Freitag, 31. Januar 2014

Hormonale Kontrazeptiva: Rote-Hand-Brief zu Thromboembolierisiken

Die Hersteller informieren in einem Rote-Hand-Brief über unterschiedliche Thromboembolie-Risiken durch unterschiedliche hormonale Kontrazeptiva.

Die Hersteller informieren in einem Rote-Hand-Brief über die Ergebnisse einer europaweiten Bewertung des Thromboembolie-Risikos in Verbindung mit verschiedenen kombinierten hormonalen Kontrazeptiva (KHK). Die AkdÄ hat kürzlich im Zusammenhang mit Fällen von zerebralen venösen Thrombosen (CVT) über Unterschiede des Risikos von venösen Thromboembolien von verschiedenen kombinierten oralen Kontrazeptiva berichtet  (Dtsch Ärztebl 2013; 110: A 2446-2447).
Bestätigt wurde im europäischen Verfahren die Einschätzung, dass das Risiko venöser Thromboembolien (VTE) unter allen niedrig dosierten KHK (Ethinylestradiol < 50 µg) gering ist, jedoch bestehen Unterschiede hinsichtlich des VTE-Risikos in Abhängigkeit vom enthaltenen Gestagen: Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass KHK, die Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat enthalten, das geringste VTE-Risiko unter den KHK aufweisen. Es gibt keine Belege dafür, dass bei niedrig dosierten KHK Unterschiede hinsichtlich des Risikos für eine arterielle Thromboembolie (ATE) bestehen.

Vor der Verordnung von KHK sind die individuellen VTE-Risikofaktoren der Patientin und die Unterschiede hinsichtlich des VTE-Risikos bei den unterschiedlichen Präparaten zu berücksichtigen und während der Behandlung regelmäßig neu zu beurteilen. Die Patientinnen sind über Anzeichen und Symptome einer VTE bzw. ATE zu informieren. Für die Praxis werden eine entsprechende Checkliste und eine Patientinnenkarte zur Verfügung gestellt.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail vom 31. Januar 2014

Samstag, 25. Januar 2014

Omalizumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, die Zulassung von Omalizumab (Xolari, Novartis) zu erweitern. Es soll nun auch für die Behandlung der chronischen spontanen Urtikaria bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren mit inadäquatem Ansprechen auf H1-Antihistaminika eingesetzt werden können.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. Januar 2014

Ustekinumab: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, die Zulassung von Ustekinumab (Stelara, Janssen-Cilag) zu erweitern. Es soll nun für die Behandlung der Plaque-Psoriasis bei Patienten, die auf andere systemische Therapien ODER PUVA nicht angesprochen haben, eingesetzt werden können.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. Januar 2014

Catridecacog: EMA empfiehlt Zulassungserweiterung

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner
Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, die Zulassung von Catridecacog (NovoThirteen, Novo) zu erweitern: es soll nun zur Langzeitprophylaxe von Blutungen bei Erwachsenen und Kindern mit Faktor-XIII-A-Mangel eingesetzt werden können.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. Januar 2014

Ataluren: keine Zulassungsempfehlung der EMA

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner
Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, die Zulassung von Ataluren (Translarna, PTC Therapeutics) für die Behandlung der Duchenne-Dystrophie nicht zu empfehlen.

Ataluren wurde in einer Studie mit 174 Patienten im Vergleich zu Placebo untersucht.
Nach Ansicht des CHMP konnte jedoch in dieser Studie die Wirksamkeit nicht belegt werden.
Der Nutzen überwiegt damit die Risiken der Substanz nicht.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 24. Januar 2014

Serelaxin: keine Zulassungsempfehlung der EMA

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, die Zulassung von Serelaxin (Reasanz, Novartis) nicht zu empfehlen.

Serelaxin (Reasanz, Novartis) ist rkombinantes humanes Relaxin 2. Relaxin ist ein zur Insulinfamilie gehörendes Peptidhormon. Bis in die 90er Jahre hinein wurde Relaxin ausschließlich als Fortpflanzungs- und Schwangerschaftshormon gesehen. Neue Daten zeigen jedoch, dass es ein konstitutiv exprimiertes, endogenes kardiales und vaskuläres Relaxinsystem gibt. Das myokardiale Relaxinsystem befindet sich bei Herzinsuffizienz in einem stimulierten Zustand; so finden sich deutlich erhöhte zirkulierende Relaxinspiegel, welche bei hämodynamischer Verbesserung rasch sinken. Relaxin steigert über einen MEK-1/2-, ERK-1/2- und NF-KB-abhängigen Mechanismus die Expression des Endothelin-Typ-B-Rezeptors in humanen Endothel- und Epithelzellen, nicht jedoch in glatten Gefäßmuskelzellen. Diese Eigenschaft macht Relaxin zu einem funktionellen Endothelin-1-Antagonisten, da der endotheliale Endothelin-Typ-B-Rezeptor den Clearancerezeptor für Endothelin-1 darstellt und gleichzeitig eine vasodilatatorische und antiproliferative Wirkung über die Freisetzung von NO und Prostazyklin ausübt. Relaxin übt seine Effekte nicht nur über die bereits identifizierten Membranrezeptoren (RXFP1 und RXFP3), sondern auch über fremde Kernrezeptoren, nämlich Glukokortikodrezeptoren aus. Aus diesen Erkenntnissen hat sich ein neues Behandlungskonzept der Herzinsuffizienz mit rekombinantem humanem Relaxin entwickelt.
Die EMA hat aber am 24. Januar 2014 die Zulassung von Serelaxin abgelehnt, weil der bislang nicht überzeugend nachgewiesene Nutzen die Risiken nicht überwiegt.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 24. Januar 2014

Laquinimod: keine Zulassungsempfehlung der EMA

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, die Zulassung von Laquinimod (Nerventra, Teva) für die Behandlung der multiplen Sklerose nicht zu empfehlen.

Die Zulassung von Laquinimod zur Behandlung der MS wurde abgelehnt, weil in tierexperimentellen Studien ein erhöhtes Krebsrisiko festgestellt wurde. Außerdem ergaben tierexperimentelle Untersuchungen Risiken für das ungeborene Kind bei Einnahme in der Schwangerschaft und der Hersteller hat nach Meinung der EMA keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, um Schwangerschaften bei Frauen zu verhindern, die das Medikament einnehmen. Laquinimod verzögert zwar die Behinderungsprogression, die Wirkung auf die Schubrate war eher mälßig.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 24. Januar 2014

Masitinib: keine Zulassungsempfehlung der EMA

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, Masitinib (Masiviera, AB Science) nicht für die Behandlung von Patienten mit Pankreaskarzinom zuzulassen.

Masitinib (Masiviera, AB Science) war am 28. Oktober 2009 als Orphan Drug für die Behandlung von Patienten mit Pankreaskarzinom eingestuft worden. Der Tyrosinkinase-Inhibitor zeigte jedoch in Studien bei Patienten mit Pankreaskarzinom keine Wirksamkeit, nur in Subgruppen waren einzelne Effekte zu sehen. Weil darüber hinaus Zweifel an der Qualität des Produkts bestanden, war der CHMP der Ansicht, dass die Risiken der Substanz höher sind als ihr Nutzen und lehnte es ab, die Zulassung zu empfehlen.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 24. Januar 2014

Lurasidon von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, Lurasidon (Latuda, Takeda) für die Behandlung von Erwachsenen mit Schizophrenie zuzulassen.

Lurasidon (Latuda, Takeda) ist ein Antipsychotikum, dass seine Wirkung über eine Blockade von Dopamin-D2- und Serotonin-5-HT2a- und 5HT7-Rezeptoren vermittelt. Es verbessert psychotische Symptome stärker als Plazebo. Häufigste Nebenwirkungen sind Akathisie und Somnolenz.
Als Teil der Zulassung muss ein Pharmakovigilanzprogramm implementiert werden.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. Januar 2014


Albiglutid von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner
Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, Albiglutid (Eperzan, GSK) für die Behandlung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 zuzulassen.

Albiglutid (Eperzan, GSK) ist ein GLP-1-Agonist (Glucacon-like peptide), in dem ein GLP1-Analogon an Albumin gebunden ist, was zu einer verlängerten Halbwertszeit der Substanz führt. Wie natives GLP1 führt die parenterale Gabe von Albiglutid zu einer Verstärkung der Glucose-abhängigen Insulinsekretion und einer Verringerung der Glucagon-Freisetzung. Häufigste Nebenwirkungen sind Übelkeit, Diarrhö und Reaktionen an der Injektionsstelle. Als Teil der Zulassung muss ein Pharmakovigilanzprogramm implementiert werden.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. Januar 2014

Riociguat von der EMA zur Zulassung empfohlen

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hat in seiner Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, Riociguat (Adempas, Bayer) für die Behandlung der  chronischen thromboembolischen pulmonalen Hypertonie (CTEPH) und  der pulmonalen Hypertonie (PAH) zuzulassen.

Riociguat (Adempas, Bayer) ist eine Stimulator der löslichen Guanylatcyclase, der gefäßerweiternd wirkt und so den Blutdruck senkt. Häufigste Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen, Hypotonie, gastrointestinale Nebenwirkungen, Benommenheit und periphere Ödeme. Als Teil der Zulassung muss ein Pharmakovigilanzprogramm implementiert werden.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 23. Januar 2014

Donnerstag, 23. Januar 2014

Dolutegravir von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 21. Januar 2014 Dolutegravir (Tivicay, ViiV) als Teil einer Kombinationstherapie für die Behandlung von HIV-Infizierten ab einem Alter von 12 Jahren zuzulassen.

Dolutegravir (Tivicay, ViiV) ist ein Integrase-Inhibitor, der in Kombination mit anderen antiretroviralen Medikamenten bei Erwachsenen und Heranwachsenden ab 12 Jahren zur Behandlung der HIV-Infektion eingesetzt werden kann.


Quelle:
Mitteilung der EU-Kommission

Dienstag, 21. Januar 2014

Sofosbuvir von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat am 17. Januar 2014 Sofosbuvir (Sovaldi, Gilead Sciences) als Teil einer Kombinationstherapie für die Behandlung von Erwachsenen mit chronischer Hepatitis C zugelassen.

Sofosbuvir (Sovaldi, Gilead Sciences) ist ein oral anwendbarer nucleotidischer Inhibitor des viralen NS5B-Proteins, das bei der Replikation des Hepatitis-C-Virus eine wichtige Rolle spielt.


In Kombination mit anderen Virostatika kann Sofosbuvir die Virusreplikation in infizierten Zellen hemmen und so das Virus eradizieren. Mit Sofosbuvir steht die erste Interferon-freie Therapiemöglichkeit der Hepatitis C zur Verfügung. Bei Patienten, die weiterhin Interferon benötigen, kann durch Sofosbuvir die Therapiedauer im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie verkürzt werden.
Mit der Zulassung muss ein Pharmakovigilanzprogramm implementiert werden.

Quelle:
EU-Kommission

Sonntag, 19. Januar 2014

Abraxane: Rote-Hand-Brief wegen proteinösen Fäden

Der Hersteller informiert in einem Rote-Hand-Brief über Berichte über dünne, durchscheinende oder weiß bis gelbe proteinöse (1–2 mm lange) Fäden, die bei der visuellen Untersuchung der rekonstituierten Abraxane®-Suspension im Infusionsbeutel zur intravenösen Anwendung beobachtet wurden.

Ursache ist eine Interaktion von Albumin, einem Hauptbestandteil der Suspension, und Silikonöl, einem Gleitmittel im Medizinprodukt, die zur Bildung von Fäden aus Humanalbumin, Paclitaxel und Silikon führt. Zurzeit gibt es keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Risiko embolischer Ereignisse, wenn diese Fäden den Patienten versehentlich verabreicht werden.
Als Vorsichtsmaßnahme sollte die Suspension im Infusionsbeutel visuell gemäß dem Standardverfahren für Untersuchung auf Fremdpartikel oder Farbveränderung vor der Verabreichung untersucht werden: Sie sollte milchig und homogen aussehen und keine sichtbaren Ausfällungen aufweisen. Falls Fäden im Infusionsbeutel sichtbar sind, ist Abraxane® mit einem Infusionsbestecks mit integriertem 15-μm-Filter zu verabreichen; ist ein 15-μm-Filter nicht verfügbar, ist das Arzneimittel zu verwerfen.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail vom 17. Januar 2014

Dienstag, 14. Januar 2014

Strontiumranelat: PRAC empfiehlt Widerruf der Zulassung

Das Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC)  hat in seiner Sitzung vom Januar 2014 empfohlen, die Zulassung von Strontiumranelat (Protelos, Osselor) zur Behandlung der Osteoporose zu widerrufen.

Im April 2013 hatte die EMA empfohlen, die Anwendung von Strontiumranelat wegen des Risikos kardialer Probleme zu begrenzen. Eine weiter gehende Überprüfung der Daten zu Nutzen und Risiken hat nun ergeben, dass das Nutzen/Risiko-Verhältnis von Strontiumranelat nicht ausgewogen ist. Über die Empfehlung des PRAC befindet nun das Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) in seiner Januarsitzung.

Quelle:
Mitteilung der EMA vom 10. Januar 2014

Montag, 13. Januar 2014

Trametinib: FDA erweitert Zulassung für Kombination mit Dabrafenib

Die Food and Drug Administration (FDA) hat die Zulassung von Trametinib (Mekinist) so erweitert, dass es nun in Kombination mit Dabrafenig (Tafinlar) für die Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom eingesetzt werden kann.

Quelle:
Mitteilung der FDA vom 13. 1. 2014

Vortioxetin von der EU-Kommission zugelassen

Die EU-Kommission hat Vortioxetin (Brintellix, Lundbeck) am 20. Dezember 2013 für die Behandlung von Patienten mit Major Depression zugelassen.

Vortioxetin (Brintellix, Lundbeck) wirkt antagonistisch an den Serotoninrezeptoren 5-HT3- und 5-HT7 und agonistisch an 5-HT1A und 5-HT1B. Zusätzlich hemmt Vortioxetin den Serotonin-Transporter (SERT).
Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Übelkeit, Erbrechen und Verstopfung. Als Teil der Zulassung ist ein Pharmakovigilanzprogramm zu implementieren.

Quelle
EU-Kommission

Mittwoch, 8. Januar 2014

Dapagliflozin von der FDA zugelassen

Die Food and Drug Administration (FDA) hat Dapagliflozin (Farxiga, BMS) für die Behandlung von Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen.

Dapagliflozin (Farxiga, BMS) ist ein selektiver und reversibler SGLT2-Hemmer. Durch Hemmung des Natrium-Glucose-Cotransporter-2-Proteins in den Nieren wird vermehrt Glucose über den Urin ausgeschieden und damit die glykämische Kontrolle bei Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 verbessert ohne die Insulinsekretion zu verstärken.
Die EU-Kommission hat Dapagliflozin (Forxiga) bereits am 11. November 2012 für die Behandlung von Typ-2-Diabetikern zugelassen.

Quelle:
Pressemitteilung der FDA vom 8. Januar 2014

Dienstag, 7. Januar 2014

Dihydroergotamin: Rote-Hand-Brief wegen Anwendungseinschränkungen

Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dihydroergotamin dürfen in einigen Indikationen zukünftig nicht mehr verschrieben werden.

Die Hersteller informieren in einem Rote-Hand-Brief, dass auf europäischer Ebene eine Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses von Dihydroergotamin-haltigen Arzneimitteln durchgeführt wurde. Hintergrund waren Sicherheitsbedenken aufgrund gemeldeter schwerer Fälle von Fibrose und Ergotismus. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in einigen Indikationen das Fibrose- und Ergotismusrisiko den Nutzen der Therapie überwiegt. Daher dürfen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dihydroergotamin in folgenden Indikationen zukünftig nicht mehr verschrieben werden:
- Prophylaxe von Migränekopfschmerz
- orthostatische Hypotonie
- symptomatische Behandlung bei venös-lymphatischer Insuffizienz
Patienten, die gegenwärtig Dihydroergotamin-haltige Präparate in den oben genannten Indikationen einnehmen, sollten beim nächsten regulären Arztbesuch auf eine alternative Therapieoption umgestellt werden.

Quelle:
AkDÄ Drug Safety Mail vom 7. Januar 2014

Cetuximab: Rote-Hand-Brief wegen geänderter Indikation

Der Hersteller weist in einem Rote-Hand-Brief darauf hin, dass vor Beginn der Behandlung des metastasierenden Kolorektalkarzinoms mit Cetuximab (Erbitux, Merck) der Nachweis des RAS-Wildtyp-Status durch ein erfahrenes Labor mit validierter Testmethode erbracht sein muss. Die Kontraindikation für Cetuximab in Kombination mit einer Oxaliplatin-haltigen Chemotherapie (z. B. FOLFOX4) schließt jetzt alle Patienten mit mutiertem RAS oder unbekanntem RAS-Status ein.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) hatte in seiner Sitzung vom November 2013 empfohlen, die Anwendung von Cetuximab (Erbitux, Merck) auf die Anwendung von Patienten zu begrenzen, deren metastasiertes Kolorektalkarzinom vom RAS-Wildtyp ist.
Die Fachinformation von Cetuximab wurde entsprechend aktualisiert.

Quelle:
AkdÄ Drug Safety Mail vom 6. Januar 2014