Themen sind z. B.

  • Abklärung und Behandlung von chronischem und refraktärem Husten 
  • Der bundeseinheitliche Medikationsplan 
  • Der Berg, der eine Maus gebar – Die Ergebnisse der HOPE-3-Studie 
  • Antidiabetika bei nachlassender Nierenfunktion 
  • Ticagrelor (Brilique®) (frühe Nutzenbewertung) 
  • Empagliflozin (Jardiance®), Empagliflozin/Metformin (Synjardy®) (frühe Nutzenbewertung) 
  • Arthritis unter Stimulation mit Lenograstim bei einem gesunden Stammzellspender 
  • Anforderungen an die Verordnung und Anwendung von Bedarfsmedikation zur
  • Gewährleistung von Arzneimitteltherapiesicherheit

Das gesamte Heft ist online kostenfrei verfügbar. Die Beiträge können auch einzeln heruntergeladen werden. AVP erscheint vierteljährlich.
Das wirtschaftlich unabhängige Bulletin AVP richtet sich vor allem an Allgemeinärzte und hausärztlich tätige Internisten und an alle Ärzte, Apotheker, Medizin- und Pharmaziestudenten, die Entwicklungen in der Arzneimitteltherapie verfolgen wollen. AVP ist Mitglied der International Society of Drug Bulletins (ISDB).

AkDÄ News 2/2017

Dienstag, 10. Januar 2017

EU-Kommission lässt 2016 etwa 30 neue Arzneistoffe zu

Die EU-Kommission hat im Jahr 2016 etwa 30 neue Arzneistoffe zugelassen. Die genaue Zahl ist schwierig zu benennen, weil der Begriff "neu" unterschiedlich definiert wird. Die EMA selbst gibt an, im Jahr 2016 81 Substanzen zur Zulassung empfohlen zu haben. Darunter sind aber viele Generika und Biosimilars sowie, was den Markt nicht transparenter macht, bekannte Substanzen mit neuer Indikation.
Die Neuzulassungen sind unter http://www.medpharm-text.de/04_Neue_Arzneimittel.html (2016 anklicken) tabellarisch zusammengestellt. Davon sind ein Drittel, nämlich 10 Substanzen zur Anwendung bei verschiedenen Krebserkrankungen vorgesehen. Auch im Jahr 2017 ist in diesem Indikationsbereich mit weiteren neuen Arzneimitteln zu rechnen. Es fällt auf, dass die FDA und auch die EU-Kommission diese Präparate oft schon in einem sehr frühen Stadium zulassen, teilweise liegen nur Daten aus Phase-I/II-Studien vor. Begründet wird dies mit dem medizinischen Bedarf.
Manchmal hat man auch den Eindruck, dass sich die Zulassungsbehörden in einer Art Wettstreit befindet, wer wohl die Nase vorn hat. Dies sollte aber nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.
"Still ruht der See" allerdings weiterhin bei der Neuentwicklung von Antibiotika. Einige Pharmafirmen geben jedoch an, viel versprechende Substanzen in der Pipeline zu haben.
Anders sieht es bei den Virostatika aus, hier gibt es weitere neue Substanzen zur Behandlung der Hepatitis C und der HIV-Infektion.

Ärgerlich sind die teilweise unerträglich hohen Preise der neuen Substanzen, die von den Pharmafirmen u.a. mit dem hohen Forschungsaufwand bei geringen Patientenzahlen begründet werden. Dies gilt vor allem für neue Krebsmedikamente und Virostatika, aber auch für Orphan Drugs wie z. B. Migalastat. Nach Angaben des IQWiG betragen z. B. die Jahrestherapiekosten für Migalastat 272.702,45 Euro. Man darf gespannt sein, wie weit die Pharmaindustrie diesen Bogen noch überspannen darf...

Checkpoint-Inhibitoren: PEI publiziert Verdachtsfälle unerwünschter Reaktionen

Das Paul-Ehrlich-Insitut hat die gemeldeten Verdachtsfälle von unerwünschten Reaktionen nach Gabe von Checkpoint-Inhibitoren in einer Publikation zusammengestellt.

Derzeit sind drei Checkpoint-Inhibitoren innerhalb der EU zugelassen: Der erste Vertreter dieser neuen Immuntherapie war der CTLA-4-Hemmer Ipilimumab (Yervoy®) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen.
Seit Sommer 2015 ist Nivolumab (Opdivo®) als Monotherapie oder in Kombination mit Ipilimumab bei Erwachsenen für die Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanoms, zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) nach vorheriger Chemotherapie, zur Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms nach Vortherapie und zur Behandlung des rezidivierenden oder refraktären klassischen Hodgkin-Lymphoms (cHL) nach autologer Stammzelltransplantation (ASCT)
und Behandlung mit Brentuximab Vedotin indiziert. Die Kombination einer Nivolumab(anti-PD-1)- und Ipilimumab(anti-CTLA-4)-vermittelten Hemmung führt zu einer verbesserten Anti-Tumor-Aktivität beim metastasierten Melanom.
Ebenfalls seit Sommer 2015 kann der PD-1-Hemmer Pembrolizumab (Keytruda®) eingesetzt werden.Pembrolizumab ist als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms und zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) mit PD-L1-exprimierenden Tumoren nach vorheriger Chemotherapie bei Erwachsenen indiziert.

Insgesamt wurden 956 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen durch Checkpoint-Inhibitoren aus dem deutschen Spontanmeldesystem analysiert. Die gemeldeten Reaktionen spiegeln weitgehend das bekannte Nebenwirkungsprofil dieser Wirkstoffe wider. Darüber hinaus wird aber auch über Einzelfälle kardiotoxischer Reaktionen wie Myokarditis und Kardiomyopathie berichtet. Zehn Fallberichte zu Panzytopenie und Agranulozytose, die bislang nicht als bekannte Nebenwirkungen gelten, werden vom PEI als neues potenzielles Risikosignal beurteilt. Vier Fälle bezogen sich auf Nivolumab (zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 55 und 70 Jahren), zwei Fälle auf Ipilimumab (ein Mann, 59 Jahre, eine Frau, 61 Jahre) und vier auf Pembrolizumab (vier Männer im Alter von 47 bis 74 Jahren).

 Das Paul-Ehrlich-Institut bittet die Fachkreise, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden, damit weitere wichtige Erkenntnisse zum Nebenwirkungsprofil der Checkpoint-Inhibitoren als neuer Substanzklasse gewonnen werden können.